Schweiz

«Die Konflikte können noch dramatischer werden»

Der Bundesrat will das gemeinsame Sorgerecht für Geschiedene zum Regelfall erklären. Das kommt vor allem den Vätern entgegen. Doch können sich auch die Kinder darüber freuen?

«Beim gemeinsamen Sorgerecht können Konflikte dramatischer ausfallen»: Udo Rauchfleisch ist emeritierter Professor für klinische Psychologie an der Universität Basel und führt eine prviate Praxis als Psychotherapeut.

«Beim gemeinsamen Sorgerecht können Konflikte dramatischer ausfallen»: Udo Rauchfleisch ist emeritierter Professor für klinische Psychologie an der Universität Basel und führt eine prviate Praxis als Psychotherapeut.

Alleinerziehende gegen gemeinsames Sorgerecht

Geschiedene und nicht verheiratete Eltern sollen künftig das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Der Bundesrat hat eine Revision des Zivilgesetzesbuches in die Vernehmlassung geschickt. Heute wird das Sorgerecht bei Unverheirateten zunächst automatisch und ausschliesslich der Mutter zugesprochen. Nur wenn sie sich einverstanden erklärt, darf der Lebenspartner mitreden.

Der Verein alleinerziehender Eltern hält den Vorschlag des Bundesrats für unbefriedigend. Denn er zielt seiner Auffassung nach an der Lebenswirklichkeit der Kinder vorbei: «Grundsätzlich ist es positiv, wenn sich Eltern im Scheidungsfall darauf einigen können, gemeinsam die Verantwortung für die Kinder zu tragen», sagt Zentralsekretärin Anna Hausherr, «wenn aber Konflikte da sind, dann kann diese Regelung langwierige Auseinandersetzungen fördern. Darunter leiden die Kinder.»

Das Zivilgesetzbuch schreibt vor, dass das Wohl des Kindes in der Pflege und Erziehung leitend sein muss. Nach Auffassung von Hausherr trägt der Vorschlag des Bundesrats diesem Grundsatz zu wenig Rechnung: «Das Kind hat von der Neuregelung nicht viel. Es merkt nur, wenn es Konflikte zwischen den Eltern gibt. Wichtiger aber sind die Kontakte mit den Eltern, die Beziehung zu den Eltern und die Zuverlässigkeit.» Dieser ganze Bereich, der direkt mit den Kindern zu tun habe, werde aber ausgeblendet. «Der Bundesrat hat damit die Chance verpasst, auch andere Verbesserungen zum Wohl des Kindes vorzuschlagen, zum Beispiel den Schutz vor Armut.»

Indem der Elternteil, bei dem das Kind nicht aufwächst, auch nach der Scheidung mitbestimmen kann, sei nichts gewonnen. Hausherr: «Nur wer sich mit dem Kind auseinandersetzt und seine Bedürfnisse kennt, kann Entscheidungen treffen, die dem Kinde zu Gute kommen.» Die heutige Regelung der elterlichen Sorge sieht vor, dass lediglich die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater das letzte Wort hat. «Das ist auch gut so», findet Hausherr.

Herr Rauchfleisch, nach einer Trennung oder Scheidung sollen Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder künftig gemeinsam erhalten. Das ist gut für die Väter, die nicht mit dem Kind aufwachsen. Ist es aber auch gut für die Kinder?
Es ist auf jeden Fall gut für die Väter, die ein stückweit mit in die Verantwortung genommen werden. Sie fühlen sich so besser beteiligt in der Entwicklung und Erziehung des Kindes. Für die Kinder ist die Regelung auch positiv, weil sie nicht nur von einem Elternteil, sondern von beiden begleitet werden. Problematisch wird die Regelung allerdings dann, wenn die Eltern völlig andere Ziele verfolgen. Die Kinder fallen dann zwischen Stuhl und Bank, da beide Elternteile am Kind zerren und widersprüchliche Botschaften von sich geben.

