«Es gibt keinen Spielraum»
Interview: Bernhard Fischer, Claudia Blumer. Aktualisiert am 05.01.2012 223 Kommentare
Parteinah
Hans Geiger gehört seit 1979 der Schweizerischen Volkspartei (SVP) an. 2007 stellte die SVP des Kantons Zürich Geiger als Ständeratskandidaten auf, zog ihn aber nach kurzer Zeit zugunsten von Ueli Maurer zurück. Maurer scheiterte in der Wahl schliesslich gegen die grünliberale Verena Diener.
«Eine Beurteilung durch eine unbeteiligte Prüfgesellschaft wäre klüger gewesen.»: Hans Geiger, emeritierter Professor des Lehrstuhls für Banking und Finance der Universität Zürich.
«Dollarkäufe der Familie Hildebrand sind kompatibel»: Reiner Eichenberger, Leiter Finanzwirtschaft an der Universität Freiburg.
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Die «Affäre Hildebrand» hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand soll persönlich Devisengeschäfte getätigt und damit Gewinne eingefahren haben, teilte die «Weltwoche» in einer Vorabmeldung mit. Die SNB hatte aber mit einem Communiqué vor Weihnachten den Eindruck erweckt, das Konto gehöre der Ehefrau.
Der Wortlaut des veröffentlichten internen Reglements der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über Eigengeschäfte der Direktoriumsmitglieder sowie das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) sollte Klarheit schaffen. Von Experten werden sowohl das Reglement als auch das Gutachten höchst unterschiedlich ausgelegt und bewertet.
Im Folgenden sowohl das Interview mit Bankenregulierungsexperte Hans Geiger als auch das Gespräch mit Finanzwissenschafter Reiner Eichenberger von der Universität Freiburg.
Herr Geiger, wie sind die Devisengeschäfte der Familie Hildebrand zu beurteilen, nachdem die SNB nun das Reglement über Eigengeschäfte veröffentlicht hat?
Gemäss Reglement geht es darum, «den guten Ruf der SNB zu schützen». Das verlangt, dass sich die Mitglieder des Direktoriums und deren Angehörige immer und in allen Fragen auf der vorsichtigen Seite der Regeln bewegen. Das ist im Fall der SNB und deren Chef Philipp Hildebrand bestimmt nicht geschehen.
Wenn Sie erlauben, gehen wir das Reglement Punkt für Punkt durch...
Artikel 2 legt fest, dass das Reglement nicht nur für die Direktoren gilt, sondern auch für deren Angehörige. Es ist deshalb nicht entscheidend, ob ein Geschäft durch Herrn oder Frau Hildebrand veranlasst wurde. Artikel 3 regelt unter anderem, welche Devisengeschäfte der Direktionsmitglieder keinen Einschränkungen unterliegen. Die in der Presse kritisierten Dollargeschäfte gehören nicht in diese Kategorie. Damit sind sie entweder nur mit Einschränkungen zulässig oder gar nicht. Artikel 6 äussert sich unter dem Titel der «reglementierten Geschäfte» auch zu Devisengeschäften. Wenn die Prüfgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) die umstrittenen Geschäfte als zulässig bezeichnet, dann reizt sie diesen Artikel sicher bis ans Limit aus. Artikel 4 besagt, dass es unzulässig ist, Informationen über die währungspolitischen Absichten der SNB auszunutzen. Es geht also nicht nur um das Ausnutzen von Wissen über konkrete Entscheidungen. Das Wissen über die blosse Absicht reicht schon aus.
Wird das ebenfalls auf der Webseite veröffentlichte Gutachten von PwC im Auftrag der SNB Herrn Hildebrand entlasten?
Die Prüfgesellschaft scheint das so zu sehen. Ich kann mir vorstellen, dass auch Herr Hildebrand das so sieht. Er weiss aber, dass der Devisenkauf vom 15. August durch seine Frau kritisch war. Das geht aus seiner Instruktion an seinen Kundenbetreuer bei der Bank Sarasin hervor, wonach solche Transaktionen in Zukunft nur noch durch ihn selbst durchgeführt werden dürfen. Herr Hildebrand wird das heute an der Pressekonferenz sicher erklären und Rede und Antwort stehen.
Im PwC-Bericht wird darauf verwiesen, dass der SNB-Chef keine Kenntnis von der Transaktion seiner Frau hatte.
In Artikel 2 Abs. 1 ist das eindeutig geklärt. Die Regeln gelten auch für die Angehörigen. Bekanntermassen lautet das Konto auf Herrn Hildebrand. Und seine Ehefrau dürfte wohl eine Vollmacht auf das Konto haben, sinnvollerweise macht man das so. Zur Beurteilung des Sachverhalts und der Frage, ob die Vorgänge rechtens sind, ist aber klar, dass es gemäss Reglement keinen Spielraum gibt.
Am 15. August war noch nicht bekannt, dass es zu einer Devisenintervention der SNB kommen wird. Wieso soll das ein Fall von missbräuchlich verwendetem Insiderwissen sein?
Artikel 4 klärt das eindeutig: Nicht die Entscheidung oder der Zeitpunkt der Devisenintervention der SNB ist massgeblich, sondern die blosse «währungspolitische Absicht», Devisengeschäfte vor dem Hintergrund der Frankenstärke zu tätigen. Ich verstehe daher, warum das heikel ist und dieses Reglement nicht schon früher publiziert wurde.
Was bedeutet das für PwC und das Gutachten?
Das PwC-Gutachten ist ein typisches Gefälligkeitsgutachten, wie es in Fällen bei Beurteilung durch die eigene Prüfgesellschaft nicht selten ist. Im Zweifelsfalle, es gibt übrigens mehrere solche Fälle, vertritt PwC immer den Standpunkt zugunsten der Nationalbank beziehungsweise den von Herrn Hildebrand. Eine Beurteilung durch eine unbeteiligte Prüfgesellschaft wäre klüger gewesen. Und sie wäre bestimmt anders ausgefallen.
Finanzwirtschafter Reiner Eichenberger hat eine konträre Meinung zu Geiger. Er hält im Gespräch mit Bernerzeitung.ch/Newsnet die Dollarkäufe der Familie Hildebrand für kompatibel mit dem publizierten internen Reglement der Nationalbank. Kritisch anzuschauen sei einzig Art. 4, Ziffer 2, wie Eichenberger gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet sagt. Dort steht: «Unzulässig sind das vorzeitige oder gleichzeitige Tätigen von Eigengeschäften in Kenntnis von geplanten oder beschlossenen Transaktionen der SNB (Front- und Parallelrunning).»
(Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 04.01.2012, 19:18 Uhr
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223 Kommentare
Es ist ein Gefälligkeitsgutachten der PwC - siehe Auftraggeber. Zudem hat die PwC die Vollständigkeit der Konten aufgrund der vorliegenden Vollständigkeitserklärung seitens Hildebrand bestätigt, jedoch nicht die Vollständigkeit der Transaktionen. Des weiteren stützt sich die PwC lediglich auf die von der SNB herausgegebenen Unterlagen. Das ganze stinkt bis in den Himmel - so geht's wirklich nicht! Antworten
Es spielt eigentlich gar keine so grosse Rolle mehr, wie es im Detail nun genau war. Das Amt des SNB-.Chef ist definitiv beschädigt. Es wird nun Hildebrand selber + an der vorgesetzten Stelle liegen, ob eine Führung durch Hildebrand noch weiterhin möglich ist oder nicht. Ich meine, eher nicht mehr. Von Inhabern eines CHF 995'000 Job erwarte ich etwas anderes. Geruch von pers. Bereicherung bleibt Antworten
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