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Hans Raab schlachtet seine Melander immer noch in der Schweiz

Aktualisiert am 28.10.2009 10 Kommentare

Die Melander-Fischfarm des deutschen Unternehmers Hans Raab in Oberriet SG ist weiterhin in Betrieb – jetzt aber legal. Raab hatte im Sommer angekündigt, mit seiner Farm nach Saarbrücken umzuziehen.

Schlachtet seine Melander immer noch in Oberriet: Hans Raab.

Schlachtet seine Melander immer noch in Oberriet: Hans Raab.
Bild: Keystone

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Hans Raab

Hans Raab, 68, arbeitete in einem Bergwerk, später als Pächter einer Tankstelle und selbständiger Fensterputzer – immer mit dem Auge für Verbesserungen. Er entwickelte spezielle Bürsten und Geräte, gründete die Firma Ha-Ra für Putzutensilien. Es wird geschätzt, dass Raab in Spitzenjahren eine Milliarde Mark umsetzte. Heute hält Raab 220 Patente und zieht immer wieder vor Gericht, weil seine Ideen angeblich kopiert wurden.

In der Schweiz sorgte Raab als Inhaber der Melander-Farm in Oberriet SG für Aufsehen, weil im Betrieb Fische nicht nach Vorschrift getötet wurden. Raab hat erklärt, die Melander-Farm dicht zu machen und die Melander-Zucht in Deutschland fortzuführen.

Anfang April hatte der deutsche Unternehmer und Multimillionär Hans Raab mitgeteilt, er stelle den Betrieb in seiner 40 Millionen Franken teuren Fischfarm im Rheintal ein und beginne sofort mit der Schlachtung von rund 400'000 Welsen.

«Es hat sicherlich noch einige tausend Fische in der Fischfarm», sagte der St. Galler Kantonstierarzt Thomas Giger am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die Fische würden aber korrekt getötet.

Das war nicht immer so: Raab liess die in 27 Grad warmen Wasser schwimmenden Melander herunterkühlen, was sie nach seinen Angaben zu 80 Prozent betäubt. Danach wurden die Fische in einer sich langsam drehenden, mit Eisscherben gefüllten Trommel entschleimt. Schliesslich wurden die Fische maschinell getötet.

Illegale Tötungsmethode

Diese Methode ist in der Schweiz illegal, da die Tiere gemäss Tierschutzverordnung vor dem eigentlichen Tötungsakt bewusstlos sein müssen. Raab war vom St. Galler Kantonstierarzt eine Frist bis Mitte Mai eingeräumt worden. Solange durfte er die Fische auf seine Art und Weise in Oberriet schlachten.

Einmal im Monat kontrollieren Giger und seine Leute die Melander- Fischfarm. Es gebe derzeit nichts mehr zu beanstanden, sagt Giger. Wie lange das noch so weitergehe, weiss Giger nicht.

So schnell wird sich Hans Raab nicht aus der Schweiz verabschieden können. Gegen die HaRa International AG läuft in St. Gallen ein Konkursverfahren. Ausserdem fordern zwei ehemalige Fischzucht-Mitarbeiter vor Gericht von Raab knapp 60'000 Franken für Lohn und Überstunden. (bru/sda)

Erstellt: 28.10.2009, 20:32 Uhr

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10 Kommentare

Alfred Kocher

28.10.2009, 23:37 Uhr
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Die Behörden machen systematisch einen Unternehmer fertig, der einen grossen Teil der explodierenden schweizer Bevölkerung mit hochwertigem Protein ernähren könnte. Das hat man nun davon, wenn Bauern politisieren und ihnen die Macht über den Kopf wächst: Willkür und Kommunismus. Die Güggelizüchter reissen ihren Tieren den Kopf bei lebendigem Leib weg, ganz zu schweigen vom Horror in Schlachthöfen. Antworten


Georg Ritter

28.10.2009, 21:04 Uhr
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Ob man hoffen darf, die Behörden seien auch in anderen (vermuteten) Fällen von Tierquälerei so eifrig? Im Falle von Dauerkläffhunden an der Kette, Kaninchen im Ministall, Kühen im Dreck, Pferden im dunklen Stand, nackt gerupften Papageien, sich gegenseitig die Ohren abfressenden Schweinen? Hoffen darf man immer, aber dran glauben...? Antworten




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