Die Tierschutzanwalt-Initiative ist deutlich gescheitert

Aktualisiert am 07.03.2010

70,5 Prozent der Stimmenden sagten Nein zur Tierschutzanwalt-Initiative. Das Volksbegehren wurde in keinem einzigen Kanton angenommen.

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Die Kantone sind auch künftig nicht verpflichtet, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Aus etlichen Kantonen lagen bereits frühzeitig die Schlussresultate vor. Deutlich abgelehnt wurde die Initiative gemäss den ersten Ergebnissen in den ländlichen Kantonen.

Im Kanton Uri sagten 82 Prozent der Stimmenden Nein, in Nidwalden 81 Prozent und in Schwyz 79 Prozent. Etwas weniger deutlich fiel die Ablehnung in den Kantonen Aargau und Solothurn mit 69 Prozent Nein-Stimmen aus.

Keine Interessenvertreter für Tiere

Hätten Volk und Stände Ja gesagt, wären die Kantone verpflichtet worden, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Lanciert hatte die Initiative der Schweizer Tierschutz (STS). Dieser zeigte sich denn auch enttäuscht über das Nein gegen die Tierschutz-Anwälte. Es handle sich aber um ein Nein gegen die Anwälte und nicht gegen den Tierschutz an sich, sagte STS-Geschäftsführer Hansueli Huber.

Das Volk habe sich gegen ein Instrument ausgesprochen, das es als übertrieben anschaue, sagte Huber auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Über das deutliche Resultat sei er enttäuscht und traurig.

Er habe erwartet, dass es die Initiative schwer haben werde. «Die Leute reagieren häufig skeptisch auf etwas Neues.» Er verwies aber auch auf die in seinen Augen starke Propaganda der Bauern und der Behörden gegen das Anliegen.

Trotz der Niederlage hätten die Tiere von der Kampagne profitiert, sagte er. «Selbst die Gegner haben anerkannt, dass es im Vollzug des Tierschutz in gewissen Kantonen Probleme gibt.» Die Politik müsse dieser Einsicht nun Taten folgen lassen. «So kann es nicht weitergehen, Verbesserungen sind nötig.»

Mehr Personal gefordert

Nachbesserungen im Vollzug fordert auch der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft der Tierärzte (GST), Charles Troillet. In einigen Kantone fehle es an Personal. Auch bei der bereits sehr guten Gesetzgebung gebe es noch Verbesserungsmöglichkeiten.

Über das Nein zeigte sich Troillet nicht überrascht. Der aus seiner Sicht relativ grosse Ja-Anteil stehe dafür, dass sich die Bevölkerung um den Tierschutz sorge. Da die Initiative bei den Tierärzten umstritten war, engagierte sich die GST nicht in der Kampagne.

Pragmatischer Entscheid

Für den Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes SBV, Hansjörg Walter (SVP), zeigt das Resultat, dass «in den letzten Jahren einiges gegangenen ist im Tierschutz». Das Volk habe pragmatisch entschieden und anerkannt, dass die Schweiz eines der strengsten Tierschutzgesetze habe.

Auch der Bauernverband sei interessiert an einem korrekten Vollzug im Tierschutz, sagte Walter. Verstösse schädigten das Image der Bauern. «Schon heute werden Betriebe aber mehrmals jährlich überprüft und die Strafen bei Verfehlungen sind einschneidend.»

Erstellt: 07.03.2010, 17:52 Uhr

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