Fragiles Gleichgewicht bei Ärzte-Netzwerken
Von Brigitte Walser. Aktualisiert am 13.12.2010 2 Kommentare
Managed Care
Ärztenetzwerke Wer sich als Versicherter einem Managed-Care-Modell anschliesst, lässt sich von einem Netzwerk oder Netzarzt durch die ganze Behandlungskette hindurch «managen». Er verpflichtet sich, immer zuerst dieses Netzwerk aufzusuchen und Spezialisten nur
in Absprache mit dem Netzarzt zu konsultieren. Beim Netzarzt laufen alle Informationen zusammen. Das Netzwerk übernimmt für die Behandlung des Versicherten eine Budgetmitverantwortung. Das Bundesamt für Gesundheit erwartet von Managed-Care-Modellen, dass sie den
Kostenanstieg bremsen und die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern können.
Umfragen zur Akzeptanz
Der im Juni veröffentlichte «Gesundheitsmonitor 2010» zeigte, dass nur 28 Prozent aller Stimmberechtigten ein Managed-Care-Modell erwägen. Das Forschungsinstitut GfS Bern hatte im Auftrag von Interpharma, dem Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen, 1200 Stimmberechtigte befragt.
Die Umfrage «Sondage Santé» im Auftrag des Krankenkassendachverbands Santésuisse zeigt jedoch laut eigenen Angaben, dass «die Bevölkerung eine positive Einstellung zum Thema integrierte Versorgung (Managed Care) hat». 69 Prozent sehen durch Managed Care die Versorgungsqualität erhöht. 65 Prozent erachten es als wichtige Massnahme, um Kosten zu sparen. Nur 34 Prozent befürchteten, in einem solchen Modell nicht die beste Behandlung zu bekommen. Befragt wurden im Juni 1218 Personen vom Marktforschungsinstitut Demoscope.
Eine Umfrage des Internetvergleichsdienstes Comparis.ch schliesslich zeigte, dass sich 21 Prozent der Befragten vorstellen können, einem Managed-Care-Modell in der heutigen Form beizutreten. Konfrontiert mit der Idee des differenzierten Selbstbehalts (Zur Zeit der Umfrage war die Rede von 10/20 Prozent) , würden sich 57 Prozent für Managed Care entscheiden. Befragt von Demoscope wurden im August 1202 Personen. sda/bw
Im Juni hatte sich der Nationalrat über das Thema Ärztenetzwerke gebeugt. Voraussichtlich am Mittwoch tut dies nun wieder der Ständerat. Im Gesetz über Managed Care soll geregelt werden, welche Pflichten Ärztenetzwerke und Versicherungen haben sowie zu welchen Bedingungen Versicherte diesem Modell beitreten können. Noch vor der eigentlichen Debatte wird deutlich, wie schwierig es ist, alle Beteiligten ins Boot zu holen und darin zu behalten. Bei der Vorberatung hat die Gesundheitskommission des Ständerates entsprechende Balanceakte vollzogen. Sie ist dazu bei einigen zentralen Punkten von den Beschlüssen des Nationalrates abgewichen.
Selbstbehalt
Einer der Knackpunkte betrifft den Selbstbehalt. Heute beträgt der Selbstbehalt 10 Prozent bei einem Höchstbetrag von 700 Franken für Erwachsene. Der Nationalrat hat beschlossen, dass Versicherte künftig weiterhin 10 Prozent selbst bezahlen, wenn sie einem Netzwerk beitreten. Wer sich nicht in ein Netz begibt und also auf der freien Arztwahl beharrt, soll dafür einen Selbstbehalt von 20 Prozent in Kauf nehmen müssen. Im Nationalrat hatte die Linke diesen Punkt bekämpft, als sozial verantwortungslos bezeichnet und mit dem Referendum gedroht.
Nun kommt die Kommission des Ständerates der Linken entgegen und schlägt vor, den Selbstbehalt in Netzwerken auf 5 Prozent bei einem Höchstbetrag von maximal 500 Franken zu senken. Ausserhalb der Netze soll der Selbstbehalt 15 Prozent betragen bei einem Höchstbetrag von 1000 Franken. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, die Höchstbeträge gegebenenfalls anzupassen. Gegen dieses Zugeständnis an die Linke protestieren die Versicherungen, weil damit Einsparungen wegfallen. Wie die «SonntagsZeitung» gestern berichtete, rechnet das Bundesamt für Gesundheit beim Modell 5/15 mit Einsparungen von 840 Millionen Franken (unter Voraussetzung, dass 60 Prozent zu Managed Care wechseln). Beim Modell 10/20 hätte eine Milliarde Franken eingespart werden sollen.
Angebotspflicht
Wohl um die Versicherungen wieder zu besänftigen, hat die Ständeratskommission einen Punkt im Gesetz zugunsten der Versicherungen abgeändert. Im Gegensatz zum Nationalrat will sie die Krankenversicherer nicht verpflichten, mindestens ein Ärztenetzwerk anzubieten. Nur eine Minderheit der Kommission hält an der Angebotspflicht fest, welche die Versicherungen als «Zwangsheirat» interpretiert hatten. Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP, AG) hatte im Nationalrat gewarnt, wenn man dieses Element der Angebotspflicht herausbreche, dann gerate die ganze Vorlage aus dem Gleichgewicht. Auch die Ärzte hatten sich für einen Angebotszwang starkgemacht.
Ein weiterer Eckpfeiler der Vorlage ist der Risikoausgleich. Hier dürfte es zu einer Einigkeit kommen, denn die Mehrheit der Kommission stimmt dem Nationalrat zu: Der Risikoausgleich zwischen den Versicherern soll verbessert werden, damit sich die Jagd nach guten Risiken nicht mehr lohnt.
Referendum
Für welches Modell auch immer sich das Parlament schliesslich entscheidet; eine Volksabstimmung ist wahrscheinlich: Wie die «NZZ am Sonntag» gestern berichtete, wird der Verein für freie Arztwahl das Referendum ergreifen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 13.12.2010, 08:04 Uhr
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2 Kommentare
Sowohl bei der Selbstdarstellung der Ärzte-Netzwerke mit Budgetverantwortung als auch bei Umfragen zur Akzeptanz wird beharrlich verschwiegen, was eigentlich die Budgetverantwortung für den Patienten bedeutet. Sie ist nichts Anderes als ein zwischen den Kassen und den Vertragsärzten vereinbartes Bonus/Malus-System, das den Anreiz zu möglichst geringem Gesamt-Aufwand pro Patient schafft. Antworten
Danke Herr Schenkel für die Aufklärung. Offenbar präsentiert uns Bundesrat und Parlament einmal mehr eine Mogelpackung. Eine Volksabstimmung für ein generell neues, altes KVG, Leistungen klar definiert, wird notwendig. Bundesrat und Parlament hat offenbar noch nicht begriffen, dass wir ein bezahlbares Gesundheitssystem benötigen, zu Gunsten der Versicherten und nicht der Versicherer und Aerzte. Antworten
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