Integration am falschen Ort
Von David Vonplon. Aktualisiert am 09.12.2010 18 Kommentare
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In der Wirtschaft haben Ausländer längst die Chefetagen erobert. In den grössten 100 Schweizer Firmen besitzt mittlerweile fast jeder zweite Topmanager keinen Schweizer Pass. Der Grund für die Einwanderung liegt auf der Hand: Für die Kaderpositionen sind nur die Besten gut genug – und die finden sich oft nicht auf dem ausgetrockneten Schweizer Arbeitsmarkt.
Jetzt will auch die oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes ab Januar 2011 Ausländer als Staatsanwälte beschäftigen. Indem sie die professionelle Qualifikation vor die Frage nach der Nationalität stelle, steige die Arbeitsqualität der Bundesanwaltschaft, wird ins Feld geführt. Das mag stimmen. Nur könnte man genauso gut argumentieren, dass dann Ausländer auch für den Bundesrat kandidieren sollen. Zweifellos liessen sich so Regierungsmitglieder mit einem besseren Leistungsausweis finden, als jene sieben, die derzeit im Amt sind. Und könnten im Ausland nicht auch die besseren Richter rekrutiert werden?
Deutsche Staatsanwälte?
Kein vernünftiger Mensch würde für solche Reformen plädieren – denn damit würde letztlich der heutige Staat im Grundsatz infrage gestellt. Anders als bei Unternehmen wäre das eine Ausländerintegration am falschen Ort. Staatsanwälte des Bundes haben weitreichende Kompetenzen: Sie dürfen Personen verhaften lassen, Hausdurchsuchungen verfügen, verdeckt Telefongespräche überwachen oder Gelder beschlagnahmen. Tun das künftig Deutsche, Holländer oder Italiener im Namen der Schweiz, dürften viele Schweizer Bürger damit grösste Mühe haben. Wie sensibel die Bevölkerung in solchen Belangen reagiert, zeigt sich nur schon an den zum Teil erheblichen Akzeptanzproblemen, mit denen sich Polizeibeamte mit ausländischem Pass herumschlagen.
Staatsanwälte haben indes weit grössere Weisungsbefugnisse als Polizisten. Im Justizwesen nehmen sie eine zentrale Rolle ein. Strafrechtler schätzen, dass in den Kantonen bis zu 90 Prozent der Strafverfahren durch Staatsanwälte entschieden werden: Sei es, weil sie eingestellt werden, oder weil sie mit einem Strafbefehl enden. Bloss die restlichen gut 10 Prozent der Fälle landen vor einem Gericht. Das dürfte mit ein Grund sein, dass auch die Kantone, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, keine ausländische Staatsanwälte beschäftigen.
Selbstverständlich ist es nicht vom Schweizer Pass abhängig, ob Staatsanwälte Qualitäten wie Loyalität, Unparteilichkeit und Respekt vor dem Gesetz mitbringen. Ebenso wenig ist daran zu zweifeln, dass die drei neuen ausländischen Staatsanwälte des Bundes die hiesigen Strafverfahren und das Recht bestens kennen. Trotzdem stellen sich im Falle der Strafverfolgung des Bundes weitere unangenehme Fragen. Wenn es nämlich um den Rechtshilfevollzug mit ausländischen Stellen geht: Würden deutsche Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft ein Rechtshilfegesuch aus Deutschland im Zusammenhang mit gestohlenen Bankdaten gleich behandeln wie Schweizer? Ist es klug, wenn Ausländer die Spionage-Affäre Tinner leiten?
Das weiss man auch im benachbarten Ausland. Dort sind Schweizer Staatsanwälte und Richter kein Thema. Zumal sich aus den bilateralen Verträgen kein Anspruch ableiten lässt, dass Ausländer sogenannt hoheitliche Aufgaben bekleiden dürfen. Insofern können Schweizer Juristen nicht von einem Gegenrecht Gebrauch machen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 08.12.2010, 21:14 Uhr
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18 Kommentare
Ausländer und Schweizer mit Migrationshintergrund haben in unseren sicherheitsrelevanten Systemen nichts zu suchen. Nicht bei der Polizei, nicht in der Armee, nicht in der Justiz, ja nicht einmal als Türsteher-Rambo oder "Personenschützer". Punkt ! Antworten
Fremde Richter, Staatsanwälte haben auch richterliche Kompetenzen. Sollte der Bundesrat diesen Fehltritt tun und Ausländer als Staatsanwälte ernennen, so wären 100 000 Unterschriften für eine Verfassungsänderung (Abwahl des Gesamtbundesrates durch das Volk) im Nu beisammen. Antworten
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