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Die unergründbaren Motive, die zur Abwahl des Bundesanwaltes führten

Von Mischa Aebi. Aktualisiert am 16.06.2011 4 Kommentare

Sehr viele Vorwürfe musste sich Bundesanwalt Erwin Beyeler in letzter Zeit anhören. Selbst der Lüge wurde er bezichtigt. Die Kritik führte dazu, dass ihn das Parlament am Mittwoch nicht wiederwählte. Allerdings sind die wenigsten bekannten Vorwürfe erhärtet.

Mit verzogener Miene: Beyeler sprach gegenüber den Medien von einer politisch motivierten Abwahl. Er wird noch bis Dezember als Bundesanwalt arbeiten. Nicht auszuschliessen ist, dass er im Dezember wieder zur  Wahl antritt.

Mit verzogener Miene: Beyeler sprach gegenüber den Medien von einer politisch motivierten Abwahl. Er wird noch bis Dezember als Bundesanwalt arbeiten. Nicht auszuschliessen ist, dass er im Dezember wieder zur Wahl antritt.
Bild: Keystone

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Die gestrige Nichtwiederwahl von Bundesanwalt Erwin Beyeler birgt wohl nie endgültig ergründbare Merkwürdigkeiten: Vor vier Jahren war es SVP-Übervater Christoph Blocher höchst persönlich, der als Justizminister Beyeler für das Amt des Bundesanwalts auswählte und ihm Vorschusslorbeeren mit auf den Weg gab. Ausgerechnet Blochers Getreuer Christoph Mörgeli war es nun gestern, der vor den versammelten Parlamentariern darlegte, weshalb die SVP-Fraktion Beyeler die Wiederwahl um jeden Preis verweigern sollte. Mörgeli liess in seiner Rede kein gutes Haar an Blochers damaligem Favoriten.

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Eine weitere Merkwürdigkeit: Die Bundesversammlung hat Beyeler die Wiederwahl verweigert, obwohl sämtliche fachlichen und politischen Institutionen Beyelers Wiederwahl zumindest indirekt empfahlen. Die für die Wahlvorbereitung zuständige Gerichtskommission hatte die nationalrätliche und die ständerätliche Geschäftsprüfungskommission zur Eignung Beyelers als Bundesanwalt befragt. Sie hat auch die Meinung der Geschäftsprüfungsdelegation und des Bundesstrafgerichts als fachlicher Oberaufsicht des Bundesanwalts eingeholt. Letztlich hat sie auch die neue unabhängige Aufsichtsbehörde, die seit dem 1.Januar für die Aufsicht der Bundesanwaltschaft zuständig ist, involviert. Reto Wehrli, Präsident der Gerichtskommission, sagte gestern gegenüber dieser Zeitung: «Keine einzige dieser Institutionen ist zum Schluss gekommen, Beyeler sei für eine Wiederwahl ungeeignet.» Zum Verhängnis ist Beyeler geworden, dass es zwei Gruppen von Politikern gab, die ihm aus völlig unterschiedlichen Gründen die Wiederwahl versagten.

Feinde aus der SVP

Wie genau Beyeler bei der SVP in Ungnade fiel, ist nicht wirklich klar – obwohl sich die SVP Mühe gibt, es klar darzustellen. Angeblich soll Beyeler vor vier Jahren in ein Komplott verwickelt gewesen sein, das die Absetzung des damaligen Justizministers Blocher zum Ziel hatte. Die Beweise der SVP für diesen Vorwurf sind aber dünn. Beyeler war nämlich zum entscheidenden Zeitpunkt zwar bereits als Bundesanwalt ernannt, aber noch nicht im Amt. Immerhin präsentierte Nationalrat Mörgeli jüngst ein Mail, das belegt, dass Beyeler mit seinen damals zukünftigen Untergebenen über mögliche Ermittlungen gegen Bundesrat Blocher kommunizierte.

