Die letzten Raucherparadiese der Schweiz
Von Claudio Habicht. Aktualisiert am 01.04.2009 45 Kommentare
Im Kanton Neuenburg ist das Rauchen an öffentlichen Orten ab heute verboten. In Bars, Restaurants, Spitälern und Kultureinrichtungen müssen die Aschenbecher entfernt werden. Damit wird die Zahl der Kantone, in denen Raucher ungestört qualmen dürfen, immer kleiner. Bereits elf Kantone haben gesetzlich ein Rauchverbot verankert: Tessin, Basel-Stadt, Bern, Solothurn, Uri, Zürich, Appenzell Ausserhoden, Graubünden, Freiburg, Waadt und Wallis. In den anderen Kantonen läuft der Gesetzgebungsprozess oder es sind Initiativen hängig, ausser im Jura und in Appenzell Innerrhoden – den letzten Raucherparadiese der Schweiz.
Bald soll dem kantonalen Rauchverbots-Wildwuchs jedoch ein Ende gesetzt werden: Das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das nächstes Jahr in Kraft treten soll, sieht folgende Vorschriften vor: Ein Rauchverbot für geschlossene Räume, die öffentlich zugänglich sind. Fumoirs sollen erlaubt sein, wenn ihre Fläche höchstens 80 Quadratmeter beträgt, der Raum gut belüftet und nach aussen als Raucherlokal erkennbar ist.
Die Rauchverbote in den einzelnen Kantonen:
- Zürich: Das Rauchverbot tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. In Bars und Restaurants sind bediente Fumoirs möglich.
- Bern: Ab 1. Juli dieses Jahres darf in Berner Bars und Restaurants nicht mehr geraucht werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, bediente Fumoirs einzurichten.
- Basel-Stadt: Am Rheinknie wird das Rauchen in Gaststätten und Bars in genau einem Jahr verboten – am 1. April 2010. Bediente Fumoirs sind möglich.
- Thurgau: Am 17. Mai müssen die Thurgauer über das Rauchverbot abstimmen. Sie haben die Wahl zwischen einer Initiative und einem Gegenvorschlag. Die Initiative verlangt, dass das Rauchen in öffentlichen Räumen wie Bars und Restaurants verboten wird. Der Gegenvorschlag lässt in Restaurants bediente Fumoirs zu und sieht Ausnahmebewilligungen für kleinere Lokale vor.
- Aargau: In Restaurants und öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen ab dem 1. Januar 2010 verboten. Die Gaststätten können jedoch Ausnahmegesuche für Fumoirs stellen.
- Baselland: Der Baselbieter Landrat ist für ein Rauchverbot in Gaststätten: Er empfiehlt dem Volk, eine entsprechende Initiative anzunehmen. Die Initiative verlangt ein Rauchverbot in Gaststätten mit einer Ausnahme für unbediente Fumoirs.
- Graubünden: Rauchverbot in Kraft, Fumoirs sind möglich.
- Solothurn: Rauchverbot in Kraft, Fumoirs sind möglich.
- Tessin: Rauchverbot in Kraft, Fumoirs sind möglich. Das Tessin war der erste Kanton, der das Rauchverbot durchsetzte.
- St. Gallen: Rauchverbot in Kraft, Fumoirs möglich. Gemeinden können zudem Bars und Restaurant zudem Ausnahmebewilligungen erteilen.
- Zug: In Restaurants und öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen ab dem 1. Oktober 2009 verboten. Die Gaststätten können Ausnahmegesuche für Fumoirs stellen.
- Appenzell Ausserrhoden: Ab dem 1. November 2011 darf in Bars und Restaurants nicht mehr geraucht werden. Bediente Fumoirs sind möglich.
- Luzern: Die Luzerner Regierung will keine eigenen Vorschriften zum Schutz vor dem Passivrauchen in öffentlichen Räumen erlassen. Laut dem Regierungsrat bietet das neue Bundesgesetz genügenden Schutz. Damit wird das Rauchen verboten, bediente Fumoirs sind aber möglich.
- Uri: Im Sommer 2008 hat das Urnervolk ein neues Gesundheitsgesetz mit einem Rauchverbot genehmigt. Am 17. Mai 2009 müssen die Urner jedoch erneut an die Urne, um das Verbot wieder zu lockern. Grund: Der Landrat entscheid, den «Passivraucherartikel» aus dem Gesetz zu streichen. Stattdessen soll die Bundeslösung übernommen werden.
- Nidwalden: Das Rauchen in Nidwaldner Beizen ist nicht per Gesetz verboten. Die Wirte müssen neu einzig am Eingang deklarieren, ob sie in ihrem Lokal das Rauchen dulden oder nicht.
- Obwalden: Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Regelung. Rauchen ist erlaubt.
- Schaffhausen: In Schaffhausen muss seit 2006 in allen Gastbetrieben mindestens ein Drittel der Plätze für Nichtraucher reserviert sein.
- Appenzell Innerrhoden: Der Kanton erlässt keine Regeln für den Schutz vor dem Passivrauchen.
- Glarus: Die Verwaltung erarbeitet ein Gesetz. Zudem ist ein Volksbegehren hängig.
- Schwyz: Die Schwyzer Regierung will keine eigenen Vorschriften zum Schutz vor dem Passivrauchen in öffentlichen Räumen erlassen. Laut dem Regierungsrat bietet das neue Bundesgesetz genügenden Schutz. Damit wird das Rauchen verboten, bediente Fumoirs sind aber möglich.
- Neuenburg: Das Rauchen ist ab 1. April 2009 an öffentlichen Orten verboten. Unbediente Fumoirs sind möglich.
- Genf: Im Februar 2008 stimmten die Genfer für ein absolutes Rauchverbot mit unbedienten Fumoirs in Bars und Restaurants. Im September hob das Bundesgericht das Verbot jedoch auf. Seitdem ist die Diskussion blockiert.
- Waadt: Ab dem 1. Juli ist das Rauchen in Bars und Restaurant verboten. Unbediente Fumoirs sind möglich.
- Fribourg: Ab dem 1. Januar 2010 ist das Rauchen in Bars und Restaurant verboten. Unbediente Fumoirs sind möglich.
- Wallis: Ab dem 1. Juli ist das Rauchen in Bars und Restaurant verboten. Unbediente Fumoirs sind möglich.
- Jura: Es sind keine Gesetze oder Regelungen in Vorbereitung. Das Rauchen ist nur in Spitälern und in Schulen verboten.
Erstellt: 01.04.2009, 13:42 Uhr
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45 Kommentare
Ich weiss nicht, was das Geschrei wegen "kantonalem Wildwuchs" und "Kantönligeist" soll - die Entwicklung geht ja (fast) überall in ein und dieselbe Richtung: Generelles Rauchverbot in Restaurants, aber Fumoirs möglich. Das Bundesgesetz ist völlig unnötig, die Kantone regeln das Problem selber. Schade, dass unser Föderalismus andauernd schlecht gemacht wird. Antworten
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