Kann das gemeinsame Sorgerecht die negativen Auswirkungen einer Scheidung für die Kinder also vergrössern?
Die Kinder leiden immer, wenn zwischen den Eltern massiver Streit herrscht. Solche Situationen bringt sie ohnehin in Loyalitätskonflikte. Aber beim gemeinsamen Sorgerecht können diese Konflikte in der Tat noch dramatischer werden.

Inwiefern?
Zum Beispiel, wenn es um die ganz banale Frage geht, ob das Kind mit dem Velo in die Schule fahren darf. Es kann sein, dass die Mutter dagegen ist, der Vater es aber erlaubt, wenn das Kind bei ihm ist. Heute kann die Mutter ihm das Fahrradfahren verbieten, weil sie das alleinige Sorgerecht besitzt. Wenn aber beide Eltern das Sorgerecht haben, verschärft sich dieser Konflikt.

Kommt das oft vor?
Ja, leider. Letztlich aber laufen solche Konflikte in jeder Familie ab – und das auch auf ganz anderer Ebene, etwa bei der Wahl der Schule oder der Beruflehre. Da können die Eltern ganz unterschiedlicher Meinung sein. Je älter die Kinder aber werden, desto mehr Mitsprachemöglichkeiten erhalten sie und setzen sich selber durch.

Plädieren Sie deswegen gegen das gemeinsame Sorgerecht?
Nein, keinesfalls. Wenn Eltern völlig zerstritten sind, und sich gegenseitig über das Kind ausspielen, wird es in jedem Fall Konflikte geben – egal ob mit gemeinsamem oder alleinigem Sorgerecht. Vorteilhaft an der Neuregelung ist aber, dass sie die Väter in die Verantwortung bringt. Die Kinder spüren, dass beide Eltern an ihrer weiteren Entwicklung beteiligt sind. Und das ist gut so.

Mit anderen Worten: Kinder brauchen nicht nur die Mutter – sondern auch den Vater.
Genau. Die Beteiligung der Väter ist ein wichtiges Signal für die Kinder.

Welche Erfahrungen machen Sie in dieser Hinsicht in der Therapie?
Das gemeinsame Sorgerecht zwingt die Eltern, dass sie trotz Trennung oder Scheidung gemeinsam die Ziele für ihre Kinder definieren. Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass eine gewisse Dialogbereitschaft vorhanden ist. Der entscheidende Vorteil dabei für die Kinder: Sie sehen zwar, dass die Eltern getrennt leben, aber es gibt auch Einigkeit, selbst wenn diese erstritten werden muss. Kurzum: Man findet so gemeinsame Strategien und kommt eher dazu, mit den Kindern auf eine partnerschaftliche Art zu diskutieren. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 30.01.2009, 16:00 Uhr

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26 Kommentare

Jin Schwegler

11.03.2009, 13:37 Uhr
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Ich (Alleinerziehende) finde es problematisch, das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall zu erklären, wenn beide Elterteile sich nicht einig sind. Das Sorgerecht sollte die/derjenige hat, mit dem das Kind lebt. Mir persönlich findet’s schwer, den Vater bei allen Entscheidunge nach Erlaubnis/Zustimmung nachfragen zu müssen. Warum sind Eheleuten geschieden, wenn sie sich kooperieren können? Antworten


daniela schicker

31.01.2009, 20:04 Uhr
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Wo sind die Väter, die sich mit grossem Lobbying für das gemeinsame Sorgerecht stark machen, im Erziehungsalltag? Mit wenigen Ausnahmen bleiben auch 2009 die wenig spektakulären Erziehungspflichten an den Frauen hängen, ob verheiratet, unverheiratet oder geschieden. Für diese Abwesenheit sollen die Väter in Zukunft noch die Hälfte der AHV-Erziehungsgutschriften bekommen? Ist das fortschrittlich? Antworten


