Ferien wegen Schweinegrippe: Bund verwirrt die Unternehmen
Von Mischa Aebi. Aktualisiert am 23.07.2009
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Die gestern von der «Berner Zeitung» aufgedeckten Pandemiemassnahmen der Krankenkasse Visana sorgten für zahlreiche Reaktionen. Die Visana selber hat nur Stunden nach Erscheinen des Artikels reagiert. Sie will zwar weiterhin Mitarbeiter, die aus Schweinegrippe-Risikogebieten zurückkehren, in eine fünftägige Quarantäne schicken. Doch sie wird ihnen vorläufig während der Quarantäne wieder den Lohn zahlen.
Die Krankenkasse mit ihren 1500 Angestellten will nun vorerst von einem Gutachter abklären lassen, ob die Nichtbezahlung des Lohnes während der Quarantänezeit rechtlich zulässig sei.
Reagiert hat auch der Arbeitgeberverband. Informationschef Hans Reis hält Quarantänemassnahmen für Rückkehrer zwar in ganz speziellen Fällen für opportun. Gegenüber dem Regionaljournal von Radio DRS warnte er jedoch davor, dass Sanktionen, wie sie die Visana verordnete, bei Unternehmen zur Regel werden.
«Falsche Antworten»
In die Kritik gerät nun der Bund. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat in einem 20-seitigen Dossier «Pandemie und Betriebe» Antworten auf häufig gestellte rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Grippewelle zusammengestellt.
Das Seco empfiehlt das Dossier auf seiner Internetseite Unternehmern zum Herunterladen. Ausgerechnet über Lohnzahlungen während allfälliger Quarantänetagen steht darin nichts (siehe Text unten).
Dafür enthält das Dokument offenbar bedenkliche Fehler. Die Angaben des Seco seien in «gewissen Punkten rechtlich unhaltbar», sagt Nico Lutz, Sprecher der Gewerkschaft Unia. In der Tat mutet absurd an, was etwa unter Punkt 19 des Seco-Dossiers steht.
Für Betriebe, die im Pandemiefall «auf Grund einer behördlichen Anweisung geschlossen werden», beste-he «keine Lohnfortzahlungspflicht», heisst im Seco-Dossier.
Die Experten der Gewerkschaft Unia halten diese Passage rechtlich gesehen schlicht für falsch. Daraus könne man ableiten, dass wegen Pandemie geschlossene Schulen ihren Lehrern den Lohn nicht mehr zahlen müssen, so der Unia-Sprecher. Das Seco konnte dazu gestern keine weiteren Angaben machen.
Und unter Punkt 10 heisst es, dass ein Betrieb im Pandemiefall Betriebsferien beschliessen kann, um die Abwesenheit der Angestellten zu überbrücken. Im Dokument steht zwar einschränkend auch, dass auf Wünsche der Angestellten Rücksicht zu nehmen sei. Dennoch kritisiert Unia-Sprecher Nico Lutz auch diese Passage. In dieser Form stimmten die Angaben des Seco auch hier nicht. Betriebsferien müssten laut Lutz in jedem Fall lange im Voraus angekündigt werden. Zudem «müssen Ferien laut Gesetz der Erholung der Mitarbeitenden dienen und sind nicht dafür da, betriebliche Engpässe zu überbrücken», sagt Lutz. Die Unia -Juristen klären derzeit genau ab, was alles im Dossier nicht stimmt.
Migrol ähnlich wie Visana
Gemäss Informationen der «Berner Zeitung» hatte die Migrol ähnliche Massnahmen vorgesehen wie die Visana. Allerdings hat die Migrol nur zwei Mitarbeiter in die Quarantäne geschickt. Den beiden habe man die Tage in der Quarantäne nicht vom Feriensaldo abgezogen, weil sie vor ihrer Abreise in den Urlaub noch nicht wissen konnten, dass ihre Feriendestination ein Risikogebiet werde, sagte Migrol-Unternehmensleiter Daniel Hofer.
Seit die WHO alle Länder in die höchste Pandemiestufe gesetzt habe, sei diese Reiseregel bei der Migrol abgeschafft worden, so Hofer.Mischa Aebi> (Berner Zeitung)
Erstellt: 23.07.2009, 14:14 Uhr
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