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Die Stolpersteine im UBS-Vergleich

Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 19.08.2009

Der UBS-Vergleich mit einem Amtshilfegesuch der USA birgt viele Risiken. Bernerzeitung.ch/Newsnet zeigt, wo die drei grössten Gefahren liegen.

Die Schweiz hat 370 Tage zur Erledigung der Amtshilfeverfahren

Die Schweiz hat 370 Tage zur Erledigung der Amtshilfeverfahren
Bild: Keystone

Gefahr 1: Die Gesuche im Amtshilfeverfahren müssen innert 370 Tagen erledigt sein - wenigstens in erster Instanz. Das Risiko ist gross, dass die Schweiz dies nicht erfüllen kann. Das Finanzdepartement will darum Price Waterhouse Coopers beiziehen. Ein heikle Geschichte, denn: Soll man Aussenstehende in hoheitliche Aufgaben einbinden?

Gefahr 2: Das Amtshilfegesuch wird von den USA ohne Nennung von Namen eintreffen; die UBS muss diejenigen Dossiers liefern, für die die von den USA festgelegten Steuerbetrugs-Kriterien zutreffen. Hier hat also die Schweiz eine weitere Konzession gemacht. Die USA haben sich damit die Definitionshoheit erkämpft.

Gefahr 3: Damit könnte ein Präjudiz geschaffen werden. Andere Staaten könnten dasselbe Vorgehen für sich beanspruchen - auch wenn der Bundesrat jetzt hoch und heilig beteuert, es handle sich beim Deal mit den USA um einen Einzelfall. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 19.08.2009, 17:02 Uhr

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