«Die Konflikte können noch dramatischer werden»

Interview: David Vonplon. Aktualisiert am 30.01.2009 26 Kommentare

Der Bundesrat will das gemeinsame Sorgerecht für Geschiedene zum Regelfall erklären. Das kommt vor allem den Vätern entgegen. Doch können sich auch die Kinder darüber freuen?

«Beim gemeinsamen Sorgerecht können Konflikte dramatischer ausfallen»: Udo Rauchfleisch ist emeritierter Professor für klinische Psychologie an der Universität Basel und führt eine prviate Praxis als Psychotherapeut.

«Beim gemeinsamen Sorgerecht können Konflikte dramatischer ausfallen»: Udo Rauchfleisch ist emeritierter Professor für klinische Psychologie an der Universität Basel und führt eine prviate Praxis als Psychotherapeut.

Alleinerziehende gegen gemeinsames Sorgerecht

Geschiedene und nicht verheiratete Eltern sollen künftig das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Der Bundesrat hat eine Revision des Zivilgesetzesbuches in die Vernehmlassung geschickt. Heute wird das Sorgerecht bei Unverheirateten zunächst automatisch und ausschliesslich der Mutter zugesprochen. Nur wenn sie sich einverstanden erklärt, darf der Lebenspartner mitreden.

Der Verein alleinerziehender Eltern hält den Vorschlag des Bundesrats für unbefriedigend. Denn er zielt seiner Auffassung nach an der Lebenswirklichkeit der Kinder vorbei: «Grundsätzlich ist es positiv, wenn sich Eltern im Scheidungsfall darauf einigen können, gemeinsam die Verantwortung für die Kinder zu tragen», sagt Zentralsekretärin Anna Hausherr, «wenn aber Konflikte da sind, dann kann diese Regelung langwierige Auseinandersetzungen fördern. Darunter leiden die Kinder.»

Das Zivilgesetzbuch schreibt vor, dass das Wohl des Kindes in der Pflege und Erziehung leitend sein muss. Nach Auffassung von Hausherr trägt der Vorschlag des Bundesrats diesem Grundsatz zu wenig Rechnung: «Das Kind hat von der Neuregelung nicht viel. Es merkt nur, wenn es Konflikte zwischen den Eltern gibt. Wichtiger aber sind die Kontakte mit den Eltern, die Beziehung zu den Eltern und die Zuverlässigkeit.» Dieser ganze Bereich, der direkt mit den Kindern zu tun habe, werde aber ausgeblendet. «Der Bundesrat hat damit die Chance verpasst, auch andere Verbesserungen zum Wohl des Kindes vorzuschlagen, zum Beispiel den Schutz vor Armut.»

Indem der Elternteil, bei dem das Kind nicht aufwächst, auch nach der Scheidung mitbestimmen kann, sei nichts gewonnen. Hausherr: «Nur wer sich mit dem Kind auseinandersetzt und seine Bedürfnisse kennt, kann Entscheidungen treffen, die dem Kinde zu Gute kommen.» Die heutige Regelung der elterlichen Sorge sieht vor, dass lediglich die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater das letzte Wort hat. «Das ist auch gut so», findet Hausherr.

Herr Rauchfleisch, nach einer Trennung oder Scheidung sollen Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder künftig gemeinsam erhalten. Das ist gut für die Väter, die nicht mit dem Kind aufwachsen. Ist es aber auch gut für die Kinder?
Es ist auf jeden Fall gut für die Väter, die ein stückweit mit in die Verantwortung genommen werden. Sie fühlen sich so besser beteiligt in der Entwicklung und Erziehung des Kindes. Für die Kinder ist die Regelung auch positiv, weil sie nicht nur von einem Elternteil, sondern von beiden begleitet werden. Problematisch wird die Regelung allerdings dann, wenn die Eltern völlig andere Ziele verfolgen. Die Kinder fallen dann zwischen Stuhl und Bank, da beide Elternteile am Kind zerren und widersprüchliche Botschaften von sich geben.