Kurt Rivoire

31.01.2009, 19:33 Uhr
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Aufpassen. Wie bereit erwähnt, gemeinsames Sorgerecht heisst nicht Obhut. Für mich heisst das gemeinsame Sorgerecht, dass mein Kind 9J. nach 5 jährigen Scheidungsverfahren (und laufend) nicht ins Ausland exportiert wird. Solange ich das definitive Sorgerecht meiner Frau bekämpfe ist sie nicht in der Lage mit unserem Kind abzureisen. Da mag ich mich nicht einmal darüber streiten wer die Obhut hat. Antworten


Wolfgang Haigis

31.01.2009, 18:12 Uhr
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Ich bin für das gemeinsame Sorgrecht der Eltern aber mit Enderungen für Frauen die dem Vater keine Auskunft geben.Über Kindergarten,Schule,Krankheiten u.s.w wo das Kind Wohnhaft ist ( Adresse des Kindes) dies sollten gleich Finanziell bestraft werden oder das Sorgerecht eingeschränkt bekommen. Wir Väter sind doch immer die Dummen obwohl wir immer das beste für unsere Kinder wollen. Antworten


Thomas Sochart

31.01.2009, 11:47 Uhr
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Der Kampf und die Möglichkeit zum Kampf um das alleinige Sorgerecht wirken konfliktverstärkend. Viele Frauen beantragen das alleinige Sorgerecht nur, weil das bis jetzt schön einfach funktioniert hat und weil sie mit dem alleinigen Sorgerecht ihre Macht ausspielen wollen. Kinder brauchen Vater und Mutter. Sie haben das Recht auf elterliche Fürsorge durch beide Eltern. Antworten


Armin B Schweizer

30.01.2009, 22:41 Uhr
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Eine weitere gynokratische Mogelpackung: Statt endlich die Zahlungspflicht zu humanisieren und die zweite Frau aus der Sippenhaftung zu entlassen, sollen neu auch ledige Muetter sinekuriert werden! Die rasende Eifersucht der Mutter auf die Nachfolgerin ist endlich zu terapieren statt mit Ueberalimentierung zu zementieren. Lieber ein wieder sicheres Besuchsrecht als weitere gynokratische Kapriolen! Antworten


Gene Amdahl

30.01.2009, 20:57 Uhr
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Herr Rauchfleisch: Meine Noch-Frau verfolgt nur ein Ziel trotz gemeinsamen Sorgerecht: meinen Sohn und den Vater zu plagen wo es geht. Das JS ist eine einseitige nutzlose Institution in gewissen Fällen, wo das Mutterwohl vor dem Kindeswohl kommt. Väter haben dort keine Rechte nur Zahlungspflichten. Antworten


Hans Zimmerli

30.01.2009, 20:57 Uhr
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Aus eigener Erfahrung muss ich leider sehen, dass das gemeinsame Sorgerecht ein frommer Wunsch ist. Wenn das Geschirr zerrschlagen ist unter den geschiedenen Eltern, dann lässt das die Kindsmutter nicht zu über die Vormundschaftsbehörde. Das war immer so und wird trotz Gesetz auch weiter so bleiben. Die Behörden haben keine Zeit für solche Probleme zu lösen und sind überfordert. Antworten


Ruedi Szabo

30.01.2009, 19:15 Uhr
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2. Teil. Väter müssen vermehrt Verantwortung übernehmen. Um die Hälfte der Jugendlichen kümmern sich die Väter kaum und bei der anderen Hälfte der jungen Heranwachsenden wird der Kontakt zum Vater von den Müttern massgeblich eingeschränkt. Viele der alleinerziehenden Mütter haben bereits soziale Probleme und übertragen diese auf ihre Kinder. Der Steuerzahler muss dann die Kosten finanzieren. Antworten


Z. Seiler

30.01.2009, 19:14 Uhr
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Weiss hier jemand, ob Eltern, die sich noch während der Schwangerschaft getrennt haben auch davon betroffen sind? Antworten


Rudolf Szabo

30.01.2009, 19:08 Uhr
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1. Teil Als Sozialpädagoge bin ich tätig in einem Heim. Dabei fällt mir auf, dass 90% der Heimkinder Vaterlos aufgewachsen sind und von diesen etwa 80% soziale Probleme aufweisen. Den Kindern fehlen männliche Vorbilder und daher suchen sie sich Leitbilder selber aus. Diese orientieren sich oft im Gangsterrapp oder einschlägigen Gewaltfilmen und Heroes. Antworten


Silvana S.

