Schweiz

Der falsche Hooligan

Ronnie Schlauri wurde verhaftet, weil er an einem Fussballkrawall in Basel beteiligt gewesen sein soll. Daraufhin verlor der FC-Zürich-Fan seine Stelle. Doch er war an diesem Spieltag gar nicht in Basel.

Verlor die Stelle, weil er von der Polizei verwechselt wurde: FCZ-Fan Ronnie Schlauri vor dem Letzigrund-Stadion.

Verlor die Stelle, weil er von der Polizei verwechselt wurde: FCZ-Fan Ronnie Schlauri vor dem Letzigrund-Stadion.
Bild: Reto Oeschger

Glatze, rechte Gesinnung, dumpf – so stellt man sich gemeinhin Hooligans vor. Was Ronnie Schlauri mit ihnen verbindet, sind Äusserlichkeiten. Mit der gewaltbereiten Fanszene hat der 33-Jährige jedoch nichts zu tun, im Gegenteil: Schlauri, ein Hobby-Rapper, komponierte einen Song für ein Gewaltopfer. «Warum dä Roli?» ist eine Benefiz-CD-Single für Roland Maag, der an der Meisterfeier des FCZ 2006 zum Invaliden geschlagen wurde. Sie spielte rund 6000 Franken ein.

Vielleicht kannten die Szenekenner der Hooliganismus-Abteilung der Stadtpolizei Zürich deshalb Schlauris Namen. Jedenfalls ist es ihm schleierhaft, warum seine Personalien aktenkundig sind. Die Polizei verweigert dazu jede Auskunft. Schlauri sagt, nie in eine Schlägerei an einem Fussballspiel verwickelt gewesen zu sein. Er ist auch nicht Mitglied einer Fan-Gruppierung, und ein Stadion- und Rayonverbot hat er nur deshalb seit kurzem, weil den Behörden ein Fehler unterlaufen ist.

Basler Polizei gibt Fehler zu

Ronnie Schlauri wurde Ende Juni verhaftet. Zwei Zivilpolizisten holten ihn in der Znüni-Pause an seinem Arbeitsplatz auf einer Baustelle ab. Der ausgebildete Maurer musste zunächst eine Nacht in einer Zelle in Zürich bleiben. Am nächsten Tag wurde er in Handschellen in einem Wagen mit abgedunkelten Scheiben nach Basel gefahren. Dort verbrachte er wieder eine Nacht in einer Zelle, bevor er am späteren Nachmittag endlich einvernommen wurde.

Schlauri stand unter Verdacht, am Cupspiel FCB - FCZ im letzten November randaliert zu haben. «Landfriedensbruch und Anführen eines Mobs» wurden ihm vorgeworfen. Am Match in Basel war die Situation eskaliert, nachdem FCZ-Anhänger den Eingang gestürmt und einen Verpflegungsstand im Gästesektor demoliert hatten, während die Polizei die ausserhalb des Stadions wartenden FCZ-Fans mit Gummischrot auf den Extrazug zwingen wollte. Via Rechtshilfeersuchen verlangte die Basler Polizei von ihren Zürcher Kollegen die Namen von rund 50 mutmasslichen Krawallmachern, von denen sie Bilder hatte. Kürzlich wurde ein Teil auch per Internet gesucht.

Er war noch nie im Basler Stadion

Ronnie Schlauri war an dem besagten Tag gar nicht in Basel: «Ich war dort noch nie an einem Match.» Er sagt, den Abend zu Hause mit seiner Frau und seiner damals halbjährigen Tochter verbracht zu haben. Was für seine Version spricht, ist die Tatsache, dass während der Einvernahme der Basler Polizist den Irrtum schnell bemerkte. «Nachdem er das Fahndungsbild mit meinem Gesicht verglichen hatte, telefonierte er dem Staatsanwalt und sagte ihm: Das ist er nicht», so Schlauri. Daraufhin konnte er das Gefängnis verlassen, doch damit war der Fall für ihn nicht erledigt.

Weil Schlauri kein Geld auf sich hatte, musste er ohne Billett mit dem Zug nach Zürich fahren. Ein Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft räumt gegenüber dem TA ein, dass der Polizei hier ein Fehler unterlaufen sei. Sie hätte Schlauri Geld geben oder ihn nach Zürich bringen sollen. Mehr wollte der Sprecher zum Fall nicht sagen.

