Heikler Entscheid ums Bezahlen eines 300'000 Franken teuren Heilmittels
Von Iwan Städler. Aktualisiert am 21.05.2011 19 Kommentare
Morbus Pompe
Bis zum Versagen der Atemmuskulatur
In der Schweiz leiden nur etwa 20 Personen an der Stoffwechselkrankheit Morbus Pompe. Ihnen fehlt ein Enzym, das Glykogen abbaut. Dadurch sammelt sich der Stoff in den Muskelzellen übermässig an und schädigt sie. Der so verursachte Muskelschwund ist nicht rückgängig zu machen.
Das Medikament Myozyme vermag die Krankheit denn auch nicht zu heilen. Aber das Ersatzenzym kann den schädlichen Prozess laut Simon Rohrer von der Herstellerfirma Genzyme bremsen und oft sogar stoppen. Ohne Myozyme hingegen erhöhe sich das Risiko, vom Rollstuhl abhängig zu sein, jedes Jahr um 13 Prozent. Und die Wahrscheinlichkeit, künstlich beatmet werden zu müssen, steige jährlich um 8 Prozent.Oft würden Morbus-Pompe-Patienten früher sterben, weil ihre Atemmuskulatur versage, so Rohrer. Mit Myozyme lasse sich ihr Leben verlängern. Dafür muss das Medikament lebenslang alle zwei Wochen per Infusion verabreicht werden – für jährlich 300 000 Franken.Derart hohe Kosten dürfe man der obligatorischen Krankenversicherung nicht zumuten, befand das Bundesgericht. Es hatte den Fall einer 70-jährigen Morbus-Pompe-Patientin zu beurteilen, die unter einem beschränkten Gehvermögen litt. Unter ähnlichen Einschränken würden auch 180'000 andere Schweizerinnen und Schweizer leiden, argumentierte das Bundesgericht. Deren Lebensqualität lasse sich mit einem gigantischen Aufwand von jährlich mehreren Hunderttausend Franken ebenfalls steigern. Dadurch entstünden aber Kosten, welche die Gesellschaft nicht tragen könne. Die Richter kamen daher zum Schluss: «Ist der Aufwand nicht verallgemeinerungswürdig, so kann er aus Gründen der Rechtsgleichheit auch im Einzelfall nicht erbracht werden.» (is.)
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Wenn die Eidgenössische Arzneimittelkommission am 24. Mai zusammentritt, steht ein Traktandum im Vordergrund: Muss die obligatorische Krankenversicherung für das Medikament Myozyme aufkommen? Oder ist der Preis von rund 300'000 Franken pro Jahr und Patient nicht zu verantworten? Die Frage ist von grundsätzlichem Interesse. Denn die Pharmafirmen bringen immer mehr hochspezialisierte Medikamente zu hohen Preisen auf den Markt. Kann die Gesellschaft alle bezahlen? Oder braucht es Grenzen?
Für das Bundesgericht ist klar: Nicht alles, was medizinisch machbar ist, ist auch bezahlbar. Jemand müsse definieren, welcher Aufwand noch gerechtfertigt sei, um ein Leben zu retten oder Schmerzen zu lindern. Und weil sich die Politik bisher um solche Fragen foutiert hat, nennt das Gericht in einem kürzlich erlassenen Grundsatzurteil gleich selbst eine Zahl: In der gesundheitsökonomischen Literatur würden «maximal ca. 100'000 Franken pro gerettetes Menschenlebensjahr noch als angemessen betrachtet». Die Richter kamen daher zum Schluss, Myozyme sei zu teuer, um von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt zu werden (siehe Box).
Korrigiert BAG Bundesgericht?
Seit diesem Urteil zahlen die Krankenversicherer das Medikament nicht mehr. Nun könnte aber Myozyme doch noch kassenpflichtig werden. Die Herstellerfirma Genzyme beantragt nämlich, das Mittel auf die sogenannte Spezialitätenliste zu setzen. Kommt der Bund dem Begehren nach, müssen die Kassen das Medikament zwingend bezahlen. Dagegen könnte das Bundesgericht nichts unternehmen, weil kein richterlicher Ermessensspielraum mehr bestünde.
Definitiv über die Aufnahme auf die Spezialitätenliste entscheiden wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) – auf Antrag der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK). In der Regel befolgt das Bundesamt die EAK-Empfehlungen, wie Andreas Faller bestätigt, der als BAG-Vizedirektor auch die Arzneimittelkommission präsidiert.
«Das wäre das Todesurteil»
Entsprechend gebannt wartet die 28-jährige Jeannine Frey auf den für sie äusserst wichtigen Vorentscheid. Sie ist eine der Patientinnen, die an der Stoffwechselkrankheit Morbus Pompe leidet und auf Myozyme angewiesen ist. «Würde das Medikament abgelehnt, wäre dies für uns Pompe-Patienten das Todesurteil», sagt sie. «Dann sterben wir an Atembeschwerden.»
Vor der Einnahme des Medikaments hätten sich ihre Probleme beim Gehen und Atmen ständig verschlechtert. Dank der zweiwöchentlichen Infusionen habe sich die Situation nun stabilisiert. Doch seit dem Bundesgerichtsurteil zahlt ihre Krankenkasse nicht mehr. «Beschissen wie noch nie», habe sie sich gefühlt, als sie davon erfahren habe, sagt Frey. Inzwischen ist sie von Genzyme in ein Charity-Programm aufgenommen worden.Das amerikanische Biotechunternehmen kämpft für das Wohl seiner Patienten und die eigenen Einnahmen. Es hat zu diesem Zweck das PR-Büro Stöhlker eingespannt und macht im Hinblick auf den EAK-Entscheid Zugeständnisse beim Preis, wie Simon Rohrer von Genzyme bestätigt. Konkrete Zahlen will er aber nicht nennen.
Rare Krankheiten problematisch
Für die Krankenkassen sind die Kosten immer noch zu hoch. Sie stünden «in keinem Verhältnis zum therapeutischen Nutzen», der insbesondere bei älteren Personen tief sei, sagt Françoise Tschanz vom Krankenkassenverband Santé-suisse. Genzyme begründet den stolzen Preis mit den Forschungs- und Entwicklungskosten, die nur auf wenige Patienten verteilt werden könnten. An Morbus Pompe erkranke eben nur eine von 300'000 Personen, so Rohrer. Ähnliche Probleme stellen sich bei anderen seltenen Krankheiten. So kommt dem EAK-Entscheid vom Dienstag eine Art Präzedenzcharakter zu. Beobachter gehen eher davon aus, dass die Kommission das Gesuch gutheissen wird. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 21.05.2011, 11:25 Uhr
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19 Kommentare
Was ist ein Menschenleben wert? CHF 100'000 pro Jahr? Das leider wohl kein schlechter Witz. Irgendein Vorstandsvorsitzender von irgendeiner Bank bekommt CHF 1'300'000 per Monat für gelebten Antialtruismus.
Schafft diesen asozialen, mörderischen Kapitalismus ab, bevor er Euch abschafft!
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