«Die Polizei muss bei Verdacht sofort handeln»
Aktualisiert am 14.11.2011 109 Kommentare
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Sollen bei Drohungen oder Gewalttätigkeiten die zivilen und militärischen Waffen unverzüglich beschlagnahmt werden?
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Am Wochenende kam es zum zweiten Mal innert weniger Tage zu einem Todesfall durch eine Armeewaffe. Ein 23-Jähriger starb durch einen Schuss aus einer Armeepistole, den eine junge Frau ausgelöst hatte – am frühen Sonntagmorgen in der Wohnung eines Freundes. Am Wochenende zuvor kam es im Wallis zu einem Drama, als ein 23-Jähriger seine 21-jährige Freundin mit einem Sturmgewehr erschossen hatte.
Mit diesen Fällen befasst sich heute die Sicherheitskommission des Nationalrats. Chantal Galladé (SP, ZH) reicht zwei Vorstösse ein, mit dem Ziel, den Diebstahl von Munition bei der Armee härter zu ahnden und die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, dass Polizei und Justiz informiert werden, wenn von einem Armeewaffen-Besitzer eine Gefahr ausgeht. Die Waffe sei dann unverzüglich einzuziehen und soll nicht mehr ausgehändigt werden.
Informationsaustausch optimieren
Während der Neuenburger Fall vom Wochenende nach ersten Erkenntnissen ein Unfall war und deshalb die Frage nach der Herkunft der Munition im Vordergrund steht (die Armee darf ihren Angehörigen seit einigen Jahren keine Munition mehr mit nach Hause geben), ist der Walliser Fall komplizierter. Der Täter war polizeilich bekannt und wegen Drohung und Sachbeschädigung verurteilt worden. Wegen Diebstahl, Hausfriedensbruch und Drogenkonsum wurde noch gegen ihn ermittelt.
Trotzdem behielt der Mann seine Armeewaffe. Die Armee wusste zwar von seinen Verfehlungen, wie das Militärdepartement VBS gegenüber dem «Tages-Anzeiger» bestätigte. Doch eine Drohung sei nicht Grund genug, die Armeewaffe einzuziehen. Drohungen würden schliesslich viele ausgesprochen, sagte VBS-Sprecher Daniel Reist. Auch die Justiz- und Polizeidirektoren haben sich zu Wort gemeldet. In einer Arbeitsgruppe mit VBS-Vertretern will man Wege finden, um den Informationsaustausch zwischen Armee und Polizei zu optimieren, wie Präsidentin Karin Keller-Sutter gegenüber Medien sagte.
Kompetenz der Kantone erweitern
«Heute dauert es immer noch sehr lange, bis Armeewaffen eingezogen werden», begründet Galladé die Motion. «Es genügt oft nicht, dass sich Ehefrauen oder Nachbarn bedroht fühlen.» Ihr seien mehrere Fälle bekannt, in denen trotz akuter Bedrohung oder konkreten Hinweisen von Angehörigen die Armeewaffe nicht eingezogen wurde. Deshalb müsse nicht nur der Informationsfluss optimiert werden, fordert sie, sondern auch die Kompetenz der Kantone. «Die Polizei muss bei Verdacht sofort handeln und die Waffe einziehen.»
Erstellt: 14.11.2011, 15:57 Uhr
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109 Kommentare
Es gibt über 100 tausend bewaffnete CH-Wehrmänner plus private Waffen. Wenn Frau Gallade dann gleich die ganze Schweiz entwaffnen will weil 0,0001 Prozent oder weniger (im Jahr, ja Krimininelle gibts) die im "Krisenmoment" zur Waffe greifen entwaffnen will, ist schon ziemlich verlogen und auch ganz einfach Dumm, Prozentual gesehen... Antworten
Frau Galladé und Konsorten wollen in Tat und Wahrheit die Armee abschaffen bzw. durch eine bessere Polizeitruppe ersetzen. Das darf und wird in der Schweiz nie geschehen, dafür werden die Stimmbürger in jedem Fall sorgen. Da können sich Frau Galladé und ihre linken Freunde winden und wenden wie sie wollen. Das ständige Gejammer dieser Gruppen wirkt langsam auch mehr als peinlich. Antworten
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