Fans unter «Generalverdacht»

Als Schlauri tags darauf an seinem Arbeitsplatz erschien, beschied ihm sein Vorgesetzter: «Mit Leuten wie dir wollen wir nichts zu tun haben.» Schlauri war entlassen.

«Als Fussballfan steht man unter Generalverdacht», sagt Schlauri. Es war sein Glück, dass er drei Wochen später eine Stelle als Kurier fand. Damit wollte er es aber nicht auf sich bewenden lassen. Schliesslich hatte er einen Lohnausfall und wollte für die Umtriebe entschädigt werden. Also beschloss Schlauri, Schadenersatz zu fordern. Seine Rechtschutzversicherung sagte ihm, er könne erst klagen, wenn das Verfahren abgeschlossen sei. Schlauri aber hatte das Gefängnis verlassen, ohne ein Dokument in Händen zu halten. Im Prinzip konnte er nicht beweisen, dass er im Gefängnis war, und deshalb auch keinen Schadenersatz fordern.

Ronnie Schlauri rief mehrere Male bei der Polizei in Basel an, um einen schriftlichen Beleg zu erhalten, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt worden sei. Die Telefonistin verband ihn jeweils weiter. Allerdings kam er nie zur zuständigen Stelle durch, oder die Leitung brach ab. Drei Tage nachdem der Journalist bei der Polizei nachgefragt hatte, erhielt Schlauri ein Schreiben aus Basel: Das Verfahren sei eingestellt worden.

Mehr Nachrichten und Hintergründe aus der Stadt Zürich gibt es täglich im Regionalbund des Tages-Anzeigers. Schreiben Sie direkt an stadt@tages-anzeiger.ch (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.09.2010, 06:47 Uhr

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46 Kommentare

Simon Graber

10.09.2010, 10:44 Uhr
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@Markus Schwarz: Genau solches blindes Vertrauen in die Polizei, wie sie es in ihrem Kommentar zum Ausdruck bringen, führt dazu, dass die Polizei immer schlampiger und unkritischer Arbeitet. Der Fussballfan steht unter Generalverdacht und wird grossflächig fichiert auch wenn er sich nie was zu schulden kommen liess (Gamma). Die Fehler und Rechtsbrüche der Polizei werden totgeschwiegen. Antworten


Marvin Kieper

10.09.2010, 00:23 Uhr
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Leider wird in der Schweiz auf vermutungen geandet, die jenigen die wirklich damit zu tun haben bleiben straffrei. Sie kämpfen nicht alleine gegen diese ungerechtigkeiten. Auch viele andere unschuldige werden zu einem geständniss gezwungen, zb. mit einer aussage: bevor wir kein geständniss haben kommen sie hier nicht raus. Uhaft Bezirkgef. `F'feld,6.9.2010 gut haben sie soviel selbstwertgefühl. Antworten


Dorian Weber

09.09.2010, 18:12 Uhr
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Schade, dass wir vom System abweichen. Theoretisch gsehen, geht es darum, dass die Polizei einem die Schuld beweist, nicht du die Unschuld. War mal so. Also bei diesem Beispiel haben die Polizisten zwar selbst rausgefunden, dass der Verdächtigte unschuldig war, aber leider zu spät. Viel Glück an Ronnie Schlauri, und das aus Basel :) Antworten


Wayne Scott

09.09.2010, 17:46 Uhr
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@Tom Kuhn: Dann könnn wir uns doch grad alle einen RFID-Chip einpflanzen lassen und die NWO in der Schweiz herzlich willkommen heissen, nicht? Ein jeder Mensch hat das Recht auf Datenschutz, auch im Stadion. Die Polizei soll meinentwegen härter durchgreifen und die Leute direkt vor dem Stadion erwischen, solange Beweis-Material vorliegt. Doch das wird bei dieser Unfähigkeit nie der Fall sein. ACAB Antworten


Simon Stalder

09.09.2010, 13:50 Uhr
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Ich habe auch schon erlebt, dass ich bei einem Eishockeyspiel im Dritten Drittel von der polizei aus dem Stadion abgeführt wurde, weil ich im ersten Drittel Randale und Krawall gemacht habe... ...allerdings konnte ich dann zum glück beweisen, dass ich im ersten Drittel noch gar nicht im Stadion war, da ich an diesem Abend länger Arbeiten musste und kam daher schnell wider frei... Antworten


