«Ich sehe keinen Grund, wieso die Situation bei uns anders sein soll»

Von Daniel Foppa. Aktualisiert am 16.03.2010 19 Kommentare

Der Präsident des Schweizer Gremiums gegen sexuelle Übergriffe in der katholischen Kirche kennt Fälle, in denen mutmassliche Täter weiterhin im Amt sind. Dagegen unternehmen kann er praktisch nichts.

«Der Zölibat könnte eine indirekte Wirkung haben»: Kruzifix aus dem 15. Jahrhundert, geschaffen vom italienischen Künstler Michelangelo.

«Der Zölibat könnte eine indirekte Wirkung haben»: Kruzifix aus dem 15. Jahrhundert, geschaffen vom italienischen Künstler Michelangelo.
Bild: Keystone

Fast täglich liest man von Missbräuchen in der katholischen Kirche im Ausland. Wie sieht es in der Schweiz aus?
Ich sehe keinen Grund, weshalb die Situation in der katholischen Kirche der Schweiz anders sein soll als etwa in Deutschland und Österreich. Deshalb rechne ich damit, dass in nächster Zeit auch hier weitere Missbrauchsfälle ans Tageslicht kommen. Medienberichte über Missbrauchsfälle können Opfern Kraft geben, ihr Schweigen zu brechen.

Wie viele Fälle sind Ihnen bekannt?
Gemäss der Bischofskonferenz kam es in den letzten 15 Jahren zu 60 Meldungen wegen sexueller Übergriffe. Ich schätze die Dunkelziffer aber hoch ein.

Ihr Gremium ist von der Kirche eingesetzt. Ist es unabhängig genug?
Ich selbst bin weder katholisch noch sonst religiös geprägt. Unser Gremium ist unabhängig. Unter den acht Personen sind nur zwei Kirchenvertreter. Der Rest sind Juristen, Opfertherapeutinnen und ein Tätertherapeut.

Sekretär des Gremiums ist der rechtskatholische Opus-Dei-Priester Joseph Bonnemain.
Herr Bonnemain mag in ethischen Fragen andere Ansichten haben. Bei der Prävention gegen sexuelle Übergriffe ist er aber alles andere als ein Bremser.

Wie geht Ihr Gremium vor, wenn Sie Kenntnis von einem Missbrauchsfall erhalten?
Die Opfer kommen in der Regel nicht direkt zu uns, sondern zu den Anlaufstellen in den Bistümern. In den letzten Jahren befassten wir uns dennoch mit zehn Fällen; weil ein Bistum Beratung wünschte oder weil Opfer nicht damit einverstanden waren, wie die Anlaufstelle ihren Fall behandelt hat.

Laut den Richtlinien der Bischofskonferenz wird nicht automatisch Anzeige erhoben, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht.
Als Jurist war ich ursprünglich für eine Anzeigepflicht. Ich liess mich aber von Fachleuten, insbesondere auch von Opfervertreterinnen, überzeugen, dass man nicht gegen den Willen des Opfers Anzeige erheben kann. Wenn das Opfer nicht die Herrschaft über das Verfahren behält, wird es erneut traumatisiert und übergangen. Auch die Öffentlichkeit, die durch ein Verfahren hergestellt wird, ist eine grosse Belastung für das Opfer. Es würden sich viel weniger Opfer melden, wenn ein Anzeigeautomatismus bestünde.

So nehmen Sie in Kauf, dass Täter im Amt bleiben und eine latente Gefahr sein können.
Wenn sich die hohe Gefahr einer Wiederholungstat tatsächlich nicht verhindern lässt, gehen die Interessen zukünftiger Opfer dem Opferschutz vor. Dann empfehlen wir, Anzeige zu erstatten – auch wenn das Opfer dies nicht will.

Was geschieht mit fehlbaren Priestern?
Wenn es zur Verurteilung kommt, werden sie aus ihren Ämtern entfernt. Problematisch sind Fälle, in denen es trotz dringendem Verdacht zu keinem Verfahren kommt. Hier empfehlen wir die enge Begleitung oder Suspendierung, aber das zeigt nicht immer Wirkung.

Sie kennen Fälle, bei denen Angeschuldigte weiterhin im Amt sind?
Ja.

Um wie viele Fälle handelt es sich?
Das sind Einzelfälle. Aber auch wir haben nicht den vollen Überblick.

Was tun Sie in solchen Fällen?
Wir appellieren an den Bischof und fordern eine Untersuchung und intensive Beobachtung des Falls. Einfach die Behörden einschalten können wir nicht, wenn das Opfer dies nicht will.

Und das genügt?
Hier haben wir tatsächlich ein Vollzugsproblem. Wenn sich der Anfangsverdacht nicht weiter erhärten lässt und der mutmassliche Täter alles abstreitet, sind uns die Hände gebunden. Wir sind keine Untersuchungsbehörde. Hilfreich wäre eine internationale Datenbank über fehlbare Kirchenleute. Damit kann vermieden werden, dass sie einfach an einen anderen Ort versetzt werden.

Oft wird gesagt, der Zölibat sei ein Grund für die Missbrauchsfälle in der Kirche. Was sagen Sie dazu?
Das ist mir zu kurz gegriffen. Der Zölibat könnte jedoch eine indirekte Wirkung haben: Wegen des Zölibats gibt es immer weniger Priester, und das birgt die Gefahr in sich, dass die Anforderungskriterien nach unten geschraubt werden. Wenn man aber auch weniger geeignete Kandidaten akzeptiert, erhöht man das Risiko, dass es zu Übergriffen kommen kann. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.03.2010, 15:30 Uhr

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19 Kommentare

Martin Wacker

16.03.2010, 10:42 Uhr
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Ein verurteilter Priester wird aus dem Amt entfernt, so, so. Normal Sterbliche kommen ins Gefängnis, was auch recht ist so. Kann mir jemand sagen, ob schon je ein Priester vor ein ordentliches Gericht gestellt wurde und für X Jahre ins Gefängnis musste? Oder wird das kirchenintern "abgehandelt", sprich beichten, vergeben, und anschliessend weiterwursteln? Ich weiss es nicht. Antworten


Marco Leanza

16.03.2010, 09:36 Uhr
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Diese Verbrechen müssen ausführlich aufgeklärt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Wer von diesen Verbrechen weiss und dies so versteckt, Täter deckt oder die Tat verschleiert ist ein Mittäter und gehört ebenfalls bestraft. Das kann doch nicht sein, dass die Kirche hier tun und lassen kann was sie will und es einfach an den Staat weiterschiebt. Antworten



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