30.01.2009, 18:25 Uhr
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Schon eigenartig - als die Väter noch zuhause wohnten und als Alleinverdiener und Familienoberhaupt mit kaum Zeit für die Kinder noch salonfähig waren, plärrte niemand, dies seien dann nur die "Zahlväter" - dies, obwohl sie Haushalt und Kind den Müttern überliessen. Die Kinder von gewalttätigen Männern tun mir schon jetzt leid - man stelle sich den Horror eines Kindes mal bildlich vor... Antworten


Toni Müller

30.01.2009, 18:18 Uhr
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Aus dem Interview geht hervor, dass Rauchfleisch das gemeinsame Sorgerecht sehr positiv bewertet. Das aus dem Zusammenhang gerissene Zitat im Titel (als "Schlag"zeile) suggeriert das Gegenteil. Eine seltsame journalistische Art, mit den Aussagen eines Interviewpartners umzugehen. Antworten


Dominic Bre

30.01.2009, 17:53 Uhr
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Richtigerweise ist nicht mehr die Elterliche Gewalt, auch nicht das Sorgerecht, sonder es heisst GEMEINSAME SORGE, was aus RECHTE und PFLICHTEN beidseitig im interesse des Kindes besteht. Hoffe die Zeit ist vorbei, wo die Frau, um dem Ex einen auszuwischen auf den Kosten des Kindes, das Besuchrecht verweigert..... und nicht vergessen, wir sind eines de letzten Länder in Europa mit diesem Gesetz. Antworten


Hans Rudolf Trachsel

30.01.2009, 17:42 Uhr
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Gemeinsames Sorgerecht bedingt, dass die Eltern nicht verfeindet sind. Die Kinder sollten einen Elternteil haben, wo sie einen festen Wohnsitz haben. Die Kinder, falls die Eltern nicht am gleichen Ort wohnen, werden hin und hergeschoben. Probleme in der Schule usw. Das Besuchsrecht und die finanziellen Verpflichtungen sollten in jedem Fall klar geregelt sein. Selbst dann entstehen Probleme. Antworten


W. Ammonn

30.01.2009, 17:15 Uhr
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Das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern für ihre Kinder ist eine gute Lösung und war überfällig. Bisher wurden vor allem die Väter zur eigentlichen "Zahlstelle" degradiert. Im weiteren wurde in vielen Fällen das vereinbarte Besuchsrecht der Väter durch die Mütter eigenmächtig gehandhabt. Opfer sind die Kinder, die vielfach missbraucht werden indem sie gegen den Partner aufgehetzt werden. Antworten


A Meyer

30.01.2009, 16:52 Uhr
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Die gegenwärtige Praxis vieler ScheidungsrichterInnen degradiert den Mann zum blossen Geldesel. Häufig verteiteln die geschiedenen Ehefrauen absichtlich die Besuchs- und Ferienrechte der Väter. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Ehe in Scheidung endet liegt bei über 50 %. Ein Mann, der heutzutage eine Zivilehe ohne Gütertrennung und vertraglichen Schutz vor Kukuckskindern schliesst, ist dumm. Antworten


Vreni Wertmüller

30.01.2009, 16:50 Uhr
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Höchste Zeit, dass das gemeinsame Sorgerecht kommt. Gleichberechtigung gilt auch für den Mann! Umso irritierender, dass es Frauenorganisationen gibt, welche dagegen sind. Die haben wohl vergessen, dass ihr Ziel die Gleichberechtigung (für die Frau) ist, und nicht Unrecht (für den Mann). Antworten


