Die Privilegien von Villiger, Metzler, Blocher und Co.
Von Claudio Habicht. Aktualisiert am 17.06.2009
Am Grenzschalter Schlange stehen? Das müssen Diplomaten nicht: Mit ihrem Pass geniessen sie eine Vorzugsbehandlung. Von diesem Sonderrecht profitieren auch Alt-Bundesräte, die auf Lebzeiten mit einem Diplomatenpass über den Globus reisen dürfen. Damit soll nun aber Schluss sein, wie der «Blick» in seiner heutigen Ausgabe schreibt. Angeblich führt der Bundesrat heute eine Aussprache darüber.
Auslöser soll UBS-Präsident und Ex-Bundesrat Kaspar Villiger sein: Es könne zu problematischen Rollenkonflikten kommen, wenn der Alt-Bundesrat bei seinen Bankgeschäften mit einem Ausweis in der Welt herumreist, der ihn als Schützling der Schweizer Regierung ausweist. Der «Blick» denkt dabei wohl an den Steuerstreit mit den USA, in dem der Bundesrat den US-Behörden möglichst wenig Angriffsfläche bieten will.
«Kein goldener Fallschirm»
Doch selbst wenn Kaspar Villiger seinen Diplomatenpass abgeben müsste – es lohnt sich immer noch, Bundesrat zu sein. Villiger, Blocher, Metzler und Co. haben diverse Vergünstigungen, die ihnen das Leben nach dem Amt versüssen. «Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen goldenen Fallschirm», sagt Hansruedi Moser, Informationschef der Staatskanzlei. «Die Bundesräte arbeiten oft während Jahren sieben Tage die Woche, bis zu 16 Stunden am Tag. Da sind die Vergünstigungen eher bescheiden». Hier die Liste aus dem Aide-Mémoire für Bundesräte und Ex-Bundesräte:
- Rente: Sind die Bundesräte mindestens vier Jahre in der Landesregierung gesessen, haben sie Anrecht auf eine Rente: Diese beläuft sich auf die Hälfte des Salärs eines amtierenden Bundesrats, also ungefähr auf 220'000 Franken. Fängt der Ex-Bundesrat jedoch wieder an zu arbeiten, wird die Rente gekürzt, falls diese zusammen mit dem neuen Lohn das Salär eines amtierenden Bundesrats von 440'000 Franken übersteigt. Zinsen oder Börsengewinne werden dabei nicht miteingerechnet.
- 1.-Klass-GA: Zusätzlich bekommen Alt-Bundesräte ein Generalabonnement erster Klasse auf Lebzeiten.
- Gratis-Telefon: Ein Alt-Bundesrat darf ein Jahr lang gratis telefonieren und faxen.
- Sekretärin: Bundesräte haben bis vier Monate nach ihrer Abwahl oder ihrem Rücktritt die Möglichkeit, auf das Sekretariatspersonal des Bundes zurückzugreifen (Zum Beispiel um die Glückwunschschreiben zu verarbeiten, die teils mehrere Kartonkisten füllen).
- Computer: Ex-Bundesräte dürfen ihren Computer mit nach Hause nehmen. Zu diesem Service gehört auch ein Jahr lang Gratis-Support für das Gerät.
- Dienstwagen: Ein Bundesrat kann bei seinem Abgang zudem seinen Dienstwagen mitnehmen, wenn er dem Bund den Occasionspreis bezahlt.
- Flüge: Wenn ein ehemaliges Bundesratsmitglied im Dienst der Regierung als Experte an eine internationale Konferenz geht, wird ihm der Flug bezahlt.
Erstellt: 17.06.2009, 16:01 Uhr
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