Schweiz

Klage gegen Minarett-Verbot in Strassburg eingereicht

Hafid Ouardiri, früherer Sprecher der Moschee in Genf, hat am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Beschwerde gegen das Schweizer Minarett-Verbot eingereicht.

«Antwort auf die Gewalt, welche die Initiative ausgelöst hat»: Hafid Quardiri, ehemaliger Sprecher der Moschee in Genf, deponierte eine Beschwerde gegen das Minarett-Verbot in Strassburg.

«Antwort auf die Gewalt, welche die Initiative ausgelöst hat»: Hafid Quardiri, ehemaliger Sprecher der Moschee in Genf, deponierte eine Beschwerde gegen das Minarett-Verbot in Strassburg.
Bild: Keystone

Das Bauverbot für Minarette in der Schweiz kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der frühere Sprecher der Genfer Moschee deponierte gut zwei Wochen nach dem Volksentscheid in Strassburg eine Beschwerde, da das Verbot gegen die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstosse.

Hafid Ouardiri, der ehemalige Sprecher der Genfer Moschee, hat die Beschwerde am Dienstagnachmittag deponiert, wie Pierre de Preux, einer der Anwälte Ouardiris, zu einem Bericht des Westschweizer Fernsehens bestätigte. Der Bundesrat und alle Mitglieder des Europarats seien über den Schritt informiert worden. Nach Ansicht des Beschwerdeführers verstösst das Verbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die die Religionsfreiheit garantiert und ein Diskriminierungsverbot enthält. Er begründet dies damit, dass die neue Verfassungsbestimmung nur eine bestimmte Religion betreffe.

Internationale Reaktionen

Ouardiri und seine fünf Anwälte argumentierten zudem, die Schweiz habe mit ihrem Beitritt zur EMRK auch akzeptiert, dass der Gerichtshof in Strassburg gewisse fundamentale Werte kontrolliere, die nicht mehr in Frage gestellt werden könnten - auch nicht vom Volk. Nach Ansicht von Ouardiris Anwälten kann die Schweiz das Bauverbot für Minarette nicht umsetzen, falls der Gerichtshof die Beschwerde gutheisst.

Das klare Ja des Schweizer Volks zur Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» am vergangenen 29. November hat international Reaktionen provoziert. Auch die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, bezeichnete dieses Verbot als diskriminierend. Sie verurteilte zudem die «Ausbeutung der Fremdenangst» bei dieser Abstimmung, deren Resultat die Gesellschaft spalte. Der Bundesrat hatte bereits darauf aufmerksam gemacht, dass das Bauverbot allenfalls vor den Gerichtshof in Strassburg gezogen werden könnte.

Experte: Geringe Chance

Gemäss dem Schweizer Strafrechtsprofessor Stefan Trechsel, ehemals Präsident der Europäischen Kommission für Menschenrechte und derzeit Richter am Jugoslawien-Tribunal in Den Haag, stehen die Chancen für die Beschwerde nicht besonders gut. Trechsel sprach gegenüber der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens von zwei grossen Hindernissen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei nur eine Art Notbremse. Zuerst müssten alle Instanzen in der Schweiz bis hin zum Bundesgericht angerufen werden. Zudem seien die Beschwerdeführer persönlich vom Minarett-Verbot gar nicht betroffen, weil ihnen kein Gesuch für den Bau eines Minaretts verwehrt wurde. (tan/sda/ap/)

Erstellt: 15.12.2009, 20:26 Uhr

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