Walter Brunner

30.01.2009, 16:49 Uhr
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Es herrscht Begriffsverwirrung bis zum Professor: Gemeinsames Sorgerecht heisst nicht gemeinsame Obhut! In der Regel bedeutet gemeinsames Sorgerecht, dass beide ex-Elternteile für die "wichtigen" Entscheide eine Einigung finden müssen. In Dingen des alltäglichen Ablaufs entscheidet jeweilen der obhutsberechtigte Elternteil (so stehts in unserem Urteil mit gemeinsamer Sorge). Antworten


christoph scheidegger

30.01.2009, 16:41 Uhr
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kinder brauchen gleichberechtigte mütter und väter, erwachsene auch...! Antworten


Beat Horrer

30.01.2009, 16:37 Uhr
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Für ein Kind ist es wichtig, beide Elternteile zu haben und zu erleben. Ein geteiltes Sorgerecht kann diesem Bedürfnis sicherlich nur dienlich sein. Kein Kind möchte und sollte gegen seine Eltern instrumentalisiert werden. Sollte Frau sich durch diese Änderung ihrer Macht beraubt fühlen, so ist es ein untrügliches Zeichen, dass dieser Schritt richtig bzw. längst überfällig war. Antworten


Ch. Etter

30.01.2009, 16:36 Uhr
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Hätte anodazumal vor 12 Jahren mein ex das Sorgerecht gekriegt, hätten meine Kinder nicht die Ausbildung machen dürfen die sie heute machen und zwarunter den top Besten. Die Mädchen müssen nicht Studieren, so sah es aus und das von einem Schweizer Vater, der selber Studiert ist. Antworten


Marcel Zufferey

30.01.2009, 16:02 Uhr
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Eines darf nicht vergessen werden- und das betrifft hauptsächlich die Väter: Sorgerecht bedeutet auch Sorgepflicht! Aber es bedeutet auch gleichzeitig, dass vielen Frauen der Gang ins Vollzeit-Erwerbsleben nicht mehr erspart bleiben wird- nur schon deshalb, weil eine Scheidung in den meisten Fällen eine Verteilung der Knappheit ist, wie ein deutscher Richter einmal richtigerweise bemerkt hat! Antworten


D. Sommer

30.01.2009, 16:01 Uhr
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Das Sorgerecht gehört doch einfach zu der Person, welche die Kinder auch unter ihrem Dach betreut. Dass der andere Partner ein Mitspracherecht hat, finde ich o.k. Die Praxis zeigt einfach, dass das gemeinsame Sorgerecht sehr oft zu Problemen führt, welche die Kinder dann ausbaden müssen. So etwas können sich nur Hirne ausdenken, die mit der Praxis und im Umgang mit Kindern keine Ahnung haben. Antworten


G. Frey

30.01.2009, 15:58 Uhr
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Es wird höchste Zeit beiden Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu geben.Sie haben ja auch gemeinsam die Kinder gemacht.Was in der heutigen Zeit noch an 17.Jahrhundertregeln gilt ist nicht zeitgerecht. Tatsache ist die Menschen brauchen Gesetze an die sie sich halten müssen. Was nützt Ehe und Familie, wenn es ein Schlachtplatz ist. Macht endlich mündige Eltern. Somit mündige zukünftige Erwachsene. Antworten


Liliane Salzmann

30.01.2009, 15:44 Uhr
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Ich finde es gut, dass man diese Regelung trifft. Es gibt viele,vorallem Frauen,die den Konflikt auf dem Rücken der Kinder austragen,mit und ohne gemeinsamen Sorgerecht.Väter haben auch Rechte und nicht nur Pflichten!Bezahlen aber sonst den Mund halten,nein so nicht ! Die Eltern MÜSSEN ihre Aufgabe wahrnehmen auch als getrennte Leute. Die eigenen Interessen muss man mal in den Hintegrund stellen! Antworten



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