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Hat das Urteil Folgen für Merz und Haltiner?
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Finma haftet nur bei wesentlichen Amtspflichtverletzungen
Die vom Bundesverwaltungsgericht als illegal eingestufte Herausgabe von UBS-Kundendaten an die US-Justiz wirft auch Fragen der Haftung und des Schadenersatzes auf. Dabei rückt das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) in den Blickpunkt. Es regelt Organisation und Grundsätze der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, die Anfang 2009 ihre volle operative Tätigkeit aufgenommen hatte. Dabei wurde erstmals eine Haftungsbeschränkung in der Finanzmarktaufsicht eingeführt. Die Schweiz folgte damit einem internationalen Trend und zog Konsequenzen aus dem Umstand, dass Schadenfälle im Finanzmarktbereich Milliardensummen kosten und damit zu einem beträchtlichen Haftungsrisiko für den subsidiär haftenden Bund werden können. Artikel 19 des FINMAG hält fest, dass die FINMA und die von ihr Beauftragten nur haften, wenn sie wesentliche Amtspflichten verletzt haben und Schäden nicht auf ein Fehlverhalten der Beaufsichtigten zurückzuführen sind. Die Haftung setzt damit einen besonderen Fehler voraus, der nicht schon vorliegt, wenn sich Entscheide der FINMA als unrichtig erweisen, wie der Bundesrat in der Botschaft zum Gesetz festgehalten hatte. Der Staat solle nicht bereits dann haften, wenn die Aufsichtsbehörde ihr Ermessen falsch ausübe oder ihr trotz aller Vorsichtsmassnahmen ein Fehler unterlaufe. Denn die Aufsichtstätigkeit sei auch faktischen Schranken und Unsicherheiten ausgesetzt. Das bedeutet gemäss Bundesrat, dass ein im Nachhinein verfehltes Verhalten der Aufsichtsbehörde nur dann zur Haftung führt, wenn sie den ihr zugestandenen Gestaltungsspielraum eindeutig pflichtwidrig überschritten oder missbraucht hat.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen UBS fordert die CVP eine vertiefte politische Aufarbeitung. Je nach Ergebnis stelle sich die Frage nach personellen Konsequenzen: bei der Finma oder auch bezüglich Finanzminister Hans-Rudolf Merz, sagte CVP-Nationalrat Pirmin Bischof (SO) am Freitag auf Anfrage der AP. Die Abklärungen zum Zeitablauf und inwiefern der Bundesrat seine Verantwortung als Exekutive wahrgenommen habe, könnten primär durch die Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte durchgeführt werden. Wenn die Komplexität sich als zu gross erweise, müsse eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt werden.
Bischof bezeichnete es als erfreulich und mutig, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVG) mit seinem Entscheid den Rechtsstaat wieder auf die Füsse stelle. Es sei für die Schweiz wichtig, dass weltweit darauf vertraut werden könne, dass der Rechtsstaat zähle.
Muss Eidgenossenschaft Schadenersatz zahlen?
Falls das Urteil des BVG rechtskräftig werde, hätte dies für die Spitzen der Finma rechtliche Konsequenzen, sagte Bischof. Zudem könnten die gut 250 betroffenen Kunden haftpflichtrechtliche Ansprüche gegen die Eidgenossenschaft geltend machen.
«Die Rolle, welche die Finma und ihr Präsident Eugen Haltiner gespielt haben, ist mehr als zweifelhaft», sagte SP-Präsident Christian Levrat. Das Verdikt bestätige die Kritik der Sozialdemokraten an der Herausgabe von UBS-Kundendaten, sagte Levrat am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die SP habe schon im Februar moniert, dass die Finma dazu nicht berechtigt sei, weil die gesetzliche Grundlage für einen solchen Entscheid ungenügend sei.
«Rechtsstaatlichkeit krass verletzt»
Aus Levrats Sicht ist die Finma aber nicht alleine verantwortlich. Auch der Bundesrat und Finanzminister Hans-Rudolf Merz seien in den Entscheid involviert gewesen. Levrat fordert deshalb wie die Gewerkschaften die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Nur sie könne Transparenz schaffen zum Verhalten des Bundesrates, der Finma und der UBS.
«Bundesrat und Finma haben die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit krass verletzt», heisst es in einem am Freitag verschickten Communique der SVP. Der Bundesrat sei vor dem Druck des Auslands eingeknickt und habe das Bankkundengeheimnis leichtfertig preisgegeben. Die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission sei zu prüfen. Die Partei will bei den kommenden parlamentarischen Debatten über neue Doppelbesteuerungsabkommen zudem konsequent auf die Rechtsstaatlichkeit pochen. «Sie wird also keinem Abkommen zustimmen, welches das Bankkundengeheimnis oder das Prinzip der doppelten Strafbarkeit aufweicht», heisst es im Communique.
FDP wehrt sich gegen «politische Abrechnung»
Die FDP hat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der UBS-Affäre politische Zurückhaltung verlangt. Das Urteil sei wichtig, aber nicht dramatisch, teilte die Partei am Freitag mit. Das Gericht habe einen prozeduralen Fehler bei der Finma beanstandet und damit eine offene Zuständigkeitsfrage beantwortet. Das Urteil dürfe nun nicht mit einer politischen Beurteilung vermischt werden.
Parteipräsident Fulvio Pelli warf in der Mitteilung namentlich der SVP und der SP mit ihrer Forderung nach einer PUK vor, ein juristisches Urteil «für eine politische Abrechnung» zu missbrauchen. Den Entscheid der Finma zur Herausgabe der Kundendaten verteidigte die FDP grundsätzlich. Eine Klage des US-Justizministeriums hätte das Vertrauen der Anleger und Gläubiger in die UBS zerstört mit immensen Folgen für den Werk- und Finanzplatz Schweiz, schrieb die Partei. Unter diesem Druck habe die Finma das Bankengesetz gemäss Auftrag des Bundesrats interpretiert und mit der Herausgabe der Daten tausende Stellen und hunderte Unternehmen gesichert. Das Urteil dürfe nun nicht zu einer Schwächung der Finma führen, forderte die FDP. Vielmehr müsse die Aufsichtsbehörde personell und institutionell gestärkt werden.
Auch Vischer drängt auf PUK
Auch Grünen-Nationalrat Daniel Vischer (ZH) drängt auf die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Er werde seiner Fraktion diesen Schritt vorschlagen, sagte Vischer am Freitag auf Anfrage. Mit dem Gerichtsurteil sei - zumindest vorläufig - das ganze Notrechtkonzept des Bundesrats gescheitert. Er gehe aber davon aus, dass die Finma das Urteil weiterziehe, und ob das Bundesgericht gleich entscheiden werde, bleibe offen. «Es gibt Situationen, in denen ein politischer Entscheid opportun, aber rechtswidrig sein kann», sagte Vischer. «Und das scheint hier der Fall zu sein.» (cpm/sda/ap)
Erstellt: 08.01.2010, 16:30 Uhr
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