Markus Schwarz

09.09.2010, 13:13 Uhr
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Wenn dieser Bericht so stimmt, tut's mir für Hr. Schlauri wirklich leid. Ich bin aber davon überzeugt, dass die Hooligan-Spezialisten (Szenekenner) sicher nicht nur zufällig auf Schlauri gestossen sind. Ich denke eher, dass Hr. Schlauri bereits einmal in gleicher Angelegenheit aufgefallen sein muss. Aber Kommentare auf solche Berichte sind immer gefährlich... Antworten


Andreas Meier

09.09.2010, 12:56 Uhr
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Diese Geschichte ist ein Skandal sondergleichen und sie zeigt auf, wie ignorant, bürgerfremd und fahrlässig man bei der Polizei arbeitet. Dass es Leute gibt, die solcherlei "Kollateralschäden" halt in Kauf nehmen, schockiert mich zutiefst. Internetpranger, Datenbanken, Registrierungen, Durchsuchungs- und Überwachungskompetenzen müssen eingeschränkt, verboten und strenger überwacht werden! Antworten


Pascal Meier

09.09.2010, 12:49 Uhr
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UNSCHULDSVERMUTUNG, das A und O, scheint in diesem Land schon seit längerem nichts mehr Wert zu sein. Ich wünsche Ronnie (und das als Hardcore FCB-Fan der mit dem FCZ und seinem Gefolge gar nichts am Hut hat) alles Gute beim Kampf gegen diese Willkür. Es kann einfach nicht sein das in unserm Land so etwas passiert. Antworten


Hans A. Müller

09.09.2010, 12:48 Uhr
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Die Datei Gamma enthält wohl noch viele solcher unbescholtenen Bürger, hauptsache alle unter Generalverdacht setzen. ''Jene die die Freiheit aufgeben um mehr Sicherheit zu haben, werden am ende keines von beidem haben und verdienen es auch nicht.'' Antworten


Heiner Müller

09.09.2010, 12:29 Uhr
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Dass einen die Stadtpolizei ZH nicht überraschen kann, ist dem Hinterletzten klar. Dass die Kollegen in BS gleich übel sind, ist jämmerlich. - Der Betroffene soll mit allen, aber wirklich allen legalen Mitteln gegen die beiden Korps vorgehen und auch gegen seinen Arbeitgeber, der ihn widerrechtlich entlassen hat, und er soll massivste Entschädigungen und personelle Konsequenzen fordern! Antworten


Edith Habermann

09.09.2010, 12:22 Uhr
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Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Dazu muss die Polizei stehen. Mir ist es lieber, sie arbeitet und nimmt auch mal einen Fehler in Kauf, als dass sie wegschaut, sich schmieren lässt und das Feld Kriminellen überlässt (siehe Mexiko und Lateinamerika). Eine irrtümliche Verhaftung ist kein Kündigungsgrund, das wirft Fragen auf, nicht nur an den Arbeitgeber, sondern auch an den Entlassenen! Antworten


Hansjürg Meier

09.09.2010, 12:20 Uhr
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In der Rubrik "Kommentare" tönte es aber auch schon ganz anders. Ich erinnere mich da an Sprüche wie: "Wer nichts auf dem Kerbholz hat, braucht auch nichts zu befürchten" etc. etc. Antworten


Rolf Schlumpf

09.09.2010, 12:17 Uhr
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Der Fehler liegt hier nicht beim Datenschutz oder den Überwachungsmethoden (so wahnsinnig *überwacht* sind wir jetzt auch nicht in der Schweiz), sondern offensichtlich bei der schlampigen Arbeit der Polizei. Am übelsten finde ich allerdings, dass er nicht mal Geld für die Rückfahrt erhalten hat und dass sein Arbeitgeber eine sofortige Kündigung ausgesprochen hat... Unterste Schublade. Antworten


Martin Ebnoether

09.09.2010, 12:16 Uhr
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@Herr Altdorfer: Ja, der Preis der Sicherheit ist hoch, da haben Sie recht. Vorallem wenns einen die Freiheit kostet! Antworten


Marc Monder

09.09.2010, 12:08 Uhr
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Und wieder einmal stellt sich die Frage, nach welchen Grundsätzen die Polizei eigentlich vorgeht: Im Kanton Bern kann ein stadtbekannter Schläger nach einer bezeugten Körperverletzung unbehelligt daher ziehen. Im Kanton Zürich wird ein Tatverdächtiger offensichtlich ohne vernünftige Vorprüfung verhaftet und zwei Tage eingesperrt. Dass er dann ohne Papiere entlassen wird, ist ein weiterer Skandal. Antworten


