«Es gelang uns, die UBS zu retten»
«Es wurden noch keine Bankunterlagen in die USA übermittelt»: Hans-Rudolf Merz.
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Wie soll es mit dem UBS-Deal weitergehen?
Das Parlament soll den Staatsvertrag absegnen
Der Bundesrat soll zu Notrecht greifen
Die UBS soll in den USA fallen gelassen werden
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«Aufgrund des ersten Urteils konnte man davon ausgehen, dass gewisse Rechtsauffassungen des Bundesverwaltungsgerichts in eine andere Richtung gehen als jene des Bundesrates. Trotzdem war der juristische Hintergrund des Staatsvertrages anders als im Zusammenhang mit dem Finma-Entscheid», sagt Bundesrat Hans-Rudolf Merz gegenüber dem «Sonntag».
Merz verteidigt das Vorgehen des Bundesrats: «Es ist dem Bundesrat – mit zum Teil fundamentalen Massnahmen – gelungen, den Finanzplatz Schweiz und die UBS zu retten und zu stabilisieren. An der UBS hängen unter anderem Zehntausende von KMU über ihre Kredite und damit rund eine Million Lohnbezüger. Die Massnahmen waren also im volkswirtschaftlichen Interesse. Das Bundesverwaltungsgericht sagt jetzt, sie seien teilweise nicht legal gewesen, nicht in Übereinstimmung mit unserer Rechtsordnung. Der Bundesrat muss deshalb analysieren, wie er die Realität und die rechtlichen Tatsachen wieder in Übereinstimmung bringen kann. Mit Realität meine ich: Wir müssen nach wie vor mit Druck internationaler Finanzplätze und Regierungen rechnen. Und wir dürfen die Stabilisierung nicht wieder gefährden. Das alles müssen wir in Übereinstimmung bringen mit unserer Rechtsordnung.»
Noch keine Daten in die USA übermittelt
Ist der Weg via Parlament die Lösung? «Das ist in der Tat eine der Massnahmen, die der Bundesrat wird ins Auge fassen müssen.»
Wie viele der 4450 Fälle sind bereits in den USA? «Noch keine. Die Steuerverwaltung hat bisher Verfügungen erlassen, rund 600 Dossiers wurden abgewickelt, gemäss dem Terminplan des Staatsvertrags. Physisch wurden aber noch keine Unterlagen übermittelt.»
(bru)
Erstellt: 24.01.2010, 10:48 Uhr
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