«Die Schweiz muss Allianzen suchen»
Von Andreas Flütsch. Aktualisiert am 02.03.2010
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Der Entwurf einer Arbeitsgruppe der OECD hat es in sich: Steuerdelikte aller Art sollen neu als Vortaten für Geldwäscherei gelten. Gemeint ist also auch Steuerhinterziehung. Was in der Sonntagspresse als tödliche Gefahr für den Bankenplatz Schweiz daherkam, stellt sich bei genauerer Betrachtung als nicht ganz so bedrohlich heraus.
Es handle sich erst um einen Vorentwurf, der in dieser Härte kaum Realität werde, sagt Daniel Thelesklaf vom Basler Institut für Governance. Hinzu kommt, dass die OECD-Arbeitsgruppe mit dem Kürzel FATF, in der neben der Schweiz 32 weitere Länder sitzen, in zwei Lager zerfällt. Befürworter der harten Linie sind, neben Holland und Skandinavien, vorab Deutschland und Frankreich. Andere Länder wie China, Japan, Belgien, Österreich und die Schweiz sind dagegen, Steuerdelikte als Geldwäscherei-Vortat zu kriminalisieren. Die USA haben zu diesem Thema keine eindeutige Haltung.
Spielraum bei der Umsetzung
Selbst wenn die harte Linie sich durchsetzen sollte, sei dies für die Schweiz noch keine Katastrophe, ist im Bundeshaus zu hören. «Dem Einschluss von Steuervergehen als Vortat zur Geldwäscherei in die Empfehlungen der OECD würde keine einheitliche Definition zugrunde liegen», sagt Alexander Karrer, der im Finanzdepartement für das Thema zuständig ist: «Bei der Umsetzung dieser Empfehlung ins nationale Recht bestünde deshalb Ermessensspielraum.» Denn jedes Land könne selbst festlegen, was es unter solchen Steuerdelikten verstehe.
Eigene Vorschläge sind nötig
Der Bund ist dennoch gut beraten, aktiv zu werden und den Kompromiss zu suchen. «Die Schweiz sollte sich nicht treiben lassen», warnt Thelesklaf, der früher beim Bund die Stelle für Geldwäschereibekämpfung leitete: «Es wäre unklug, keine Vorschläge zu unterbreiten und am Schluss einfach zu sagen, wir setzen die Regelung nicht um.»
Das sei zum letzten Mal ins Auge gegangen, als der Bund sich gegen die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung nach OECD-Artikel 26 sperrte. Stattdessen solle Bern Gegenvorschläge machen. Denn es sei vielen Ländern klar, dass es falsch wäre, den Begriff Geldwäscherei allzu sehr auszudehnen. «Als Vortat zur Geldwäscherei sollten nur schwere Formen von Kriminalität wie Menschenhandel oder Drogengeldwäsche eingestuft werden», sagt Thelesklaf.
Die Schweiz sollte sich dafür einsetzen, dass ein «Mittelweg» gefunden werde, der nur «schwere Steuerkriminalität» einschliesse. Die Schweiz müsse Allianzen suchen und den Umstand nutzen, dass sowohl die USA als auch China gegen eine harte Linie seien. Es steht viel auf dem Spiel: Setzen sich die Hardliner durch, läuft die Schweiz erneut Gefahr, auf einer schwarzen Liste zu landen, so wie bei der OECD-Regel 26. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 02.03.2010, 10:02 Uhr
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