Peter Zurbuchen

09.09.2010, 11:55 Uhr
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Was Herr Schlauri erlebt hat ist tragisch und hört sich nach einer Filmszene aus einer Komödie an. Leider hat Herr Schlauri kaum eine Chance gegenüber den Behörden Gerechtigkeit zu erfahren, da diese über eine "Lizenz zur Inkompetenz" verfügen, die sie unberührbar macht. Beim ehem. Arbeitgeber sieht das natürlich wieder anders aus, dort kann er was machen. Antworten


johanna vogel

09.09.2010, 11:47 Uhr
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@stefan bauer: zur chefsache?? da kann man das ganze gleich in den papierkorb werfen, denn die sind ja noch unfähiger, oder haben Sie das gefühl, dieses ganze habe eine gewöhnlicher beamter lanciert?? Antworten


Albert Seiler

09.09.2010, 11:42 Uhr
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Die Polizei hatte schon immer sehr grosse Mühe, Fehler zuzugeben. Sei es nun, ob sie einem im Niederdorf ein Bein abfahren, im Shop-Ville einen Stricher verprügeln oder in Oerlikon Querschläger herumflitzen lassen. Nie ist die Polizei schuld. Antworten


Rüdiger Simpson

09.09.2010, 11:31 Uhr
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schön auch, dass nach knapp einem Jahr eine Zeitung es schafft zu schreiben, warum es an diesem Tag viele verletzte gab: ...während die Polizei die ausserhalb des Stadions wartenden FCZ-Fans mit Gummischrot auf den Extrazug zwingen wollte. Wiedermal schiesst die Polizei auf Unschuldige, irgendwie scheint dies für die Medien immer sehr uninteressant und unwichtig zu sein Antworten


Manfred Zgraggen

09.09.2010, 11:29 Uhr
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Nun hat die Polizei die Gelegenheit zu beweisen, dass sie professionell agiert. Einem Unschuldigen die Zukunft zu zerstören ist eines, Transparenz über die eigenen Leistungen zu schaffen etwas anderes. Entweder kann man mauern, oder klare und umfassende Auskunft zu Vorgehen, Beurteilung, und Aufarbeitung geben. Die bevölkerung wird aufmerksam zuschauen. Fichenaffairen 1+2 lassen grüssen. Antworten


Markus Hutter

09.09.2010, 11:19 Uhr
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Oh ja. Auch schon erlebt. Zum Glück nicht mit diesen Folgen. Als Entschuldigung für die Verwechslung gab man interessanterweise an, einfach etwas machen zu müssen, auch wenn man sich nicht sicher sei. Sonst hiesse es aus Medien und Politik wieder, man wäre untätig. Antworten


Anton Zagar

09.09.2010, 11:10 Uhr
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Da ist es mir lieber wenn 10 echte "Hooligans" davon kommen. Da wird es einem ja übel, denn es könnte jeden treffen. Hoffentlich bekommt Ronnie eine grosse Entschädigung und nimmt sich einen guten Anwalt. Vielleicht wird das der Präzedenzfall, der diesem unsäglichen Anti-Fussball Terror ein paar Knüppel zwischen die Beine wirft. Antworten


Tom Kuhn

09.09.2010, 11:02 Uhr
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Wer ins Stadion möchte, muss mit Pass oder ID sich registrieren lassen. Dann sind die Täter nicht mehr anonym und könnten jederzeit überprüft werden. Lieber auf den Internetpranger setzen und unschuldige Bürger belästigen - das ist heute eine Lächerlichkeit der Polizei. Klar hätten die Stadionbetreiber mehr Aufwand, sprich weniger Gewinn. Na und? Antworten


Philip Schaffner

09.09.2010, 10:25 Uhr
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Würde mich nicht wundern, wenn hier die gleichen Leute auf der Polizie rumhacken, die sonst eine härtere Gangart gegen diese Krawallbrüder, schnellere Verurteilungen und rigorosere Strafen verlangen. Alles kann man nicht haben: Wer will, dass jeder Hooligan sofort hart bestraft wird, muss entweder eine schweineteure Polizei bezahlen, oder Fehler in Kauf nehmen. Antworten


