Die Geschichte des Schweizer Guantánamo-Häftlings
Von Claudio Habicht. Aktualisiert am 17.12.2009
Guantánamo
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Nur wenige wissen, wer der usbekische Guantánamo-Häftling ist, den die Schweiz aufnehmen wird. «Wir geben in solchen Fällen nie Namen bekannt», heisst es beim Eidgenössischen Justizdepartement auf Anfrage von Bernerzeitung.ch/Newsnet. Von den rund 200 verbliebenen Inhaftierten kommen allerdings nur vier in Frage – so viele Usbeken sind laut Michael E. Mone, dem Anwalt einer der Gefangenen, bis vor kurzem interniert gewesen. Bei allen mussten die US-Behörden die Anklage wegen Terrorismus fallenlassen, mangels Beweisen.
Medienberichte und Verhörprotokolle lassen keine Zweifel offen, welcher der vier Gefangenen in die Schweiz kommen wird. Zwei davon – der 26 Jahre alte S. H. und der 31-jährige O. D. – wurden laut der Zeitung «Irish Times» vor einigen Tagen nach Irland geflogen. Das Land hatte sich wie die Schweiz bereit erklärt, Häftlinge aufzunehmen. Bleiben der 32-jährige K. K. sowie der 35 Jahre alte A. H.. Beim 32-jährigen Usbeken treffen die Daten der Festnahme und der Jahre später erfolgten Reinwaschung durch die US-Behörden nicht auf die Angaben des Justizdepartements zu. Bleibt nur noch A. H..
Wie kam er nach Afghanistan?
Gesicherte Angaben über ihn gibt es nur wenige. Geboren wurde A. H. am 19. November 1974 in Taschkent, der Hauptstadt der damaligen Usbekischen Sozialistischen Sowjetrepublik. Festgenommen wurde er 2002 während des Kriegs in Afghanistan, worauf ihn die Amerikaner nach Guantánamo brachten. Von seinem Aufenthalt in Afghanistan gibt es zwei Versionen: Seine eigene und diejenige des US-Geheimdiensts: A. H. sei via Aserbaidschan und Iran ins Kriegsgebiet eingereist, um die Taliban zu unterstützen, warfen ihm die Amerikaner vor.
Um nach Afghanistan einzureisen, soll er Bestechungsgelder bezahlt haben. Seine Waffenausbildung habe er in Tschetschenien bekommen und dort auch gekämpft. Der 35-Jährige wies diese Vorwürfe in Guantánamo von sich: «Ich habe niemanden bestochen. Ich zahlte Geld für ein Visum. Die Taliban boten mir einen Schlafplatz an, gaben mir zu essen und eine Arbeit. Im Leben braucht es diese Dinge. Ich hatte keine andere Wahl, als in Afghanistan zu bleiben», ist den öffentlich zugänglichen Verhörprotokollen aus dem Jahr 2005 zu entnehmen. Er bestritt, eine militärische Ausbildung in Tschetschenien bekommen zu haben. Er vermutet, dass die usbekischen Behörden Falschinformationen über ihn verbreiten wollten.
Angst vor Verfolgung
A. H. fürchtet sich vor der Rückkehr nach Usbekistan, wegen der dortigen Unruhen. Damit spielte er auf das Massaker an Zivilisten in der Stadt Andischan im Mai 2005 an: Usbekische Militär- und Polizeikräfte schossen in eine Demonstration und töteten Hunderte Menschen. Zudem habe er Besuch von einem Vertreter des usbekischen Regimes erhalten. Dieser sagte laut A. H.: «Die einzige Sache, die mich in Usbekistan erwartet, ist eine Kugel im Kopf.» Was wird er nach der Freilassung tun? «Ich werde versuchen, Arbeit als Chefkoch oder als Spirituosenhändler zu finden, wie ich es früher getan habe.»
Nach dem Gespräch attestierte ihm der Protokollführer: «Er war während der Befragung sehr kooperativ, aufmerksam und herzlich».
*Namen der Redaktion bekannt. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 17.12.2009, 16:53 Uhr
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