«Gesundheit Sprechstunde» – Sponsoren an der Redaktionssitzung
Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 03.03.2010
Kliniken, die sich bei der Sendung «Gesundheit Sprechstunde» (GES) als Sponsoren betätigen, dürfen bei der Gestaltung der Sendungen mitreden und auch direkt an Redaktionssitzungen teilnehmen. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Verlagshaus Ringier dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat zukommen lassen. Ringier produziert GES für Presse TV (PTV) zur Ausstrahlung auf SF 1. Als Sponsoren mit «Vorschlagsrecht» an Redaktionssitzungen sind die Pallas-Augenklinik-Gruppe, die Aeskulap-Klinik für Ganzheitsmedizin und die auf psychische Störungen spezialisierte Clienia-Gruppe aufgeführt (siehe Ausriss).
Nachdem das Bakom GES letztmals Anfang Juni 2009 wegen Schleichwerbung in drei Fällen gerügt hatte, ist bei Visionierungen der Sendung zur Nachkontrolle erneut mehrfach der Verdacht auf verbotene werbliche Auftritte von Sponsoren aufgetaucht. «Wir führen ein Aufsichtsverfahren wegen möglicher Verstösse gegen die Sponsoringbestimmungen des Radio- und TV-Gesetzes», sagt Bakom-Jurist Michael Stämpfli.
Sponsoren verheimlicht
Konkret moniert das Bakom in den elf Wochen zwischen dem 19. September und dem 28. November 2009 zehn mögliche Verstösse gegen Werbe- und Sponsoring-Restriktionen in sechs Sendungen. So habe etwa die Präsentation eines Gesundheitsschuhs für Kinder mit dem eingeblendeten Claim «Gesunde Schuhe für gesunde Kids» innerhalb der redaktionellen Berichterstattung einen allzu stark werblichen Charakter gehabt. Weiter bemängelt das Bakom, dass in mehreren Sendungen Ausstattungssponsoren, Product Placements und Wettbewerbssponsoren ungenügend oder gar nicht transparent gemacht worden seien. Ausserdem stellte das Bakom fest, dass die Experten der erwähnten Sponsoren Pallas-Kliniken, Aeskulap-Klinik und Clienia-Gruppe in drei Sendungen «weitreichende Auftrittsmöglichkeiten erhalten» hätten und dass diese «ausschliesslich» oder zumindest «massgeblich» zu Wort gekommen seien. Dies geht ebenfalls aus der Ringier-Stellungnahme hervor.
Product Placement als Basis
Fibo Deutsch, bei Ringier für GES verantwortlich, sieht dem Ausgang der Untersuchung gelassen entgegen. «Es geht weitgehend um Peanuts im Ermessensbereich», glaubt Deutsch. Gewisse Produkte könne man dem interessierten Publikum nun mal nur vorstellen, indem man sie auch zeige. «Da wir keine Werbeeinnahmen haben, ist Product Placement die Basis unserer Arbeit», sagt Deutsch und moniert die Kleinlichkeit des Bakom. So habe er beispielsweise in Absprache mit dem Amt den Kurzbeitrag zu den Kinderschuhen neu vertonen lassen, um der Produktevorstellung den werblichen Charakter zu nehmen. «Und nun wird dem Beitrag doch wieder werblicher Charakter attestiert. Das halte ich für schikanös», sagt Deutsch.
Dass Sponsoren «von Fall zu Fall» Experten an Redaktionssitzungen schicken dürfen, habe journalistische Gründe. «Die Sponsoren tragen bei den Diskussionen zu wissenschaftlich fundierten und informativen Sendungsinhalten bei», sagt Deutsch. Zwar hätten die Partner Vorschlagsrecht für Sendungen, aber keine Entscheidungsbefugnisse. «Die Redaktion ist und bleibt unabhängig», sagt Deutsch.
Höchststrafe denkbar
Deutsch will sich auch gegen die Einmischung des Bakoms in redaktionelle Belange wehren: «Die Redaktion muss die Experten selber aussuchen. Das geht das Bakom als Behörde nichts an. Sollte in diesem Punkt ein Verstoss festgestellt werden, dann werden wir das Urteil weiterziehen.» Ob das nötig wird, ist noch offen. Doch bereits 2005 musste GES Sponsoringeinnahmen zurückerstatten und eine Busse zahlen, weil sie Gelder von Sponsoren verdeckt entgegengenommen hatte.
Das Verfahren vom letzten Jahr ist zwar aus Gründen der Verhältnismässigkeit ohne Strafe abgeschlossen worden. Das Bakom hat aber der Redaktion von GES einen Workshop verordnet, der die Mitarbeiter auf die Problematik sensibilisieren sollte, und eine Nachkontrolle der Sendung angekündigt. Da nun erneut ein Aufsichtsverfahren wegen der Verletzung der Sponsoring- und Werberichtlinien läuft, machen die Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) einen ähnlich glimpflichen Ausgang des erneuten Aufsichtsverfahrens unwahrscheinlich.
«Da es sich um einen Wiederholungsfall handelt, sind nun alle Massnahmen nach den Artikeln 89 und 90 des RTVG zu prüfen», sagt Bakom-Jurist Stämpfli. Unter die beiden Artikel fallen Verwaltungssanktionen wie der Einzug der unrechtmässig gewonnenen Sponsoringbeiträge und - als Ultima Ratio - der Entzug von bis zu 10 Prozent des GES-Umsatzes der vergangenen drei Jahre.
Im Schreiben vom 27. 1. 2009 nimmt Ringier zu den Bakom-Vorwürfen Stellung.
Tierärztin Jeanne Fürst führt in «Gesundheit Sprechstunde» durch das weite Feld der Humanmedizin. Foto: Ringier (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 03.03.2010, 09:20 Uhr
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