Philipp Imhof

09.09.2010, 10:13 Uhr
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Das ist das perfekte Beispiel dafür, warum solche Internetpranger und Big-Brother-Methoden in einem Staat wie der Schweiz nichts verloren haben. Es wird immer wieder unschuldige erwischen. Und wie man so sagt: Etwas bleibt immer hängen. Antworten


Giovanni Fausto

09.09.2010, 10:07 Uhr
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Na also, habe ich es mir doch gedacht. Die Fussballfan-Hetze fordert erneut unschuldige Opfer und niemand fühlt sich dafür verantwortlich. Hoffe Herr Schlauri gibt nicht nach und verklagt die zuständigen Stellen wegen Rufschädigung etc. auf Schadenersatz. Wehred den Anfängen! Antworten


Dario Leuchtmann

09.09.2010, 10:05 Uhr
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Dass Fehler passieren ist klar. Dies ist auch kein Problem, solange sie wieder gut gemacht werden. Doch wie kommt es, dass man einen fälschlich verhafteten Mann einfach entlassen kann?! Dort ist der Fehler. Alles andere ist nur noch einfach wirklich sehr dumm gelaufen. Aber schuld am Desaster ist Schlussendlich auch der Arbeitsgeber, der kein Verständniss hat, bzw. zu viel Macht. Antworten


Claudia Meyer

09.09.2010, 09:58 Uhr
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Lieber Herr Schlauri, es tut mir leid, was ihnen wiederfahren ist und ich hoffe, sie bekommen den nötigen Respekt und daher eine gebührende Entschuldigung und Entschädigung. Alles gute für die Zukunft. Herzlich CM Antworten


Markus Altdorfer

09.09.2010, 09:43 Uhr
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Schon lustig wie hier alle aufheulen jetzt. Der Preis der Sicherheit ist halt hoch. Menschen machen Fehler. Natürlich ist das dumm wenn unbescholtene Bürger verhaftet werden und solche Dinge erleben müssen. Aber deshalb bin ich trotzdem froh dass die Behörden Zugang zu Daten haben. Wichtig ist aber dass damit sorgfältig umgegangen wird. Da muss der Hebel angesetzt werden. Antworten


Stefan Bauer

09.09.2010, 09:41 Uhr
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Fehler können überall passieren ABER es ist dann wichtig, wie die Reaktion aussieht. Was sich hier die Polizei BS und ZH geleistet haben ist eine grosse Schweinerei und zeugt von totalem Unvermögen. Die Angelegenheit ist zur Chefsache mutiert da anscheinend der kleine Chebeamte mit dem Ablauf total überfordert ist. Vertrauen zum Polizeiapparat? Immer weniger leider. An uns liegt es nicht. Antworten


Willi Bhend

09.09.2010, 09:41 Uhr
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Das erste mal, dass ich all meinen Vor-"rednern" zustimmen kann. Seit Anfang 80er-Jahren hat sich bei unseren Freunden und Helfern aber auch gar nichts geändert. Schade! Antworten


Andreas M. Müller

09.09.2010, 09:37 Uhr
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Super, und jetzt überwachen wir noch alle Tramstationen, Restaurants, Umkleidekabinen und stelen dann alle Fotos ins Internet. Wer nichts ausfrisst hat ja nichts zu befürchten, oder wie war das....? Antworten


Susanne Müller

09.09.2010, 09:18 Uhr
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Das Verhalten des Arbeitgebers scheint da etwas fragwürdig da der Kündigungsgrund mehr als nur fadenscheinig ist. Antworten


Ruedi LIenhart

09.09.2010, 09:17 Uhr
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Tragisch, aber Fehler passieren nicht nur uns sondern auch der Polizei. Was ich nicht verstehe ist: Das sich eine Polizeistelle nicht entschuldigen kann, und dafür sorgt dass dieser Mann entschädigt und rehabilitiert wird. Die Frage ist wie ehrlich ist dieser Bericht. Antworten


Rudolf Hauser

09.09.2010, 09:17 Uhr
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Wie war das nochmals? "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten!" Das Argument scheint so nicht zu stimmen... Jedenfalls wünsche ich Herrn Schlauri alles Gute im Kampf gegen die Windmühlen! Antworten


