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Erben sollen in den sauren Apfel beissen

Von Fabian Schäfer. Aktualisiert am 17.08.2011 14 Kommentare

Künftig sollen AHV und Kantone an den allergrössten Erbschaften mitverdienen: Bei Nachlässen über zwei Millionen Franken soll der Staat ein Fünftel als Steuer eintreiben. Das verlangt die Initiative von SP, Grünen und EVP. Knifflig ist die Frage, wie Unternehmen geschützt werden können.

Die AHV soll von der Erbschaftssteuer profitieren – und die Initiative soll von der Beliebtheit der AHV profitieren: Christian Levrat und Heiner Studer, die Präsidenten??? von SP und EVP, sowie die grüne Nationalrätin Marlies Bänziger (v.l.).

Die AHV soll von der Erbschaftssteuer profitieren – und die Initiative soll von der Beliebtheit der AHV profitieren: Christian Levrat und Heiner Studer, die Präsidenten??? von SP und EVP, sowie die grüne Nationalrätin Marlies Bänziger (v.l.).
Bild: Keystone

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Berner REgierung für Erbschaftssteuer

Die Forderung nach einer eidgenössischen Erbschaftssteuer hat im Wahljahr Hochkonjunktur. Während EVP und SP von Beginn weg den Weg über eine Volksinitiative (siehe Haupttext) eingeschlagen haben, entschieden sich die Grünen für den Umweg über die Kantone: Sie haben in sechs kantonalen Parlamenten – unter anderem im bernischen Grossen Rat – identische Vorstösse für eine Standesinitiative eingereicht, die ebenfalls eine landesweite Erbschaftssteuer vorsieht. Dies gab dem rot-grün dominierten Regierungsrat des Kantons Bern Gelegenheit, sich zu positionieren: Er spricht sich vorbehaltlos für eine nationale Erbschaftssteuer aus. Der Vorstoss dürfte im bürgerlich dominierten Grossen Rat in der Septembersession dennoch chancenlos sein.
Die grüne Erbschaftssteuer
wäre «schärfer» als die Variante der Volksinitiative: Erbschaften wären nur bis einer statt zwei Millionen Franken steuerfrei, und auch dies nur für direkte Nachkommen. Der Steuersatz läge
bei 25 statt 20 Prozent. Der Berner Regierung ist dies zwar nicht zu hoch, für die Kinder würde sie aber eher tiefere Steuersätze
vorziehen.fab

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Das wird eine spannende Abstimmung. Obwohl die allermeisten keine Aussicht auf lukrative Erbschaften haben, stimmte die Mehrheit in vielen kantonalen Urnengängen ausgesprochen erbenfreundlich ab: Die Erbschaftssteuer wurde landauf, landab entschärft, die direkten Nachfahren – die Kinder – sind fast überall (ausser in AI, VD und NE) steuerbefreit. Nun starten jedoch EVP, SP, Grüne, CSP und Gewerkschaften einen Anlauf, um statt der kantonalen eine nationale Erbschaftssteuer einzuführen. Sie haben ihre Volksinitiative gestern – rechtzeitig für die heisse Phase des Wahlkampfs – in Bern lanciert und die ersten Unterschriften gesammelt. Das sind die Eckwerte der Erbschaftssteuer, die die Initianten anstreben: Sie greift im Unterschied zu den kantonalen Steuerregimes erst bei ganz hohen Erbschaften: Der Initiativtext sieht einen Freibetrag von zwei Millionen Franken vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob die zwei Millionen an einen oder zehn Erben gehen; entscheidend ist nur die Gesamtsumme. Von der Steuer ganz befreit sind die Teile der Erbschaft, die an Ehepartner und anerkannte gemeinnützige Organisationen gehen.

Ansonsten sollen Nachlässe ab zwei Millionen Franken mit einem Steuersatz von 20 Prozent belegt werden. Bei einer Erbschaft von drei Millionen wären also 200000 Franken fällig (20 Prozent der dritten Million).

An den Freibetrag angerechnet werden auch die Schenkungen zu Lebzeiten: Die Steuerverwaltung müsste über alle Schenkungen Buch führen, um beispielsweise sicherzustellen, dass der Freibetrag halbiert wird, wenn der Verstorbene bereits eine Million verschenkt hat. Ausgenommen sind Schenkungen bis zu 20000 Franken pro Jahr und Empfänger.

Die Übergangsbestimmungen der Initiative zeigen, dass die Initianten dem Fiskus möglichst wenig Geld vorenthalten wollen: Schenkungen sollen rückwirkend ab Anfang 2012 an den Freibetrag angerechnet werden. Die Initiative sieht «Ermässigungen» vor, um zu verhindern, dass die Erbschaftssteuer Unternehmen oder Bauernbetriebe gefährdet oder dass die Erben diese verkaufen müssen, um die Steuer bezahlen zu können. Die Details legt die Initiative nicht fest; das sollen National- und Ständerat regeln, falls Volk und Stände die neue Steuer einführen.

Die Initianten gehen vorerst davon aus, dass bei Unternehmen ein zusätzlicher Freibetrag von acht Millionen Franken gilt und der Rest «nur» zu 10 Prozent besteuert wird. Besonders wohl gesinnt sind sie indes den Bauern: Landwirtschaftsbetriebe sollen von der Steuer ganz ausgenommen werden, falls sie von den Erben weitergeführt werden.

Die Initianten gehen davon aus, dass die Steuer etwa drei Milliarden Franken pro Jahr einbringen würde. Die Kantone nehmen laut Initiativkomitee heute rund 800 Millionen ein. Von den erhofften drei Milliarden sollen dauerhaft zwei an die AHV und eine an die Kantone gehen; so wollen die Initianten die AHV ohne höhere Lohnabgaben sanieren und die Kantone für den Wegfall ihrer Erbschaftssteuern entschädigen.

Die Initianten widersprechen den Kritikern, die warnen, wegen der Steuer würden viele Reiche abwandern. Sie halten fest, viele EU-Länder – etwa Deutschland, Frankreich und England – sowie die USA kennten ebenfalls eine Erbschaftssteuer, deren Ansätze höher seien als 20 Prozent. (Berner Zeitung)

Erstellt: 17.08.2011, 08:51 Uhr

14

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14 Kommentare

Alfred Steiner

17.08.2011, 11:55 Uhr
Melden 12 Empfehlung

Was ist eigentlich mit der EVP los? - Nachdem man jahrelang aggressiv gegen die Raucher kämpfte, will man nun zusammen mit den linken Parteien gegen die reichen Schweizer vorgehen. - Mit Aggressionen gegen die Raucher und sich Verbünden mit den Linken gewinnt man als christliche vermutlich Partei keine Wahlen. Antworten


Chris Schumacher

17.08.2011, 14:20 Uhr
Melden 12 Empfehlung

Pech für mittelständische Grund- oder Immobilienbesitzer. Wenn deren Erbschaften über 2 Millionen betragen, was bei Häuser oder Grundstücken rasch mal sein kann, müssen sie die wohl verkaufen, um dann diese Steuer bezahlen zu können. Hier wird einmal mehr mit der verblendeten Jagd auf "Reiche" der Mittelstand gegängelt - die SP arbeiten wieder mal gegen ihre Stammwählerschaft... Antworten




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