Keine Bevormundung für die Schwächeren
Von Markus Stadler. Aktualisiert am 20.12.2010 28 Kommentare
Markus Stadler
Der grünliberale Markus Stadler (62) ist Finanzdirektor des Kantons Uri und Ständerat.
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Im Zusammenhang mit der Steuergerechtigkeitsinitiative der SP haben die Befürworter immer wieder die Auffassung geäussert, es gehöre sich nicht, dass Nehmerkantone Zuwendungen aus dem Finanzausgleich für Steuersenkungen verwenden dürfen – das sei unmoralisch. Welche Schlüsse ergeben sich, wenn man diese Meinung zu Ende denkt?
Wenn die Nehmerkantone aus dem Ausgleichsbecken Geld erhalten, dann können sie dieses auf drei verschiedene Arten einsetzen: Schulden senken, Leistungen erhöhen oder Steuern senken. In jedem Fall vergrössern sie ihre Standortattraktivität. Bis anhin kam es niemandem in den Sinn, diesen Nehmerkantonen Maximal- oder Minimalvorschriften zu machen zur Grösse der Leistungserhöhung oder des Schuldenabbaus.
Sollen die Geber entscheiden?
Warum eigentlich nicht? Damit wäre doch die gleiche Haltung verbunden wie bei den angestrebten Vorschriften zur Steuersenkung: die Haltung nämlich, dass die Geber letztlich darüber entscheiden können sollen, wofür die Nehmer ihr zusätzliches Geld verwenden dürfen.
Will man das wirklich in aller Konsequenz? Behindert man damit nicht einfach den optimalen Mitteleinsatz, und stört man nicht die staatspolitische Vorstellung, wonach sich auf der politischen Bühne gleichwertige Kantone treffen? Aus der Sicht des Finanzausgleichs ist die Antwort klar, denn folgende Hauptziele sollen erreicht werden: der Ausgleich kantonaler Unterschiede, die Steigerung der Effizienz und insgesamt die Belebung des eidgenössischen Föderalismus.
Warum Zürcher mehr zahlen
Es ist viel geschrieben worden über «Exzesse» im Steuerwettbewerb und über «Dumping», die das Böse schon in sich tragen, ohne dass man viel zu erklären braucht. Diese Erklärungen aber wären nötig, wenn man an künftige Verhaltensregeln der Finanzdirektorenkonferenz denkt, welche den Wettbewerb der Kantone um die Arbeitsplatz- und Wohnattraktivität verbessern sollen. In diese Verhaltensregeln wären nicht nur die Nehmerkantone und nicht nur der Steuerbelastungsaspekt einzubeziehen, sondern auch die andern Kantone.
So ist doch unmittelbar einleuchtend, dass ein Zentrumskanton wie Zürich sich verschiedene Ausgaben leistet und leisten muss, um seinen eigenen Ansprüchen zu genügen. Solche Leistungen machen den wesentlichen Teil seiner Attraktivität aus. Dass damit eine tendenziell höhere Steuerbelastung verbunden ist, entspricht der gängigen Erfahrung, wonach mehr bezahlt, wer auch mehr will.
Arme brauchen Wettbewerb
Umgekehrt ist zu akzeptieren, dass finanzschwache Kantone sich im Standortwettbewerb häufig nur über die Steuern profilieren können. Andere wesentliche Faktoren wie die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften oder ausreichend Bauland oder die Nähe zu Flughäfen, Universitäten und Kulturpalästen stehen diesen Kantonen aufgrund ihrer Lage, Struktur und Grösse gar nicht zur Verfügung.
Ein vernünftiger Steuerwettbewerb als Teil des Standortwettbewerbs und ein wirksamer Finanz- und Lastenausgleich gehören notwendigerweise zusammen. Schwächt man diese Bande gegenüber den ärmeren Kantonen, dann geht nicht nur die statistische Schere zwischen Arm und Reich auf, sondern man zwingt die finanzschwächeren Kantone praktisch, Zentralisten zu werden. Sie haben gar keine Alternative.
Weil der Finanzausgleich heute grundsätzlich gut funktioniert und auch die Nehmerkantone mittlerweile über einen angemessenen Handlungsspielraum verfügen, haben sie mit überwiegender Mehrheit Nein gesagt zur Steuergerechtigkeitsinitiative der SP. Eine Annahme hätte einen bedeutenden Rutsch in Richtung Zentralismus ausgelöst.
Das Nein wurde mit den genannten Vorbehalten begründet. Es ist zu hoffen, dass die Geberkantone jetzt keine Verschlechterung zulasten der Nehmerkantone einleiten – zum Nachteil des Ganzen, in dem wir zusammengehören. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 19.12.2010, 20:38 Uhr
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