Martin Fischer

09.09.2010, 09:14 Uhr
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Ich habe schon in vielen Städten gelebt und unterschiedliche Erfahrungen mit den Behörden gesammelt. Basel war für mich jedoch die negativste Erfahrung, von der Einwohnerkontrolle, über die Steuerbehörde bis zur Polizei. Woran das wohl liegt? An der schönen Stadt kaum! Antworten


Richard Marti

09.09.2010, 09:00 Uhr
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Was mich verwundert ist, dass es Hr. Schlauri bis nach Basel musste (mit 2 Nächten im Gefängnis), um dann dort mit dem Fahndungsbild verglichen zu werden. Hätte man dies nicht schon auf dem Posten in ZH machen können? Oder hätte man nicht den Fahndern direkt ein Bild mitgeben können? Tragisch ist auch, dass er einen Journalisten bemühen musste, damit er Genugtuung einfordern kann! Antworten


Christian Schenk

09.09.2010, 08:50 Uhr
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Nun ja, härteres Vorgehen ergibt auch Fehler. Aber dann sollte das mit der Bestätigung wirklich funktionieren, liebe Polizei. Nicht erst wenn ein Journalist nachfragt! Der Arbeitgeber hat aber auch Schuld an der Misere mit seinem pauschalen voreiligem Entscheid, der gibt sich sicher auch klüger als er ist. Also nicht bloss der Polizei die Schuld geben, das ist zu billig. Antworten


marie berner

09.09.2010, 08:40 Uhr
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Datenschutz gilt bloss für die grossen Fische, die Finanzhaie und deren Lobbyisten. Doch nicht für den Normalbürger. Den muss man kontrollieren und knechten können. Die Höhe finde ich, dass selbst nach Einsehen des Fehlers der Betroffene (hier Schlauri) voll verar....t wird, von der Polizei. Antworten


Markus Müller

09.09.2010, 08:36 Uhr
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Wieder mal ein Exempel dafür, wieviel der Datenschutz in unserer heutigen Zeit noch wert ist und wie schlampig die Behörden in solchen Fällen grösstenteils vorgehen. Antworten


Peter Enis

09.09.2010, 08:33 Uhr
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Ach, wie war das nochmal mit Kuscheljustiz und Datenschutz=Täterschutz? Antworten


Fritz Nussbaumer

09.09.2010, 08:07 Uhr
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Hier ist nun das Beispiel gegeben, warum ein wirksamer Datenschutz benötigt wird. Die Aussage, dass wer nichts zu verbergen habe, auch nichts zu befürchten brauche, ist mit diesem Fall wiederlegt. Antworten


Markus Hübscher

09.09.2010, 08:05 Uhr
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Erstaunt mich nicht, wir sind schon lange ein Polizeistaat. Antworten


Toni Stadelmann

09.09.2010, 07:50 Uhr
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Ich rate Herrn Schlauri, einen sehr guten Anwalt zu nehmen und die Polizei mal so richtig vorzuführen und auf Rufschädigung, Wiedergutnmachung und Schadenersatz zu verklagen. Es geht nicht an, einen Menschen unrechtmässig derart zu demontieren und zu schädigen. Aber in Sachen Stadtpolizei (die Basler sind offensichtlich keinen Deut besser) überrascht mich nichts mehr. Aber auch gar nichts !!! Antworten


Ignaz Schweizer

09.09.2010, 07:20 Uhr
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Sorgfältige Arbeit der Behörden sollte derartige "Kollateralschäden" vermeiden. Unsorgfältige Arbeit kann Existenzen und Leben kosten. Sogar bei massiven Eingriffen wie Strafverfahren, Verhaftungen, Berufsverboten, FFE etc. fehlt es leider allzu oft an der Qualität der Arbeit der Behörden. Diese lässt sich leider auch durch Strafverschärfungen nicht verbessern. Fristablauf deckt oft krasse Fehler. Antworten


Peter Müller

09.09.2010, 07:11 Uhr
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Soviel zum Datenschutz. Es ist unglaublich das in der Schweiz, einer Demokratie, solche Sachen noch möglich sind. Aber eben es ist einfacher Velofahrer, Falschparkierer und Fussballfans zu "bashen" und schikanieren als sich den wirklichen Problemen zu zuwenden. Arme und geistlose Schweiz. Wieso wird so wenig Erfolg in der Drogenfahndung geschrieben? Weil dort die grossen Fische schweizer sind. Antworten



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