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Kantone müssen für Illegale Krankenkassenprämien zahlen

Von Andrea Sommer. Aktualisiert am 01.10.2011 8 Kommentare

Die Nothilfekosten für abgewiesene Asylsuchende explodieren. Trotzdem hat der Bund unlängst durchgedrückt, dass die Kantone auch für illegal in der Schweiz Anwesende Krankenkassenprämien zahlen müssen.

Nothilfezentrum Aarwangen: Die Menschen, die hier leben, sind illegal in der Schweiz und müssten das Land verlassen. Bis sie das tun, haben sie Unterkunft, Nahrung und eine Krankenkasse.

Nothilfezentrum Aarwangen: Die Menschen, die hier leben, sind illegal in der Schweiz und müssten das Land verlassen. Bis sie das tun, haben sie Unterkunft, Nahrung und eine Krankenkasse.
Bild: Susanne Keller

Situation im Kanton Bern

Solange das Verfahren hängig ist, erhalten Asylsuchende zwischen 9.50 und 12.50 Franken Sozialhilfe pro Tag. Abgewiesene Asylsuchende erhalten Nothilfe – das heisst Nahrung und Unterkunft statt Geld. 2008 bezogen in der Schweiz 2401 Personen Nothilfe, 2009 waren es 5826 und letztes Jahr 8383. Im Kanton Bern bewegt sich die Zahl der Nothilfebezüger zwischen 600 und 700 Personen.

Laut Kanton sind präzisere Angaben unmöglich, weil die Leute ab- und wieder auftauchen. 15 Prozent von ihnen beziehen bereits seit fünf oder sechs Jahren Nothilfe. Der Kanton hat in Aarwangen, Gampelen und auf dem Brünig Nothilfeplätze. Ein Tag in Aarwangen kostet den Staat 43 Franken. 6 Franken davon stehen jedem Bewohner täglich für Nahrungsmittel und Hygieneprodukte zu. Alle zwei Wochen gibt das Zentrum WC-Papier, Waschmittel und Putzmittel gratis ab. Wer im und ums Haus einen Job übernimmt, kann bis zu 70 Franken pro Woche zusätzlich verdienen. Geld bekommen die Leute allerdings nicht: Sie können ihr Guthaben im Laden umsetzen oder erhalten Migros-Gutscheine. Nach der Geburt eines Kindes erhält die Mutter Waren im Wert von 400 Franken.

Santésuisse zum Krankenkassenobligatorium

Santésuisse, der Dachverband der Schweizer Krankenkassen, wehrte sich gegen das Krankenkassenobligatorium für Illegale. Die Lösung des Bundes strapaziere die Solidarität. Im Juli entschied der Bundesrat, dass die Kantone die Krankenkassenprämien für abgewiesene Asylbewerber sistieren können, falls diese untergetaucht oder unbemerkt ausgereist sind. Die Versicherungspflicht bleibt jedoch bestehen (siehe Haupttext). Viele Kantone, darunter auch der Kanton Bern, wehrten sich dagegen.
Ebenso Santésuisse, der Dachverband der Schweizer Krankenkassen. In seiner Vernehmlassungsantwort zur Revision der Krankenversicherungsverordnung erklärte der Verband, dass die Lösung des Bundes den Versicherern höhere Kosten und das ganze Risiko aufbürdeten. Mit der Sistierung der Prämienzahlung wolle der Bund eine unbefriedigende Praxis auf Verordnungsstufe festschreiben. Laut Santésuisse hat die Erfahrung gezeigt, dass die Kantone die Prämien nur im Leistungsfall bezahlen, also dann, wenn hohe medizinische Kosten anfallen. «Prämien nur im Leistungsfall zu bezahlen, stellt keine Versicherungslösung dar und strapaziert die Solidarität der Versichertengemeinschaft unzulässig», schreibt Santésuisse.

Keine Police für Illegale

Rechtskräftig abgewiesene Asylbewerber sollten laut Santésuisse überhaupt nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterstehen, da sie ja illegal in der Schweiz leben. In seiner Antwort verweist der Dachverband deshalb auf die Kompetenz des Bundesrates, Ausnahmen von der Versicherungspflicht vorzusehen.

Das Problem der abgewiesenen Asylsuchenden sei gesellschafts- und staatspolitischer Natur und müsse auf dieser Ebene gelöst werden.

Das Schweizer Asylwesen ist nicht nur langsam, sondern auch teuer. Und es kostet auch dann noch, wenn Asylsuchende einen negativen Entscheid erhalten und die Schweiz verlassen müssten. Alle, die dann nicht gehen, haben seit 2008 das Recht auf Nothilfe, das heisst auf Nahrung, Unterkunft und medizinische Versorgung.

