Keine Sofortmassnahmen bei Armeewaffen
Aktualisiert am 16.11.2011 41 Kommentare
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Sollen bei Drohungen oder Gewalttätigkeiten die zivilen und militärischen Waffen unverzüglich beschlagnahmt werden?
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Änderung der Schiessverordnung
Die eidgenössische Schiesskommission (ESKO) wird per Ende Jahr aufgehoben. Die ESKO-Mitglieder, 23 eidg. Schiessoffiziere, sind künftig im Auftragsverhältnis tätig und erhalten Taggeldentschädigungen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Schiessverordnung entsprechend angepasst. Die Aufgabe der ESKO war es, den Bund zu beraten, wie der Bundesrat mitteilte. Weil dies kaum wahrgenommen worden sei, habe er die ESKO im Rahmen der Gesamterneuerung der parlamentarischen Kommissionen per 31. Dezember 2011 aufgelöst. Eine weitere Anpassung der Schiessverordnung betrifft das Sturmgewehr 57: Weil dieses per Ende 2013 ausgemustert wird, können die Regeln zum Erwerb der Waffe gestrichen werden. Ebenfalls abgeschafft wird die Schiesspflicht für das gesamte Personal der militärischen Sicherheit.
Mehr Spielraum gewährt die Schiessverordnung dem Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beim Verkauf der Ordonnanzmunition: Der einheitliche Verkaufspreis für die Munition für Hand- und Faustfeuerwaffen kann neu alle zwei statt alle drei Jahre festgelegt werden. Weiter hat der Bundesrat sämtliche Hinweise in der Schiessverordnung auf das Waffengesetz und die Waffenverordnung angepasst. Dies betrifft die amtliche Bestätigung für den Waffenerwerb von ausländischen Staatsangehörigen und die kantonale Ausnahmebewilligung für die Zulassung von Ausländern mit Niederlassungsbewilligung für Schützenmeister und Jungschützenkurse. (sda)
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Nach zwei Todesfällen mit Armeewaffen in den letzten zwei Wochen hat sich die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats erneut mit dem Missbrauchsrisiko im Zusammenhang mit Ordonnanzwaffen befasst. Per Stichentscheid des Präsidenten beschloss sie aber, keine sofortigen Massnahmen zu verlangen.
Im Januar werde sie Kantonsvertreter und den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten anhören, teilte die SIK heute mit. «Die letzten tragischen Ereignisse hätten niemals passieren dürfen», sei sich die Kommission einig. Nach den Vorfällen in St-Léonhard VS und Boudry NE erhielt die öffentliche Debatte über den sicheren Umgang mit Ordonnanzwaffen wieder Auftrieb.
Kommunikationsprobleme
Die Kantone und die Armee kündigten an, eine Arbeitsgruppe einzuberufen. Diese soll Wege finden, um den Informationsaustausch zwischen der Armee und der Polizei zu «optimieren», wie Karin Keller-Sutter, Präsidentin der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD), sagte. Auch die SIK ortet Kommunikationsprobleme: Die Armee werde in verschiedenen Fällen erst informiert, wenn ein Verfahren abgeschlossen sei.
Am 4. November erschoss in St-Léonhard VS ein 23-Jähriger seine 21-jährige Freundin mit seinem Armee-Sturmgewehr. Der Mann war bereits wegen verschiedener Vermögensdelikte sowie wegen Hausfriedensbruchs und Drogenkonsums gerichtspolizeilich erfasst worden. Zudem war er 2008 wegen Drohung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Am 14. November ereignete sich in Boudry NE ein tödlicher Unfall, bei dem ein 23-Jähriger durch einen Schuss aus einer Armeepistole getötet wurde. (rub/sda)
Erstellt: 16.11.2011, 10:30 Uhr
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