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«Die Einreisesperre ist rechtlich fragwürdig»

Von Reto Hunziker. Aktualisiert am 11.12.2009

Das Bundesamt für Migration will den umstrittenen Islamprediger Pierre Vogel nicht in die Schweiz lassen. Das finden sowohl Politiker als auch Menschenrechtler dubios.


Für ihn ist Pierre Vogel ungefährlich: Daniel Vischer.

Für ihn ist Pierre Vogel ungefährlich: Daniel Vischer. (Bild: Keystone)

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Pierre Vogel gilt als Fundamentalist. Und wird mancherorts gar als Hassprediger gehandelt. Für das Bundesamt für Migration (BFM) Grund genug, ihm die Einreise zu verweigern. Doch anhand welcher Kriterien?

Das BFM stützt sich auf Artikel 67 des Ausländergesetzes, wonach bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Einreisesperre verhängt werden kann. Man habe mit der Fremdenpolizei der Stadt Bern eine Lagebeurteilung vorgenommen, heisst es. Es bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass Vogel zum Hass gegen Teile der Bevölkerung anstachle. Wie man zu diesem Urteil kam, will das BFM nicht genauer erläutern. Gemäss der Berner Fremdenpolizei hat man bei der Beurteilung Vogels jedoch vor allem Internet- und Medienquellen ausgewertet.

«Höchst fragwürdig»

Nicht nur Pierre Vogel selbst wehrt sich gegen diesen Bescheid. «Das ist rechtlich höchst fragwürdig», sagt auch der grüne Nationalrat Daniel Vischer. Selbst wenn Vogel islam-fundamentalistisch und aggressiv auftrete, sei dies kein ausreichender Grund für eine Einreisesperre. «Ich schätze ihn weder als gefährlich ein, noch sehe ich Sicherheit und Ordnung gefährdet», so Vischer. Dennoch ist er «nicht unglücklich» darüber, dass Vogel wohl keine Rede wird halten können: «Eine Demo einer selbsternannten Gruppe mit eher radikalem Auftreten ist zu diesem Zeitpunkt nicht gerade geschickt und würde eher kontraproduktiv wirken.»

«Darüber kann ich nur lachen»

«Das Einreiseverbot und die bekannten Fakten über Pierre Vogel stehen im Kontrast zueinander», sagt auch ein Menschenrechts-Aktivist, der nicht genannt werden will. «Das scheint mir etwas dubios. Zumal meines Wissens der Artikel 67 des Ausländergesetzes schon lange nicht mehr angewendet wurde.»

Sollte die Einreisesperre vor allem generell-präventiv verhängt worden sein, wäre das sehr strittig, findet der Menschenrechtler. «Das kann nun auch kontraproduktiv wirken.» Möglicherweise giesse das Bundesamt für Migration damit nur Öl ins Feuer. Radikale könnten sich durch die Massnahme bestätigt fühlen. Die Einreisesperre habe wohl weniger mit Vogel als mit der momentanen Angst vor einer Eskalation zwischen religiösen Gruppen zu tun.

Vogel selbst sagt in seinem neuesten Video: «Ich soll Unruhe stiften? Darüber kann ich nur lachen.» Und weiter: «Wovon wollen sich die Behörden distanzieren? Dass ich einen Bart habe? Dass ich gegen Terror bin?» (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 11.12.2009, 17:02 Uhr

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