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Kantone sollen ihre Bahnhöfe selbst finanzieren

Aktualisiert am 18.01.2012 10 Kommentare

Der Bundesrat will die Kantone punkto Bahninfrastruktur in die Pflicht nehmen. Er schlägt vor, dass diese ihre Bahnhöfe in Eigenregie instand halten. Der Bund soll dafür die Kosten für die Privatbahnen übernehmen.

Der Kanton Graubünden soll die Perrons, Treppen und Unterführungen selbst berappen: Zwei Züge im Bahnhof Chur. (Archivbild)

Der Kanton Graubünden soll die Perrons, Treppen und Unterführungen selbst berappen: Zwei Züge im Bahnhof Chur. (Archivbild)
Bild: Keystone

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Bei der Finanzierung der Bahninfrastruktur schlägt der Bundesrat eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Die Kantone sollen neu die Publikumsanlagen in den Bahnhöfen finanzieren. Im Gegenzug übernimmt der Bund die Infrastruktur-Finanzierung der Privatbahnen.

Konkret sollen die Kantone künftig Perrons, Treppen, Rampen, Über- oder Unterführungen bezahlen, auch auf Bahnhöfen von Privatbahnen. Dies schlägt der Bundesrat in seiner am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) vor.

Unter dem Strich bringt die neue Aufgabenteilung den Kantonen Mehrkosten von 200 Millionen Franken. Dieser Mehraufwand gilt als zusätzlicher Beitrag der Kantone an die Substanzerhaltung, den Betrieb und den weiteren Ausbau der Schweizer Bahninfrastruktur.

Bundesrat bestätigt Entscheide

Die Kantone würden damit aber nur einen kleinen Teil des vom Bundesrat vorgeschlagenen Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) decken. Wie bereits letzten November vom Bundesrat entschieden, stammt das Gros der Gelder vom Bund. Dieser will seine jährlichen Beiträge an die SBB und die Privatbahnen auf 2,3 Milliarden Fr. (Preisstand 2010) erhöhen und in den BIF umleiten.

Der zweitgrösste Beitrag, im langjährigen Durchschnitt etwa 1,6 Milliarden Franken, stammt aus dem bisherigen FinöV-Fonds, der aus LSVA, Mehrwertsteuerpromille und Mineralölsteuerbeitrag gespeist wird. Jährlich 300 Millionen stammen aus Trassenpreiserhöhungen.

Und weitere 200 Millionen sollen die Pendler beisteuern. Sie sollen künftig bei der Berechnung der direkten Bundessteuer für nachweisbare Fahrkosten höchstens noch 3000 Franken als Abzug geltend machen können.

Gegenvorschlag zur VCS-Initiative

Ursprünglich hatte Verkehrsministerin Doris Leuthard vorgeschlagen, den maximalen Fahrkostenabzug auf eine Pauschale von 800 Franken zu senken. Dieser Vorschlag stiess auf breite Kritik, insbesondere auch der Autoverbände, da Autopendler von der Massnahme überdurchschnittlich stark betroffen gewesen wären.

Der neue Bahninfrastrukturfonds ist das Kernstück des indirekten Gegenvorschlags, den der Bundesrat der VCS-Initiative «Für den öffentlichen Verkehr» gegenüberstellen will. Die Initiative möchte für die Finanzierung der Bahninfrastruktur Gelder aus der Mineralölsteuer abzweigen, die heute in den Strassenverkehr fliessen.

Der Bundesrat lehnt dies ab, weil so die künftige Finanzierung der Strasseninfrastruktur in Frage gestellt würde. Wie der Bundesrat in einem Communiqué vom Mittwoch schreibt, kann mit Fabi die künftige Finanzierung der Bahninfrastruktur geregelt werden, ohne dass der Strasse zusätzliche Mittel entzogen werden.

Gleichzeitig sieht aber auch der Bundesrat die Notwendigkeit, die Bahninfrastruktur weiter auszubauen. Denn die Nachfrage werde weiter zunehmen, was zu noch mehr Kapazitätsengpässen führe, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. Bis 2030 erwartet die Regierung eine Zunahme des Personen- und des Güterverkehrs von rund 60 respektive 70 Prozent.

Step nicht ausgebaut

Teil des Gegenvorschlags ist deshalb auch das «Strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur» (Step). Dabei sollen künftig dem Parlament alle vier bis acht Jahre weitere Ausbauschritte vorgelegt werden.

Der erste, bis 2025 umzusetzende Ausbauschritt umfasst Projekte im Umfang von 3,5 Milliarden Franken, 400 Millionen davon für die Privatbahnen. Die Projekte sollen parallel zu den Massnahmen im bereits früher beschlossenen 5,4-Milliarden-Programm ZEB (Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur) realisiert werden.

In der Vernehmlassung hatten vor allem die Kantone gefordert, dass zusätzliche Projekte in den ersten Ausbauschritt aufgenommen werden, etwa der Zimmerberg-Basistunnel oder der Wisenbergtunnel. Unter dem Strich wurden in der Konsultation Projekte für insgesamt 5 bis 6 Milliarden Franken gefordert.

Dies ist laut Bundesrätin Leuthard nicht finanzierbar. Hingegen signalisierte sie, dass für Vorfinanzierungen durch die Kantone einge gewisse Flexibilität bestehe.

Der Bundesrat will mit Step 2025, das auf den Planungen von «Bahn 2030» basiert, vor allem auf der West-Ost-Achse die Kapazitäten auf der Schiene, in den Zügen und in den Bahnhöfen erhöhen. (wid/sda)

Erstellt: 18.01.2012, 14:32 Uhr

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10 Kommentare

Ronnie König

18.01.2012, 16:36 Uhr
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Interessant. Zuerst werden alle Bahnhöfe modernisiert und verändert, dann den Kantonen überlassen. Ohne, dass der Kanton seine Bedürfnisse einbringen konnte. Die SBB wollten vor wenigen Wochen die WC wieder gratis machen. Aber die Kosten nun dem Kanton überlassen. Meyer Meyer! Ein Schelm wer da böses denkt. Antworten


Thomas Klein

18.01.2012, 15:38 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Sind ja lustig diese Spielchen der SBB. Nachdem man sich jahrelang weigerte z.B. in Basel Projekte zum Ausbau des Bahnhofs zu unterstützen, gelichzeitig aber in Bern (jaja, da setigen die lieben Parlamentarier jeden Tag aus) hunderte Millionen investierte, soll das jetzt geändert werden. Klar doch, Bern ist ja finanziert. Es könnten ja andere Städte auf die Idee kommen Geld zu verlangen. Antworten




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