Kein Geld für Zebrastreifen
Von Gregor Poletti. Aktualisiert am 21.12.2011 4 Kommentare
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Zwei Tage lang hat sich die Grosse Kammer mit der Verbesserung der Verkehrssicherheit beschäftigt. Die Vorlage namens Via sicura geht noch auf Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger zurück, dem zu Beginn noch die Vision von null Verkehrstoten vorschwebte. Seit damals wurde das Paket stark abgeschwächt. Ganz in dieser Tradition ist nun der Nationalrat vorgegangen, sieht man von den Verschärfungen bei Raserdelikten ab. Die Bürgerlichen obsiegten in den meisten Punkten mit dem Hinweis, dass die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt werden dürfe. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:
Raser: Diese sollen härter angepackt werden. Vorgesehen sind Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren, und die Gerichte sollen bei Raserdelikten das Auto beschlagnahmen können. Das Strassenverkehrsgesetz soll regeln, wann ein Raserdelikt vorliegt. Dies wäre bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h innerorts der Fall, wenn 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit gilt, oder bei 200 km/h auf Autobahnen, auf denen das Tempolimit 120 km/h beträgt.
Alkohol: Festhalten wollen die Räte am Bluttest bei Autofahrern unter Alkoholeinfluss. Zudem soll bei Neulenkern und Berufschaffeuren die 0-Promille-Grenze eingeführt werden. Begrüsst wird auch die Installation von Alkohol-Wegfahrsperren bei Wiederholungstätern.
Führerausweis: Entgegen dem Bundesrat sprechen sich beide Räte gegen die Einführung von regelmässigen Sehtests für Personen ab 50 Jahren aus. Hingegen votieren Stände- und Nationalrat für den Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten bei Lenkern aus, die den Führerausweis für längere Zeit abgeben mussten, oder die Installation von Alkohol-Wegfahrsperren bei Wiederholungstätern.
Radar/Licht: Beide Räte befürworten ein Lichtobligatorium für Autos auch am Tag. Zudem spricht sich das Parlament für ein umfassendes Verbot von öffentlichen Radarwarnungen aus.
Velofahrer: In diesem Bereich gibt es zwischen den Räten Uneinigkeiten. Im Gegensatz zum Ständerat und Bundesrat will der Nationalrat nichts wissen von einem Helmobligatorium für Jugendliche bis 14 Jahre. Einig sind sich die beiden Räte indes, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Mindestaltersgrenze von 7 Jahren für Velofahrer ein zu starker Eingriff in die Eigenverantwortung wäre.
Fussgänger: Nicht reagieren will der Nationalrat auf die jüngste Serie von tödlichen Unfällen auf Zebrastreifen. Er verzichtet darauf, Bund, Kantone und Gemeinden zu verpflichten, auf die sicherheitsspezifischen Baunormen zu achten. Zudem spricht sich die Grosse Kammer dagegen aus, einen Teil der Bussenerträge zwingend für die Sanierung von Zebrastreifen etwa mit dem Bau von Mittelinseln oder der Verbesserung der Beleuchtung einzusetzen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 21.12.2011, 08:54 Uhr
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4 Kommentare
Kann man den Nationalrat in einem zivilrechtlichen Verfahren zu Schadenersatz verurteilen wenn es wegen der nicht verbesserten Zebrastreifen wieder zu einem tödlichen Unfall gekommen ist? Sie haben sich ja schliesslich dagegen gewehrt die Zebrastreifen sicherer zu machen, also soll der Nationalrat auch für die dadurch entstandenen Schäden finanzieller und menschlicher Art aufkommen. Antworten
Es ist sicher richtig, die Autofahrer/innen auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen, aber es fühlt sich schon sehr besserwisserisch an zu signalisieren es sei angeblich nicht nötig die Fussgängerstreifen zu überprüfen!Das verbessert das Zussammenleben auf der Strasse nicht sehr! Ich kenne einige Fussgängerstreiffen bei welchen die Signaltafel durch Sträucher verdeckt sind und ähnliches. Antworten
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