Deutscher Professor: «Ich verstehe die Schweizer nicht»
Von Rahel Guggisberg. Aktualisiert am 03.02.2010 21 Kommentare
Der parteilose Deutsche Professor Björn Burkhardt ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Mannheim. (Bild: zvg)
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Der Trumpf sticht nicht mehr
Die Geschichte des Bankgeheimnisses ist geprägt von Anfeindungen und mehr oder weniger gelungenen Abwehrschlachten. Diskretion hat eine lange Tradition im Schweizer Bankenwesen. Sie geht zurück auf das 16. und 17.Jahrhundert: Damals kamen die in Frankreich verfolgten Hugenotten nach Genf, wohin sie auch ihre Vermögen mitbrachten. Geheimhaltung wurde zum Merkmal und zum Trumpf des Bankenplatzes.
In einem Gesetz verankert wurde das Bankgeheimnis aber erst 1934. Seine Verteidiger verbreiten gerne die Geschichte, es sei zum Schutz jüdischer Konti vor den Nazis entstanden. Dabei war der Auslöser ein ganz anderer: die erste bundesstaatliche Hilfe für Banken. Nach dem Börsencrash von 1929 musste die Eidgenossenschaft der Schweizerischen Volksbank mit 100 Millionen Franken unter die Arme greifen. Eine stattliche Summe, denn das damalige Bruttoinlandprodukt betrug gerade mal 450 Millionen. In der Folge wollte der Bund einen modernen aufsichtsrechtlichen Rahmen schaffen. So trat am 1.März 1935 das Bankengesetz in Kraft. In Artikel 47 steht: «Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter oder Liquidator einer Bank anvertraut worden ist.»
Gold wert in der Krise
In der Weltwirtschaftskrise profitierten die Finanzinstitute vom Bankgeheimnis. Denn viele ausländische Vermögende brachten ihr Geld in die sichere Schweiz. Deutschland und Frankreich wollten diese Kapitalflucht verhindern. 1932 war es deswegen zu einem Skandal gekommen: Vertreter der Basler Bank waren in Frankreich verhaftet worden und eine umfangreiche Kundenliste französischer Anleger publik geworden.
Vor allem Druck aus USA
Rund zehn Jahre später musste die Schweiz das Bankgeheimnis zum ersten Mal lüften: Sie hatte im Zweiten Weltkrieg Raubgold sowie deutsche Vermögenswerte gelagert. Auf Druck der Alliierten lieferte der Bund 1945/ 1946 die Daten aus. Im Rahmen des Washingtoner Abkommens von 1946 gab er auch einen Teil der gebunkerten Vermögen zurück. Ebenfalls als Folge des Krieges mussten die Banken in den 60er-Jahren nach nachrichtenlosen Vermögen von Naziopfern suchen und sie melden.
Existenziell in Gefahr war das Bankgeheimnis erstmals 1984. Das Volk stimmte über eine SP-Initiative ab, die das Bankgeheimnis abschaffen wollte. Allerdings lehnten 73 Prozent den Vorstoss ab. Auslöser für die Initiative war der SKA-Skandal gewesen. Die Filiale der Schweizerischen Kreditanstalt (SKA, heute: Credit Suisse) in Chiasso hatte italienische Fluchtgelder ausserhalb der Bilanz in Liechtenstein platziert.
Um Vorwürfen zuvorzukommen, wurde 1998 auch das Geldwäschereigesetz eingeführt.
Das Ende eingeläutet?
Erneut geritzt wurde das Bankgeheimnis in den 90er-Jahren. Ab 1996 erhielt die Bergier-Kommission, welche die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg untersuchte, Einblick in Bankdokumente, und die Schweizer Banken veröffentlichten Namenslisten.
Eine Kerbe gab es nochmals 2001. Die USA führten ein neues Quellensteuer-Abzugsverfahren ein. Demnach müssen nicht in den USA ansässige Banken mit der US-Finanzverwaltung Verträge abschliessen.
Seit 2008 brauen sich nun die Sturmwolken immer heftiger zusammen. In der weltweiten Krise forcieren die USA und mehrere EU-Länder den Kampf gegen Steueroasen. Das einst stolze Bankgeheimnis wird immer mehr zum Emmentaler Käse. Mirjam Comtesse
Der Kauf gestohlener Kundendaten ist laut Experten rechtswidrig. Trotzdem will Kanzlerin Angela Merkel die Daten erwerben. Was sagen Sie dazu?
Björn Burkhardt: Ich bin nicht sicher, ob der Kauf solcher Daten nach deutschem Recht rechtswidrig ist. In der Schweiz spricht man von Daten-Hehlerei. In Deutschland kennen wir das so nicht.
Deutsche Behörden wollen gestohlene Daten kaufen. Das ist Hehlerei.
