Die seltsamen Methoden der Privatversicherungen
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 07.10.2011 71 Kommentare
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Verlangt von der Finma einen besseren Schutz für die Versicherten vor Privatversicherungen: SP-Nationalrat Stéphane Rossini. (Bild: Keystone )
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Mit der 5. IV-Revision wollten Bundesrat und Parlament verhindern, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall aus dem Arbeitsprozess herausfallen. Seit dem 1. Januar 2008 können darum Betroffene, Arbeitgeber, aber auch die Krankentaggeldversicherer bei längeren gesundheitlich bedingten Absenzen die IV einschalten. Die Zahl der Neurenten ist seither drastisch gesunken. Allerdings zeigen sich aber auch ein paar Konstruktionsfehler.
Bernerzeitung.ch/Newsnet liegen Briefe der Axa Winterthur (AXA 9.382 0.21%) und der Helsana an Schwerkranke in der Romandie vor, denen sie mit dem Aussetzen der Taggeldzahlungen drohen, falls sich diese nicht sofort bei der IV melden. Beide Versicherungen stützen sich dabei auf interne Reglemente und Bestimmungen. Das kommt nicht gut an, weil die Betroffenen nebst der schweren Erkrankung auch noch mit finanziellen Problemen konfrontiert sind.
Verdacht der Nötigung
Bei der Organisation Pro Mente Sana Westschweiz spricht man aufgrund der standardisierten Schreiben von einem systematischen Vorgehen einzelner Krankentaggeldversicherer. Die Juristin der Organisation, Shirin Hatam, hält das Vorgehen für rechtlich fragwürdig. Man könne sich fragen, ob die Privatversicherungen mit diesem Vorgehen nicht den Straftatbestand der Nötigung erfüllten.
Seit zwei Jahren klopft die Organisation deswegen bei den Bundesbehörden an. Doch sowohl das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als auch die für Privatversicherungen zuständige Aufsichtsbehörde Finma sehen keine Möglichkeit einzuschreiten. «Wir sind nicht zuständig für die Überwachung der Praktiken von Taggeldversicherungen», antwortete das BSV auf einen Brief von Pro Mente Sana und verwies auf die Finma. Diese riet der Organisation in einer lapidaren Erklärung, die Regeln und Bestimmungen der Taggeldversicherer zu konsultieren.
Grosser rechtlicher Spielraum
Denn: Privatversicherungen geniessen offenbar rechtlich einen grossen Spielraum. Axa-Mediensprecher Oliver Michel erklärte denn auch gegenüber Bernerzeitung.ch/Newsnet, das Vorgehen entspreche den vertraglichen Bestimmungen. Das sei keine Drohung, sondern ein Hinweis darauf, dass die versicherte Person sich bei der IV anmelden muss. «Die IV zahlt Renten frühestens nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit. Allerdings nur, wenn der Anspruch mindestens 6 Monate vorher eingereicht wurde», so Michel.
Allerdings ist dieser Hinweis mit einem Taggeldentzug gekoppelt, sollte sich die Person den Anweisungen der Versicherung widersetzen. Juristin Hatam stellt sich darum in einem Artikel der Juristen-Zeitschrift «Plädoyer» auf den Standpunkt, die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Taggeldversicherer genügten rechtlich nicht, um Personen bei gesundheitlich bedingter Arbeitsunfähigkeit die Lebensgrundlage zu entziehen, wenn sie der Aufforderung, sich bei der IV zu melden, nicht nachkämen.
«Ungeschicktes Vorgehen»
Ob das Vorgehen der Versicherungen korrekt oder nicht korrekt ist, dazu will sich das BSV auch jetzt nicht äussern, weil man dafür nicht zuständig sei. Der für die 5. IV-Revision zuständige Fachmann des Amtes hält aber ein solches Vorgehen immerhin für ungeschickt. Dies könne die Situation einer gesundheitlich angeschlagenen Person zusätzlich verschlimmern. Die Versicherer könnten zudem Personen, die über mehrere Wochen Taggelder beziehen, selber bei der IV melden. Man habe ihnen dafür bei der 5. IV-Revision explizit ein aktives Melderecht eingeräumt.
Warum erstatten die Versicherer also nicht selber Meldung bei der Invalidenversicherung? Dies sei aufgrund der fehlenden Legitimation nicht möglich, sagt Axa-Sprecher Michel. «Es besteht lediglich ein Melderecht im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Früherfassung einer versicherten Person.» Den Anspruch auf IV-Leistungen für Versicherte könne die Versicherung jedoch nicht anmelden. Die Anmeldung müsse die versicherte Person selber einreichen.
Bundesrat soll Finma-Aufsichtsfunktion verstärken.
Doch: Warum sollte jemand um IV-Leistungen ersuchen, wenn er nach abgeschlossener Therapie an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann? Dies sei sogar sehr häufig der Fall, heisst es bei Pro Mente Sana. SP-Nationalrat Stéphane Rossini hat darum den leisen Verdacht, die 5. IV-Revision werde von Taggeldversicherern dazu missbraucht, Kranke möglichst schnell in die IV abzuschieben. Dies sei gewiss nicht im Sinne der 5. IV-Revision, so Rossini.
Der Walliser hat jetzt mit einer Interpellation in Bern interveniert. Er will vom Bundesrat wissen, wie dieser den Druck der Privatversicherer auf Schwerkranke unterbinden wolle. Sozialversicherungsspezialist Rossini rät aber auch zu Korrekturen und verlangt eine Verschärfung der Aufsichtsfunktionen der Finma: «Die Aufsichtsbehörde muss die Versicherten vor den Privatversicherungen besser schützen.» (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 07.10.2011, 10:31 Uhr
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71 Kommentare
Liebe Kommentarleser, falls sie in Zukunft schwerer krank werden oder gar behindert, stehen ihre Karten sehr schlecht. Es ist hoch wahrscheinlich, dass sie finanziell unter die Räder kommen. Die SVP und FDP haben in der Vergangenheit hart daran gearbeitet, dass die soziale Sicherheit für Kranke und Behinderte extrem abgebaut wurde. Und sie werden sehen es wird noch schlimmer kommen. Antworten
Sapperlot, was heisst den hier ungeschicktes Vorgehen??? Die Versicherungen versuchen nicht's anderes als die Verluste zu sozialisieren d.h.auf alle zu verteilen. Wie üblich... steht dann der "Versicherte" zwischen Stuhl und Bank bis zerknirscht und ev. ruiniert aufgegeben wird. Die Masslosigkeit der Renditesüchtigen.... liberalisierung auf Kosten aller deren Freiheit eliminiert wird Antworten
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