Kindersitz-Pflicht neu bis 12 Jahre
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Die Massnahme zur Förderung der Verkehrssicherheit gilt ab dem 1. April 2010. Die Kinder müssen im Privatauto auf einem speziellen Sitzpolster, in einem Kindersitz oder einer Babyschale sitzen. Bislang lag die Altersgrenze für die Kindersitzpflicht bei sieben Jahren. Neu sollen auch Kinder zwischen 7 und 12 Jahren im Privatauto nur transportiert werden, wenn eine geprüfte Kinderrückhaltevorrichtung vorhanden ist. Wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht, sind Kinder ausgenommen, die bereits grösser als 1,5 Meter sind.
Jüngst hatte ein tragischer Fall in Zürich für Aufsehen gesorgt. Ein dreijähriger Knabe stürzte aus dem fahrenden Auto und verletzte sich in der Folge tödlich.
(cpm/sda)
Erstellt: 14.10.2009, 12:24 Uhr
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