Nach deutschem Recht sprechen wir von Hehlerei, wenn jemand eine Sache, einen körperlichen Gegenstand kauft, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat. Das wäre der Fall, wenn der Anbieter die CD mit den Daten gestohlen hätte. Wurden die Daten aber nur kopiert, sind sie nicht körperlich fassbar, und der Tatbestand der Hehlerei ist nach deutschem Recht nicht erfüllt. Es kommen Verstösse gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder die «Ausspähung von Daten» in Frage.
Fakt ist, dass diese Daten gestohlen wurden. Und der deutsche Staat will sie nun kaufen.
Entscheidend ist, wie die Person in Besitz der Daten kam. Sofern der Ankauf den Tatbestand eines deutschen Strafgesetzes erfüllt, muss man Rechtfertigungsgründe prüfen.
Welchen Rechtfertigungsgrund sehen Sie denn?
Ich sehe einen rechtfertigenden Notstand. Dieser setzt voraus, dass das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Auf der deutschen Seite sind drei Interessen im Spiel: das Interesse an der Bestrafung der Steuerhinterzieher, das Interesse an der Eintreibung von Steuerschulden und die Verhinderung weiterer Straftaten. Aus einer Rechtsgüter- und einer Interessenabwägung ergibt sich, dass es sich für Deutschland um ein höherwertiges Gut handelt als die Interessen der Schweizer Banken und deren Kunden.
Der Preis, den der Staat bezahlt, ist hoch: Er macht mit Kriminellen gemeinsame Sache, die Daten nicht aus Gründen der Steuergerechtigkeit weitergeben, sondern gegen eine Millionenprämie. Muss nicht der Staat sich strikte an Gesetze halten?
Das ist eine andere Frage, die bisher nicht abschliessend geklärt ist. In Deutschland hat sich bisher nur ein Gericht in Bochum im Zusammenhang mit den Daten der liechtensteinischen Bank LGT mit dieser Frage befasst. Dieses Gericht kam zum Schluss, dass die Daten der Bank verwertet werden dürfen. Der betroffene Deutsche legte gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde ein.
Hat es Prozesse gegen Deutsche gegeben, die nach der Steueraffäre mit der liechtensteinischen Bank LGT verurteilt wurden?
Davon ist in Deutschland wenig an die Öffentlichkeit gelangt. Ich gehe davon aus, dass man den Leuten überwiegend sagte, sie sollen ihre Steuern nachbezahlen und eine Geldbusse akzeptieren.
Wie sollte sich die Schweiz aus Ihrer Sicht nun gegenüber Deutschland verhalten?
Ich glaube, auf beiden Seiten ist mehr Gelassenheit angesagt. Die Emotionen gingen zu hoch. Beide Staaten sollen sich überlegen, wie sie es in Zukunft regeln wollen, dass so was nicht wieder passieren kann. Ich verstehe nicht, warum die Schweiz ein solches Problem mit dem Bankgeheimnis hat.
Das Schweizer Bankgeheimnis sichert Kunden Diskretion.Nur in schweren Fällen, zum Beispiel Steuerbetrug, gibt die Schweiz Auskunft über Kundendaten.
Aber es kann nicht sein, dass Deutsche in der Schweiz Gelder parkieren und keine Steuern bezahlen.
Manche Schweizer haben den Eindruck, Deutschland habe etwas gegen unser Land. Ist da was dran?
Das glaube ich nicht. In jenen Kreisen, zu denen ich Kontakt pflege, achtet man die Schweiz und reist gerne in das Land.
Würde Deutschland auch gegen einen grossen Staat wie England einen solchen Druck aufbauen?
Sicher. Ich verstehe die Schweizer nicht und kann mich nicht in ihre Lage versetzen. Es geht um 1500 Daten von Deutschen, die verdächtigt werden, unserem Land zu schaden.
Dann nimmt Deutschland in Kauf, die Beziehungen mit der Schweiz schwer zu belasten.
Das ist ein ungewollter Nebeneffekt. Ich denke das liegt daran, dass Exfinanzminister Peer Steinbrück in der Vergangenheit mit unangemessenen Worten gegen die Schweiz schoss.
Wie schätzen Sie die Lage politisch ein?
Der deutsche Staat kann es nicht tolerieren, wenn sich deutsche Staatsbürger durch Anlage ihres Geldes in der Schweiz ihrer Steuerpflicht entziehen. Der Ankauf der Daten durch deutsche Behörden richtet sich nicht gegen die Schweiz, sondern gegen deutsche Steuersünder.
Der parteilose Deutsche Professor Björn Burkhardt ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Mannheim.
> (Berner Zeitung)
Erstellt: 03.02.2010, 09:09 Uhr
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21 Kommentare
Es ist doch klar, dass sich ein deutscher Rechtsprofessor zu Gunsten des eigenen Landes äussert. Hehlerei ist auch für die "Deutschen" ein Delikt, hier ändert auch die bedenkliche Rechtfertigung des Professors nichts. Mit diesem bedenlichen und verwerflichen Vorgehen öffnet Deutschland eine legale Marktlücke, welche auch anderen Ländern und somit auch deren Bürgern zu verübeln ist. Bravo Deutsche! Antworten
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