Offenbar ein gutes Angebot. Denn immer mehr der Leute, die die Schweiz eigentlich verlassen müssten, bleiben. Laut der Statistik des Bundesamtes für Migration (BFM) hat sich seit Beginn der Nothilfe im Jahr 2008 die Zahl der Bezüger mehr als verdreifacht (siehe Kasten). Und die Kosten haben sich von 9,5 Millionen auf 43,8 Millionen Franken fast verfünffacht. Die Kosten, die das BFM pro Kanton ausweist, sind in manchem Fall höher, weil noch Sicherheits- und Betreuungskosten anfallen.

Dies ist allerdings noch nicht alles. Zwar zahlt der Bund den Kantonen pro abgewiesenem Asylbewerber eine Pauschale von 6000 Franken, wovon ein Drittel in einen Fonds zur Deckung allfälliger Defizite wandert. Für viele Kantone ist diese Pauschale jedoch nicht kostendeckend. Allein der Kanton Bern weist jährlich ein Defizit von gut 1,3 Millionen Franken aus.

Krankenkasse für Illegale

Dass sich angesichts der explodierenden Kosten viele Kantone dagegen wehrten, abgewiesene Asylbewerber obligatorisch bei der Krankenkasse zu versichern, überrascht nicht. Allerdings vergeblich: Seit dem 1.August müssen sie auch für die sich illegal in der Schweiz aufhaltenden abgewiesenen Asylbewerber Krankenkassenprämien bezahlen. Im Kanton Bern kostet dies laut Migrationsamtsleiter Markus Aeschlimann jährlich fünf Millionen Franken.

Den Entscheid, dass die Kantone Krankenversicherungen für abgewiesene Asylbewerber zahlen müssen, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Anfang Juli verklausuliert kommuniziert. In seiner Mitteilung nahm das Amt lediglich darauf Bezug, wie zu verfahren ist, falls abgewiesene Asylbewerber untertauchen oder unbemerkt ausreisen. Dann können die Kantone die Krankenkassenprämien sistieren. Taucht ein Illegaler wieder auf und lässt sich medizinisch versorgen, muss der Kanton die Prämien mit 25 Prozent Aufschlag rückwirkend bis zum Datum der Sistierung nachzahlen, damit die Kasse die Behandlungskosten übernimmt.

Kantone fordern mehr Geld

Damit ist der eigentliche Streitpunkt zwischen Bund und Kantonen, nämlich ob es Sinn macht, Illegale obligatorisch zu versichern, vom Tisch. Laut Heinz Brand, dem damaligen Präsidenten der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden, kam die Ankündigung des BAG aus heiterem Himmel. Ebenso für Markus Aeschlimann. Ein Mitglied des zuständigen Fachausschusses fühlt sich ebenfalls überrumpelt, «weil man uns andere Signale gab und das Problem noch gar nicht abschliessend ausdiskutiert war».

Beim BAG will man dazu keine Stellung nehmen und verweist auf den Entscheid des Bundesrates, der die Verordnung per Anfang Juli verabschiedet hatte. Dagegen können sich die Kantone nicht mehr wehren. Sie wollen aber die Kostenexplosion in der Nothilfe nicht länger akzeptieren und verlangen, dass der Bund die effektiven Kosten übernimmt und die Rückschaffung abgewiesener Asylsuchender konsequent durchsetzt. Erste Gespräche sollen im November stattfinden.

Bis eine Lösung auf dem Tisch ist, heisst es sparen. So klärt der Kanton Bern neu ab, ob abgewiesene Asylbewerber, die Nothilfe beantragen, tatsächlich bedürftig sind. Aeschlimann: «Wir hatten schon Leute am Schalter, die ein SBB-Generalabonnement haben oder ein regelmässiges Einkommen.» (Berner Zeitung)

Erstellt: 01.10.2011, 16:10 Uhr

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8 Kommentare

Manfred Eichenberger

01.10.2011, 20:13 Uhr
Melden 41 Empfehlung

Wundert sich da irgendjemand, dass diese Asylanten nicht mehr nach Hause gehen. Schweizer sollten wirklich SVP wählen. Was für eine Torheit, wieso wehrt sich niemand ausser der SVP gegen diese Missstände ? Wirklich schlimm. Und niemand sonst interessiert es... Antworten


jo kissling

01.10.2011, 20:20 Uhr
Melden 30 Empfehlung

Und da gibt es noch Leute die sich über gewisse Wahl- und Abstimmungsresultate wundern! Nur weiter so,-
die Rechnung kommt mit Garantie.
Antworten




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