«Familiennachzug muss strenger gehandhabt werden»
Von Andrea Sommer. Aktualisiert am 10.06.2011 8 Kommentare
Herr Müller, die SVP will zurück zur Kontingentierung ausländische Arbeitskräfte. Was ist daran verkehrt?
Philipp Müller: Die Frage ist, welche Einwandererkategorien kontingentiert werden. Betrifft es nur die Arbeitskräfte, bleibt das Problem des Familiennachzugs. Dass die Kontingentierung von Arbeitskräften nur eine geringe Wirkung auf die Beschränkung der Einwanderung hat, zeigen die aktuellen Zahlen bei den Einwanderern aus Staaten, die nicht über die Personenfreizügigkeit kommen: 2010 wurde die Zuwanderung von 3000 Arbeitskräften aus diesen Drittstaaten bewilligt. Gekommen sind aber rund 44'000 Menschen.
Wie kommt das?
Der Familiennachzug ist das grosse Problem. Bei Leuten aus Drittstaaten beträgt er über 50 Prozent. Bei den Türken sind es beispielsweise gar 62 Prozent. Bei der Freizügigkeit hingegen lag der Anteil des Familiennachzugs im letzten Jahr bei unter 24 Prozent.
Die SVP argumentiert, wer hier arbeite, könne die Familie bis zur Grossmutter mitnehmen.
Der Familiennachzug ist im Freizügigkeitsabkommen klar geregelt und beschränkt sich auf Ehepartner und Kinder bis zum Alter von 21 Jahren. Weitere Angehörige dürfen nur kommen, wenn ihre Familie sie unterhalten kann. Damit wir uns richtig verstehen: Die FDP sagt nicht, dass die Freizügigkeit nur Segen bringt. Bevor wir das Abkommen aber in Frage stellen, wollen wir bei der Einwanderung aus Drittstaaten und beim nicht mehr funktionierenden Asylwesen alle möglichen Massnahmen ergreifen. Denn bei einer Kündigung der Freizügigkeit ist der bilaterale Weg am Ende.
Laut der SVP wäre das nicht tragisch. Zudem sei die Schweiz als zweitgrösste Abnehmerin der EU und als Transitland für den Güterverkehr in einer guten Verhandlungsposition.
Da stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die heute 27 EU-Staaten auf die Forderungen der Schweiz eingehen wollen, ohne mit massiven Gegenforderungen aufzuwarten. Darum wollen wir ja vor allem die sehr hohe Einwanderung aus Drittstaaten und über den Asylbereich einschränken. Diese macht immerhin rund einen Drittel der Gesamteinwanderung aus. Hier gibt es Möglichkeiten zur Einwanderungsbeschränkung.
Die da wären?
Beispielsweise sollte der Familiennachzug strengeren Kriterien unterliegen. Es kann doch nicht sein, dass ein Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug hat, auch wenn er diese gar nicht unterhalten kann. Im Asylbereich ist der Vollzug praktisch kollabiert. Nach jahrelangen Verfahren ist ein negativer Entscheid kaum noch mit einer Wegweisung umsetzbar. Bei der Freizügigkeit haben wir schon im Jahr 2009 verschiedene Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung vorgeschlagen, die vom Bundesrat umgesetzt werden könnten. So muss beispielsweise bei der Erneuerung einer Bewilligung nicht in jedem Fall eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung erteilt werden. Bei zwölfmonatiger Arbeitslosigkeit genügt eine einjährige Erneuerung des Aufenthalts. Auch Massnahmen gegen die Scheinselbstständigen haben wir vorgeschlagen. Es liegt nun am Bundesrat, all die Möglichkeiten, die das Freizügigkeitsabkommen bietet, auch zu nutzen.
Ihre Vorschläge greifen die Personenfreizügigkeit doch auch an.
Sie tangieren das Abkommen, sind aber vertragskonform und damit möglich, ohne den Kern des Abkommens anzugreifen. Wir haben die entsprechenden Vorstösse eingereicht. Leider hat der Bundesrat noch immer nicht gemerkt, was es geschlagen hat.
Was denn?
Dass die Personenfreizügigkeit im Volk an Akzeptanz verloren hat. Es sind Initiativen unterwegs, die dereinst eine Mehrheit finden werden, wie die Minarettinitiative oder die Ausschaffungsinitiative. Wenn der Bundesrat nicht endlich die Sorgen und Bedenken der Leute ernst nimmt, läuft er in einen Hammer.
Justizministerin Simonetta Sommaruga hat im Asylbereich Massnahmen angekündigt.
Die Asylgesuchszahlen sind im Mai förmlich explodiert. Dringender Handlungsbedarf wäre also angezeigt. Die Vorschläge von Frau Sommaruga sind leider nicht konsequent genug.
Warum?
Weil die Durchführung der Asylverfahren – von der Befragung bis zur Wegweisung – in Bundeszentren durchgeführt werden sollte. Nur so ist eine massive Beschleunigung möglich. Laut Sommarugas Vorschlag sollen aber Asylsuchende in die Kantone kommen, wenn zusätzliche Abklärungen nötig sind. Jeder Anwalt wird sich also Mühe geben, seinen Klienten in ein solches erweitertes Verfahren zu bringen. Damit würden wir die Lage verschlimmbessern, weil neben den Kantonen auch der Bund die erforderlichen Strukturen bereitstellen müsste. Wenn man es wirklich ernst meint mit der Beschleunigung im Asylwesen, wird man nicht darum herumkommen, das komplette Verfahren beim Bund zu zentralisieren und gewisse Rechtmittel einzuschränken. Noch einmal: Wenn hier nichts passiert, dann ist die Freizügigkeit weg.
Wie sehen Sie das künftige Verhältnis der Schweiz zur EU?
Der Vollbeitritt ist kein Thema. Rahmenverträge auch nicht, weil sie die brutale Hypothek der automatischen Rechtsübernahme beinhalten. Wie beim Schengen-Abkommen. Da mussten wir unter anderem die Ausschaffungshaft von 24 auf 18 Monate verkürzen. Zudem ist die EU zu zentralistisch und nicht sehr demokratisch. Deshalb: Bilateralismus, solange es uns Vorteile bringt. (Berner Zeitung)
Erstellt: 10.06.2011, 10:06 Uhr
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8 Kommentare
Wie recht Müller doch hat. Aber da hat Rot-Grün, leider doch andere Interessen, möglichst alles reinlassen und behalten, auch abgewiesene, und Kriminelle. Endlose Einwanderung wird uns noch arg in Bedrängung bringen. Da können Rot-Grün noch lange von Multikulti singen, und alles hoch jubeln. Antworten
Die Mitte Parteien, u. Linken machen in der Zuwanderungspolitik eine unverantwortliche Politik. Es wird nur m. dem Wirtschaftswachstum argumentiert u. der Kündigung d. bilateralen Verträge gedroht. Hauptsache man ist gegen die SVP. Alle gravierenden Nachteile der Personenfreizügigkeit werden ausgeblendet u. keine griffigen Lösungen präsentiert. Die Initianten d. Zuwanderungsinitiativen freut's! Antworten
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