Beyelers wohl grösster Stolperstein war die Justizaffäre um den Zürcher Bankier Oskar Holenweger. Auch in dieser Sache waren es SVP-Vertreter, die den vom Freund zum Feind mutierten Beyeler besonders hart kritisierten. Tatsache ist allerdings, dass Beyeler – über das Ganze gesehen – nur am Rande mit den Ermittlungen gegen den Bankier zu tun hatte. Als Beyeler als Bundesanwalt eingesetzt wurde, lag die Ermittlungsakte nämlich längst nicht mehr bei der Bundesanwaltschaft, sondern beim Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt. Es war Beyelers Vorgänger, Valentin Roschacher, der den Fall Holenweger angerissen hatte, und es war später das Untersuchungsrichteramt, das die Ermittlungen unabhängig von der Bundesanwaltschaft über Jahre verschleppte. Auf diese Behörde hatte Beyeler als Bundesanwalt kaum Einfluss. Erst vor einigen Monaten ging die Akte Holenweger wieder vom Untersuchungsrichteramt zurück zur Bundesanwaltschaft. Diese hat dann die Klage für das Gericht vorbereitet. Dass das erstinstanzliche Gericht den Bankier schliesslich in allen Punkten freisprach, war ein Fressen für Beyelers Gegner: Man machte Beyeler zumindest indirekt verantwortlich dafür, dass Holenweger – nun offensichtlich unschuldig – über Jahre hinweg strafrechtliche Ermittlungen über sich ergehen lassen musste.

Ebenfalls ausgeschlachtet haben Beyelers Feinde den Umstand, dass dieser offenbar, schon lange bevor er Bundesanwalt wurde – nämlich im Jahr 2002 –, einmal am Rande mit dem Fall Holenweger zu tun hatte. Beyeler war damals Chef der Bundeskriminalpolizei. Dabei haben sich der damalige Bundesanwalt Roschacher und Beyeler über den kolumbianischen Ex-Drogenboss Ramos unterhalten. Der damalige Bundesanwalt Roschacher hatte Ramos als Informanten eingesetzt und sich durch ihn Hinweise auf Geldwäschereidelikte in der Schweiz erhofft. Ramos war es denn auch, der den Hinweis gab, dass Holenweger möglicherweise Geldwäscherei betrieb. Allein die Einsetzung des Ex-Drogenbosses als Informanten war später stark umstritten.

Absurder Vorwurf

Schlicht absurd ist der Vorwurf, den unter anderem Christoph Mörgeli gestern erneut geäussert hat, Beyeler hätte die Ermittlungen gegen die Rockergruppe Hells Angels früher einstellen müssen. Beyeler hatte mit diesem Fall bis vor kurzem rein gar nichts zu tun, weil die Akte ebenfalls beim Untersuchungsrichter lag. Als es dann um die Anklage ging, war es Beyeler höchstpersönlich, der dafür sorgte, dass die Hells Angels als Gruppe nicht beschuldigt wurden.

Ganze andere Beweggründe, Beyeler gestern die Wiederwahl zu verweigern, hatten Politiker aus anderen Parteien – zum Beispiel aus der SP: Beyeler fehle die Führungskompetenz, und er sei hoffnungslos überfordert in seiner Funktion, sagt etwa Margret Kiener Nellen, SP-Nationalrätin und Mitglied der Gerichtskommission. (Berner Zeitung)

Erstellt: 16.06.2011, 09:14 Uhr

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4 Kommentare

Lukas Behringer

16.06.2011, 11:40 Uhr
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Die Abwahl ist das einzig Richtige. Eine umstrittene Person, die eine so wichtige Stelle besetzt kann nicht wieder gewählt werden. Auch wenn er "unschuldig" ist. Ein so wichtiges Amt muss eine unumstritene Person inne haben. Wäre er wider gewählt worden, würde jede seiner Entscheidungen permanent kritisiert, was wichtige Fälle gefähren könnte. Antworten


Bruno Bänninger

16.06.2011, 16:16 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Unergründbare Motive? Im Gegenteil: kristallklare nicht entkräftete Fakten! Jeder der die objektiven Leistungen und das Verhalten dieses Mannes bilanziert, also sachlich auflistet was für Beyeler spricht und was gegen ihn, muss ehrlicherweise bestätigen, dass der Entscheid korrekt ist. Unklug wäre einen unkompetenten Amtsvorsteher im Amt zu belassen. Schlechte Chefs hinterlassen keine Lücken! Antworten



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