Schweiz
«Der Vollzug des Tierschutzgesetzes hat noch zu viele Lücken»
Interview: Michael Widmer. Aktualisiert am 08.03.2010 1 Kommentar
Dorothea Loosli-Amstutz
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Bern sagt klar Nein
Volk und Stände haben die Tierschutzanwalt-Initiative deutlich abgelehnt: 70,5 Prozent der Stimmenden sagten Nein. In keinem einzigen Kanton wurde das Volksbegehren angenommen.
Am meisten Zustimmung erhielt die Initiative in den Städten, am deutlichsten abgelehnt wurde sie in ländlichen Gebieten. Den höchsten Nein-Stimmen-Anteil verzeichneten die Kantone Appenzell Innerrhoden und Obwalden mit rund 84 Prozent. Im Kanton Bern wurde die Vorlage mit 72,6 Prozent Nein zu 27,4 Prozent Ja abgelehnt. Am meisten Ja-Stimmen gab es im Kanton Basel-Stadt: 44 Prozent der Stimmenden sprachen sich dort für Tierschutzanwälte aus.
Die Tieranwaltschaft-Initiative wurde von Ständen und Volk klar abgelehnt. Eine schmerzhafte Niederlage?
Dorothea Loosli-Amstutz: Ja. Ich bin schon sehr enttäuscht.
Was auffällt: Zürich – jener Kanton, der für sich den Tieranwalt mal deutlich angenommen hat – lehnt die Vorlage mit 67,3 Prozent ab. Stösst der Anwalt inzwischen auch hier auf Skepsis?
Vielleicht ist es eher ein grundsätzliches Nein zu einem weiteren juristischen Mittel. Oft habe ich auch gehört, dass die Vorlage abgelehnt wird, weil das Tier nicht dem Menschen gleichgestellt werden soll. Aber darum ging und geht es nicht.
Sondern?
Es geht darum, jemanden angemessen zu bestrafen, der eine Gesetzeswidrigkeit begeht. Da ist es egal, ob die Tat gegen ein Tier, eine Sache oder gegen einen Menschen gerichtet ist.
Aber zur Bestrafung braucht es doch keine speziellen Anwälte? Das neue Tierschutzgesetz – seit 1.Januar 2008 in Kraft – behandelt Verstösse als Offizialdelikte, sie müssen also von Gesetzes wegen verfolgt werden.
Aber der Vollzug des Tierschutzgesetzes hat in den Kantonen noch zu viele Lücken. Das sagt ja sogar der Bundesrat selber. Wer heute eine Scheibe einschlägt und angezeigt wird, kann sich mit einem Anwalt gegen die Bestrafung wehren. Das schwer missbrauchte Tier hingegen hat keine Stimme.
Aber mit dem neuen Tierschutzgesetz kann ja jeder Kanton eine Behörde einrichten und ihr eine solche Stimme ermöglichen.
Ja, aber es wird in vielen Kantonen nicht angepackt. Im Kanton Bern haben wir eine gute Situation. Der Dachverband der Berner Tierschutzorganisationen hat das Beschwerde- und Klagerecht. Und das soll so bleiben, wie ich von Seiten der Regierung gehört habe. Doch in anderen Kantonen gibt es zum Teil wenig bis nichts dergleichen.
Müsste der Tierschutz nicht vor Ort aktiver werden und in den Kantonen Druck machen?
Unbedingt! Auffallend ist, wie der Tierschutz von den Behörden in manchen Kantonen geschnitten wird. Bei Gesprächen an der letzten Präsidentenkonferenz der Tierschutzvereine der Schweiz wurde das deutlich. Einige Behörden geben den Organisationen demnach keine Rückmeldungen auf ihre Bitte um Intervention. So hat ein Kanton sogar mitgeteilt, der Verein solle in einem halben Jahr noch einmal anfragen, ob sich etwas getan habe.
Welcher Kanton war das?
Das weiss ich nicht mehr. Aber die Missstände sind offensichtlich da und werden auch vom Bundesrat und grossen Teilen des Bundesparlaments nicht bestritten.
Was vermuten Sie: Wollen die von Ihnen erwähnten Kantone etwas vertuschen, oder geniesst der Tierschutz dort einfach zu wenig Vertrauen, um als Gesprächspartner ernst genommen zu werden?
Schwierige Frage. Der Verdacht des Vertuschens liegt aber dann auf der Hand, wenn man die Entwicklung in einem Fall nicht offenlegen will. Da wird offensichtlich nicht ganz genau hingeschaut oder gar weggeschaut. Manche Kantone wehren sich beinahe schon militant gegen eine Zusammenarbeit. Das macht doch verdächtig.
Gerade das Stichwort «militant» wird von Kritikern des Tierschutzes ins Feld geführt, wenn es um Ihre Arbeit geht. Müssen sich Tierschutzorganisationen das Vertrauen – gerade auch nach dieser Abstimmungsniederlage – wieder erarbeiten?
Das kann schon sein. Tierschützer gibt es in allen Bereichen und Facetten. Man kann sie nicht pauschal in eine Schublade stecken. Einen guten Mittelweg in der Zusammenarbeit mit den Behörden zu finden – wie wir es im Kanton Bern praktizieren – ist aber zugegebenermassen relativ schwierig.
Warum?
Die kantonalen Behörden haben die Aufgabe, Massnahmen gesetzeskonform umzusetzen. Gesetze entsprechen nun mal aber Minimalanforderungen. Die Tierschützer möchten naturgemäss weiter gehen. Dem Veterinärdienst sind häufig die Hände gebunden. Das muss der Tierschutz akzeptieren. Doch da ergibt sich viel Reibungsfläche.
Dorothea Loosli-Amstutz ist Präsidentin des Dachverbandes der Berner Tierschutzorganisationen. (Bernerzeitung.ch/Newsnetz)
Erstellt: 08.03.2010, 09:07 Uhr
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Zum Glück haben die Stimmbürger die Einführung des Tieranwalttes abgelehnt. Da wurde wieder einmal versucht eine ganz kleine Mücke zu einem riesen rossen Elefanten aufzublasen. Wir haben in unserem Land schon genug Amtsstellen, die sich in erster Linie mit der Produktion von Leerlauf und unnötigen Ausgaben beschäftigen. Solche Ideen entstehen, wenn der Politik zuviel Steuergeld zu Verfügung steht.





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