Die Mitte sucht ein Gegenmittel gegen die populäre Ausschaffungsinitiative
Von Verena Vonarburg, Bern. Aktualisiert am 27.01.2010 24 Kommentare
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Bei den grossen Parteien geht die Angst um vor der Ausschaffungsinitiative der SVP. Angst, dass die Forderung, kriminelle Ausländer konsequenter aus der Schweiz auszuweisen, bei den Stimmbürgern eine Mehrheit finden wird.
Die SP möchte die Ausschaffungsinitiative für ungültig erklären lassen. Das kommt sowohl für den Bundesrat wie auch für die bürgerlichen Mitteparteien FDP und CVP nicht infrage. Sie wollen sich des unbequemen Begehrens nicht auf diesem Weg entledigen. Abgesehen davon, dass die Initiative gemäss bürgerlicher Interpretation nicht zwingendes Völkerrecht verletzt.
Die Linke wiederum steckt im Dilemma. Sie will, dass auf jeden Fall vor einer Ausschaffung geprüft wird, ob diese verhältnismässig ist. Doch die Mitteparteien sehen darin keinen Fortschritt gegenüber heute, sie wollen strenge Vorgaben. Das einzig probate Gegenmittel gegen die Initiative sehen sie in einem direkten Gegenvorschlag, inhaltlich nahe beim Begehren der SVP: ebenfalls mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung, einem aber, der festschreibt, dass Völkerrecht und Verfassung respektiert werden müssen.
Alles liegt an der SP
Stemmt sich die SP bis zuletzt gegen einen direkten Gegenvorschlag, verbessert das die Chancen der Ausschaffungsinitiative in der Volksabstimmung nochmals. Der mögliche Ausweg wäre eine Stimmenthaltung der Linken im Parlament. Das sei ein Szenario, sagt Andy Tschümperlin, SP-Nationalrat und Experte auf diesem Gebiet. SP-Fraktions-Chefin Ursula Wyss wiegelt noch ab.
Die FDP hat ihr Modell gestern vorgestellt. Es sieht so aus: Ausländer verlieren ihr Recht hierzubleiben, wenn sie
- ein schweres Delikt wie Mord, Vergewaltigung, qualifizierten Raub oder einen schwerwiegenden Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen haben;
- generell zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 18 Monaten oder einer entsprechenden Geldstrafe verurteilt wurden.
- Wie die SVP will auch die FDP Sozialhilfemissbrauch ahnden, aber – im Unterschied zur SVP – nur den Betrug oder den schweren Missbrauch.
- Die FDP will auch ausdrücklich in die Verfassung schreiben, dass die Ausschaffungen verfassungs- und völkerrechtskonform sein müssen. Es geht hier um das Non-Refoulement-Prinzip: Dass niemand in ein Land zurückgeschafft werden darf, wo ihm Folter oder sonstige schwere Misshandlung droht.
Auch die CVP kommt mit einem eigenen Vorschlag, sie wird ihn am Donnerstag präsentieren. Man habe noch keinen ausformulierten Text, aber Vorstellungen, sagt CVP-Ständerat Hansheiri Inderkum. Die CVP will keine konkreten Delikte in der Verfassung aufführen, die zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen, sondern einzig die Strafdauer zum Mass nehmen. Sie orientiert sich an den Vorschlägen des Bundesrats für eine gesetzliche Regelung des Problems.
Das Aufenthaltsrecht würde widerrufen bei jenen, die
- eine schwere Tat begangen haben, die mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft wird, oder
- für eine Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden sind.
- Das Aufenhaltsrecht könnte nach diesen Vorstellungen zudem widerrufen werden, wenn jemand erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen hat oder diese gefährdet.
- Auch die CVP legt Wert auf eine verfassungs- und völkerrechtskonforme Vorlage. Auf eine Ausweisung wegen Sozialhilfemissbrauchs möchte die CVP verzichten.
Eine Vorentscheidung steht an
Dass die Mitteparteien diese Woche mit Vorschlägen kommen, hat einen einfachen Grund: Anfang nächster Woche diskutiert die Staatspolitische Kommission des Ständerats darüber, ob die Ausschaffungsinitiative für gültig erklärt wird und wie ein direkter Gegenvorschlag aussehen soll. Im Ständerat haben CVP und FDP im Gegensatz zum Nationalrat eine komfortable Mehrheit. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 27.01.2010, 04:00 Uhr
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24 Kommentare
Frau Wyss, hören Sie auf mit der angeblichen Völkerrechtswidrigkeit. Der Bundesrat hat längst erklärt, dass zwingendes Völkerrecht nicht verletzt wird. Die Initiative kollidiert lediglich mit nicht zwingendem Völkerrecht. Als freies Land können wir nicht gezwungen werden, jeden zugewanderten ausländischen Verbrecher hier zu behalten. Antworten
Ich reise oft in die USA. Da ich weiss, dass mir dort die Einreise nur schon wegen einer nicht bezahlten Parkbusse verweigert werden kann, halte ich mich dort streng an die Gesetze und lasse mir Nichts zu schulden kommen. In der Schweiz würde ich als ausländische Straftäterin mit Pflichtanwälten, Integrationskursen, Therapien, Sozialhilfe etc. belohnt. Da ist doch etwas faul. Antworten
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