Kann das gemeinsame Sorgerecht die negativen Auswirkungen einer Scheidung für die Kinder also vergrössern?
Die Kinder leiden immer, wenn zwischen den Eltern massiver Streit herrscht. Solche Situationen bringt sie ohnehin in Loyalitätskonflikte. Aber beim gemeinsamen Sorgerecht können diese Konflikte in der Tat noch dramatischer werden.

Inwiefern?
Zum Beispiel, wenn es um die ganz banale Frage geht, ob das Kind mit dem Velo in die Schule fahren darf. Es kann sein, dass die Mutter dagegen ist, der Vater es aber erlaubt, wenn das Kind bei ihm ist. Heute kann die Mutter ihm das Fahrradfahren verbieten, weil sie das alleinige Sorgerecht besitzt. Wenn aber beide Eltern das Sorgerecht haben, verschärft sich dieser Konflikt.

Kommt das oft vor?
Ja, leider. Letztlich aber laufen solche Konflikte in jeder Familie ab – und das auch auf ganz anderer Ebene, etwa bei der Wahl der Schule oder der Beruflehre. Da können die Eltern ganz unterschiedlicher Meinung sein. Je älter die Kinder aber werden, desto mehr Mitsprachemöglichkeiten erhalten sie und setzen sich selber durch.

Plädieren Sie deswegen gegen das gemeinsame Sorgerecht?
Nein, keinesfalls. Wenn Eltern völlig zerstritten sind, und sich gegenseitig über das Kind ausspielen, wird es in jedem Fall Konflikte geben – egal ob mit gemeinsamem oder alleinigem Sorgerecht. Vorteilhaft an der Neuregelung ist aber, dass sie die Väter in die Verantwortung bringt. Die Kinder spüren, dass beide Eltern an ihrer weiteren Entwicklung beteiligt sind. Und das ist gut so.

Mit anderen Worten: Kinder brauchen nicht nur die Mutter – sondern auch den Vater.
Genau. Die Beteiligung der Väter ist ein wichtiges Signal für die Kinder.

Welche Erfahrungen machen Sie in dieser Hinsicht in der Therapie?
Das gemeinsame Sorgerecht zwingt die Eltern, dass sie trotz Trennung oder Scheidung gemeinsam die Ziele für ihre Kinder definieren. Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass eine gewisse Dialogbereitschaft vorhanden ist. Der entscheidende Vorteil dabei für die Kinder: Sie sehen zwar, dass die Eltern getrennt leben, aber es gibt auch Einigkeit, selbst wenn diese erstritten werden muss. Kurzum: Man findet so gemeinsame Strategien und kommt eher dazu, mit den Kindern auf eine partnerschaftliche Art zu diskutieren. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 30.01.2009, 16:00 Uhr

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26 Kommentare

G. Frey

30.01.2009, 15:58 Uhr
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Es wird höchste Zeit beiden Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu geben.Sie haben ja auch gemeinsam die Kinder gemacht.Was in der heutigen Zeit noch an 17.Jahrhundertregeln gilt ist nicht zeitgerecht. Tatsache ist die Menschen brauchen Gesetze an die sie sich halten müssen. Was nützt Ehe und Familie, wenn es ein Schlachtplatz ist. Macht endlich mündige Eltern. Somit mündige zukünftige Erwachsene. Antworten


Marcel Zufferey

30.01.2009, 16:02 Uhr
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Eines darf nicht vergessen werden- und das betrifft hauptsächlich die Väter: Sorgerecht bedeutet auch Sorgepflicht! Aber es bedeutet auch gleichzeitig, dass vielen Frauen der Gang ins Vollzeit-Erwerbsleben nicht mehr erspart bleiben wird- nur schon deshalb, weil eine Scheidung in den meisten Fällen eine Verteilung der Knappheit ist, wie ein deutscher Richter einmal richtigerweise bemerkt hat! Antworten



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