Grenzkontrolle? Sonderverfahren? Oder Internierungslager?
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 23.02.2012 115 Kommentare
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Sind aufgrund der heutigen Situation im Asylwesen Sondermassnahmen nötig?
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775 Stimmen
Geduldsprobe Asylgesetzrevision
Das Hauptziel der Asylgesetzrevision ist, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dafür sollen mehr und grössere Bundeszentren installiert werden, um einen grösseren Teil der Asylverfahren auf Bundesebene abzuwickeln. Das Justizdepartement schlägt eine Vorbereitungsphase vor, während der alle notwendigen Vorabklärungen getroffen würden. Dies soll das Verfahren vereinfachen, ebenso die kostenlose medizinische Untersuchung zu Beginn des Verfahrens und die amtlich gewährleistete, unentgeltliche Rechtsvertretung für die Gesuchsteller. Die Gesetzesrevision hätte planmässig Anfang 2013 in Kraft treten sollen. Durch zahlreiche Änderungsanträge seitens SVP und CVP verzögert sich aber voraussichtlich die Realisierung - insbesondere dann, wenn der Ständerat mit den von der SPK-N vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden ist.
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Das Traktandum «Asylgesetz. Änderung» steht am Schluss der Liste für die heutige Sitzung der staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N). Die Detailberatung zur seit Jahren pendenten Revision werden – zeitlich und inhaltlich – ausufern.
Denn sowohl SVP als auch CVP haben sich in den vergangenen Tagen mit langen Listen von Forderungen zur Asylpolitik an die Öffentlichkeit gewandt. Die SVP will in der Kommission rund 45 Anträge einbringen, wie sie diese Woche angekündigt hat. Sie fordert unter anderem die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, die Einschränkung von Sozialleistungen und Nothilfe an Asylbewerbende, die Einschränkung des Familiennachzugs, die Senkung von Fallpauschalen an die Kantone. Auch will die SVP dem Bundesverwaltungsgericht wegen der langen Behandlungsfristen die Kompetenz für Asylfälle entziehen und dafür eine Rekursinstanz innerhalb der Bundesverwaltung schaffen.
CVP will Internierungslager
Auch die CVP hat in den vergangenen Tagen einen Forderungskatalog zur Asylpolitik vorgelegt: Sie verlangt zehntägige Sonderverfahren für Asylbewerber aus Ländern, aus denen vorwiegend Wirtschaftsflüchtlinge kommen, maximale Behandlungsfristen für das Bundesverwaltungsgericht, Internierungslager für renitente Asylbewerber und mehr Haftplätze für Abgewiesene.
Über das genaue Vorgehen ist sich die CVP noch nicht sicher. Teilweise werde man die Forderungen als Kommissionsanträge einbringen, sagt SPK-Mitglied Gerhard Pfister aus Zug gegenüber Bernerzeitung.ch/Newsnet. Insbesondere, wenn sich eine Forderung mit einem von der SVP eingebrachten Antrag deckt. Möglicherweise würden die Anliegen auch später mittels parlamentarischer Vorstösse einfliessen.
Mit der Subkommission ein weiteres Feld eröffnet
Mit dieser Flut von Anträgen wird die Asylgesetzrevision nicht nur inhaltlich kompliziert, sie verzögert sich auch. Das Ziel, die Revision im Sommer dem Nationalrat zur Abstimmung vorzulegen, wird aller Voraussicht nach nicht erreicht. Kommt dazu, dass mit der vor zwei Wochen einberufenen Subkommission «Asylvollzug» ein weiteres Feld eröffnet ist: Das Gremium, das am Freitagnachmittag zum ersten Mal tagt, soll Mängel auf operativer Ebene des Asylwesens eruieren und kurzfristig realisierbare Lösungsvorschläge unterbreiten.
SPK-Mitglieder, die am Donnerstagmorgen, auf dem Weg zur Sitzung, auf die Asyldebatte angesprochen werden, klingen teilweise resigniert angesichts der Komplexität der bevorstehenden Beratungen. «Wir haben ein zeitliches Problem», sagt Gerhard Pfister. «Die Detailberatungen sind schon lange geplant, dazu kommen jetzt zahlreiche Anträge aufgrund des veränderten Bewusstseins und der aktuellen Asylzahlen.» Er weist darauf hin, dass das Parlament an sich nur debattieren, Geld sprechen oder Gesetze machen könne und warnt deshalb vor zu grossen Erwartungen an die Ergebnisse der Subkommission. «Diese wurde vor allem deshalb einberufen, weil man der ausserordentlichen Situation Rechnung tragen wollte», sagt Pfister, der die Subkommission präsidiert. Eine mögliche Massnahme wäre etwa die Ausstattung der Asylzentren in Chiasso und Frauenfeld mit zusätzlichen Mitteln.
«Notstandsrhetorik wird als Panikmache entlarvt»
SPK-Mitglied Balthasar Glättli (Grüne, ZH) hatte im Januar vorgeschlagen, die Detailberatungen zum Gesetz zu sistieren und zuerst die Auslegeordnung zu kurzfristig umsetzbaren Massnahmen im Vollzugsbereich zu machen. Die Kommissionsmehrheit war dagegen, mit der Begründung, die Revision erlaube keinen Aufschub. Glättli hält es für seltsam, dass jene, die die Revision rasch voranbringen wollten, diese nun mit Dutzenden von Änderungsanträgen verzögern würden. «Die Notstandsrhetorik gewisser Politiker wird dadurch als reine Panikmache entlarvt. Ohne zusätzliche Sitzungstage in der Kommission wird eine Abstimmung im Nationalrat vor den Sommerferien sehr unwahrscheinlich.»
Philipp Müller (FDP, AG) würde eher von «50 bis 60 Anträgen» sprechen statt von 30 bis 40, die letztlich eingehen werden. Die zeitlichen Verzögerungen spielten aber keine Rolle, sagt er, denn er halte die Revision ohnehin für nutzlos. Einzig die Abschaffung der Möglichkeit, auf Schweizer Botschaften im Ausland ein Asylgesuch einzureichen, sei positiv. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 23.02.2012, 12:49 Uhr
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115 Kommentare
Was wollen wir in ein paar Jahren unseren Kinder erzählen? Wir hätten diskutiert, debattiert und beraten aber leider nicht GEHANDELT? Was haben wir für grottenschlechte Politiker in diesem Land! Die Asylindustrie lacht sich kaputt darüber. Antworten
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