Schweiz

«Die Herausgabe der Kontendaten war katastrophal»

Der Steuerrechtler Urs Behnisch hatte als Parteigutachter Einsicht in die Kundendaten, welche die Finma an die US-Behörden weiterleitete. Er rechnet nicht damit, dass die Finma-Führung oder der Bund zur Rechenschaft gezogen werden.

«In der Zwischenzeit ist viel Schreckliches passiert»: Urs Behnisch, Strafrechtsprofessor der Universität Basel. (Bild: )

Zur Person

Urs Behnisch ist Professor für Steuer- und Wirtschaftsrecht an der Universität Basel. Er gilt als einer der führenden Kenner des nationalen und internationalen Steuerrechts. Behnisch erstellte im Auftrag der Anwaltskanzlei Rüd Winkler, die amerikanische UBS-Kunden im Amtshilfestreit vertritt, ein Parteigutachten.

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Sie haben schon letzten Februar erklärt, dass Sie das Vorgehen der Finma für widerrechtlich halten. Fühlen Sie sich nun bestätigt?
Ja, meine Einschätzung bleibt die gleiche: Die Herausgabe der Kontendaten der 300 US-Kunden durch die Finma ist rechtsstaatlich katastrophal abgelaufen; sie geschah ohne gesetzliche Grundlage. Was mich aber noch mehr stört: Die Finma hat die Rechtsmittelmöglichkeiten unterlaufen, indem sie die Akten herausgab, bevor die Betroffenen informiert wurden. Und sie hat den betroffenen Personen das rechtliche Gehör nicht gewährt. Den involvierten US-Bürgern hätte zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden müssen, ein unabhängiges Gericht anzurufen. Weiter stellt sich die Frage, ob die Finma-Führung nicht befangen war.

Sie sprechen die UBS-Vergangenheit von Finma-Chef Eugen Haltiner an.
Genau. Laut Gesetz reicht bereits der Anschein der Befangenheit, damit eine Person in den Ausstand treten muss. Wir wissen, dass bei der Finma eine ganze Reihe weitere frühere UBS-Leute tätig sind.

Wiegen diese Verletzungen rechtsstaatlicher Prinzipien so schwer, dass bei der Finma nun Köpfe rollen müssen?
Ich habe bereits letzten Februar personelle Veränderungen an der Finma-Führungsspizte gefordert. Dies um das Vertrauen in den Schweizer Rechtsstaat wieder ins Lot zu rücken. Der Führungswechsel hätte aber rasch vonstatten gehen müssen. In der Zwischenzeit ist so viel Schreckliches passiert, dass eine solche Massnahme kaum mehr eine grosse Wirkung erzielen würde.

Von welchen Ereignissen sprechen Sie?
Die Schweiz hat mit dem separaten Vergleich zwischen den USA und der Schweiz betreffend UBS (UBSN 12.94 -1.15%) ihre Amtshilfegrundsätze über Bord gekippt, indem sie nicht bloss für Abgabebetrug, sondern bereits für schwere Steuerhinterziehung rückwirkend Amthilfe leistete. Ich frage mich, wie das Bundesamt für Justiz so einen Vertrag unterschreiben konnte. Mit Justiz hat das jedenfalls nicht mehr viel zu tun. Denn dieses Vorgehen stellt eine krasse Verletzung des Doppelbesteuerungsabkommens dar. Mit anderen Worten: Das frühere Vertrauen kann nicht mehr hergestellt werden.

Stärkt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht das Vertrauen in den Rechtsstaat? Immerhin scheint ja die Gewaltenteilung zu funktionieren.
Das hängt davon ab, wie es nun weitergeht. Ich rechne nicht damit, dass die Finma-Führung oder der Bund zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Bund wird für sein widerrechtliches Vorgehen also nicht haften müssen?
Das wissen wir heute noch nicht. Es könnte durchaus sein, dass auch sein Vorgehen rechtswidrig war. Um diese Frage zu beantworten, müsste ich aber zuerst das Urteil genau studieren.

Wie beurteilen Sie die Rolle des Bundesrats?
Mir ist leider nicht bekannt, was alles hinter den Kulissen gelaufen ist. Dass der Bund alle Möglichkeiten ausschöpft, um der UBS zu helfen, dagegen habe ich nichts. Aber mit der Herausgabe der Akten durch die Finma wurde ein denkbar schlechter Weg gewählt.

Der Bundesrat rechtfertigte die Aktenherausgabe damit, dass die UBS damit vor einer drohenden Insolvenz gerettet würde. Hätte es denn andere, bessere Massnahmen gegeben?
Ja. Die Aufsichtsbehörde hätte von der UBS verlangen sollen, das Problem in den USA selber zu regeln. Sie hat es schliesslich verursacht – und nicht die Schweizer Aufsichtsbehörde. Folglich hätte auch ein Exponent der UBS die Daten herausgeben können. Der anerkannte Strafrechtler Günter Stratenwerth hat darauf hingewiesen, dass eine Bank unter solchem Druck das Bankgeheimnis verletzen darf. In einem allfälligen Strafprozess würde dann beurteilt, ob die Verletzung des Bankgeheimnisses gerechtfertigt werden kann. Falls ja, hätte dies keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Mit anderen Worten: Der Bund hat vor der Grossbank den Bückling gemacht?
Sicher ist: Mit ihrem Vorgehen hat die Finma es den Exponenten der Grossbank sehr einfach gemacht.

(Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 09.01.2010, 11:47 Uhr

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