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Hanfbauer Rappaz isst heute zu Hause

Aktualisiert am 29.07.2010 27 Kommentare

Der Walliser, der nach seinem Hungerstreik im Berner Inselspital beinahe zwangsernährt wurde, ist wieder auf seinem Hof. Dort hat er bereits ein erstes Menu verzehrt.

1/16 Am 24. Dezember hat Bernard Rappaz seinen Hungerstreik abgebrochen. Er ist jetzt im Wallis inhaftiert. (Bild: Mai 2010)

Rappaz bleibt hinter Gittern

   

Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz ist zurück auf seinem Hof in Saxon, wo er seine Freiheitsstrafe vorläufig in Form von Hausarrest absitzt. In der Nacht auf Donnerstag war Rappaz vom Berner Inselspital nach Hause überführt worden. «Ich bin froh, zuhause zu sein», sagte er zur Nachrichtenagentur SDA.

«Er ist heute Nacht angekommen», bestätigte Boris Ryser, ein Bekannter Rappaz', am Donnerstag eine Meldung von Radio Suisse Romande (RSR). Der Hanfbauer werde rund um die Uhr bewacht. Der gesamte Hof sei abgesperrt wie ein Gefängnis. Ryser wird zusammen mit Rappaz auf dem Hof wohnen.

Erster Besuch der Tochter vorbereitet

Es sei gut für die Moral, wieder frische Luft atmen zu können, sagte Rappaz. Obwohl sein Hof nun zum Gefängnis und seine Wohnung zur Zelle geworden sei. Seit seiner Rückkehr nach Saxon gibt Rappaz laufend telefonisch Auskunft über seinen Zustand - vornehmlich an Journalisten. Der Hanfbauer fädelte auch seinen ersten Besuch ein: denjenigen seiner Tochter.

Sein erstes Menu zuhause bestand aus Salat, Linsen, Kartoffeln, Käse und Schinken. Seit neun Tagen isst Rappaz inzwischen wieder und hat dabei rund vier Kilo zugenommen. Durch den Hungerstreik hatte er insgesamt rund 30 Kilo verloren.

Zurzeit könne er jedoch nur kleine Portionen essen, erklärte Rappaz. Er ermüde aufgrund seines Zustands relativ schnell und müsse seine Kräfte einteilen. Er wird von seinem Hausarzt medizinisch betreut.

Bundesgericht muss nun entscheiden

Die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten erlaubte den Hausarrest vergangene Woche. Hintergrund war die beim Bundesgericht hängige Beschwerde von Rappaz. Das Gericht wird bis zum 26. August über den vom Walliser Kantonsgericht abgelehnten Haftunterbruch befinden. Solange gilt der Hausarrest.

Rappaz brach nach dem Entscheid der Behörden seinen Hungerstreik ab. Das Bundesgericht hatte die Walliser Behörden angewiesen, das Leben und die körperliche Integrität des Hanfbauern zu schützen. Rappaz selbst hatte eine künstliche Ernährung im Spital abgelehnt, sollte er wegen des Hungerstreiks ins Koma fallen.

Nur beschränkte Besuche

Rappaz muss sich daheim an dieselben Regeln wie im Gefängnis halten. Er wird rund um die Uhr bewacht, und er hat Anrecht auf einen einstündigen täglichen Spaziergang in einem eingeschränkten Perimeter. Angehörige dürfen ihn während höchstens 90 Minuten pro Woche besuchen. Bei Arztbesuchen wird er begleitet.

Im Gegensatz zum Haftunterbruch wird der Hausarrest an die Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten angerechnet, die Rappaz wegen Anbaus und Handels mit Hanf und weiteren Delikten verbüssen muss. (oku/sda)

Erstellt: 29.07.2010, 15:28 Uhr

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27 Kommentare

Kurt Heim

30.07.2010, 07:56 Uhr
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Wen hat Herr Rappaz geschädigt? Nur die Steuerkasse und die freiwilligen (!!!) Hanfkonsumentem. Die Walliser Behörden sollen sich auf besoffene Totraser konzentrieren, auf Ehefrauenschläger, auif Verbrecher, die Unwissende um ihre Ersparnisse bringen, auf Gewalttäter. Im Falle von Rappaz ist eine bedingte Strafe angemessen - und dann soll endlich mal die Hanfproduktion vernünftig geregelt werden. Antworten


Urs Meisterhans

29.07.2010, 17:15 Uhr
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Können jetzt alle Inhaftierten auf diese Weise frei bekommen? Und wer bezahlt die immensen Mehrkosten? Antworten




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