«Kompromiss war nicht möglich»
Von Mischa Aebi. Aktualisiert am 29.06.2011 222 Kommentare
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Herr Koller, die Arbeitsgruppe, die die Gesetzesentwürfe ausarbeitete, will nicht, dass die Ausschaffungsinitiative eins zu eins umgesetzt wird. Das lässt sich nicht schönreden, oder?
Heinrich Koller: Das ist richtig. Wenn man die Menschenrechtskonventionen und das Freizügigkeitsabkommen beachten will, dann steht ein Ausschaffungsautomatismus, so wie ihn die Ausschaffungsinitiative fordert, dem entgegen. Deshalb lässt sich die Initiative so nicht umsetzen.
Können Sie darlegen, warum genau Sie zum Schluss kamen, dass der Ausschaffungsautomatismus gegen internationales Recht verstösst?
Sowohl die Rechtsprechung zum Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention wie auch das Freizügigkeitsabkommen lassen eine Ausschaffung ohne Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit und der Einzelfallprüfung nicht zu.
Was heisst das ganz konkret?
Man muss gemäss diesen internationalen Normen Schwere und Umstände eines Delikts wie auch die Verhältnismässigkeit der Sanktion berücksichtigen.
Nennen Sie ein realistisches Beispiel, wo das zum Problem werden könnte.
Gemäss dem Vorschlag des Initiativkomitees müsste zum Beispiel ein Lehrling, der wegen Einschleichens in seine Lehrwerkstätte und Diebstahls einer Flasche Bier verurteilt wird, ohne Wenn und Aber ausgeschafft werden.
Es macht den Anschein, dass die beiden Interessenlager in der Arbeitsgruppe stur auf ihrer Haltung verharren, sodass nun keiner der Gesetzesvarianten ein echter Kompromiss ist.
Das stimmt. Ein Kompromissvorschlag war aufgrund der unterschiedlichen Ausgangspositionen nicht denkbar.
Warum nicht?
Die Haltung der Vertreter des Initiativkomitees, wonach der Verfassungsgeber selbst die Verhältnismässigkeit konkretisiert hat und Verstösse gegen die Menschenrechtskonvention allenfalls in Kauf zu nehmen sind, machte ein Entgegenkommen der Mehrheit der Arbeitsgruppe unmöglich.
Gemäss den von der Arbeitsgruppe bevorzugten Varianten würde die Ausschaffungspraxis aber gegenüber heute kaum strenger.
Doch, sehr wohl würde sie strenger: Statt der rund vierhundert Ausschaffungen, die bis heute jährlich stattfinden, würden nach den Varianten der Mehrheit der Arbeitsgruppe rund dreimal mehr Delinquenten ausgeschafft werden.
(Berner Zeitung)
Erstellt: 29.06.2011, 08:57 Uhr
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222 Kommentare
Wenn man ENDLICH ENDLICH ENDLICH in der Schweiz - wie in jedem anderen zivilisierten Land längst vorhanden - ein Verfassungsgericht installlieren würde, könnte man die Verfassungskonformität von Leuten beurteilen lassen die dazu da und kompetent sind!! Antworten
Dänemark zeigt uns wie man das durchzieht.Zu viele Liebe und Nette verderben den Volkswillen.Die Demokratie wird mit jedem Komissionsbericht weiter abgeschafft. Nur noch studierte Anwälte und Richter geben in der Schweiz hauptsächtlich den Ton an.Eine Regierung ohne Mut wird immer verlieren und der Bürger löffelt die Suppe aus. Ich hoffe die SVP wird weiterhin an ihren Forderungen festhalten. Antworten
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