Zwei Eingaben gegen Minarett-Verbot beim Bundesgericht
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«Es sind in diesen Tagen von zwei Bürgern beim Bundesgericht zwei Eingaben gegen die Minarette-Initiativen eingegangen», sagte Meyer gegenüber der Zeitung. Ob Schweizer Parteien auch direkt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen könnten, müsse dieser beantworten, so der Jurist.
Nach Artikel 35 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) könne sich der Gerichtshof mit einer Angelegenheit jedoch «erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe» befassen, sagte Meyer weiter. «Gegen ein Bauvorhaben kann letztinstanzlich Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden.»
Anders sieht es aber bei Klagen von Vertragsstaaten aus, erläuterte Meyer: «Im Weiteren kann jeder Vertragsstaat nach Art. 33 EMRK den Gerichtshof wegen einer behaupteten Verletzung der Konvention durch einen anderen Vertragsstaat anrufen.»
(raa)
Erstellt: 06.12.2009, 00:03 Uhr
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