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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird von Beschwerden überhäuft

Von Richard Diethelm. Aktualisiert am 19.02.2010 3 Kommentare

Die Schweiz will an einer Ministerkonferenz in Interlaken eine Reform des Gerichtshofs für Menschenrechte anstossen.

Als Klagemauer für Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen, ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sehr attraktiv. Pro Tag treffen in Strassburg durchschnittlich 1500 Briefe, Fax und E-Mails von Menschen ein, die sich über die Behandlung durch Gerichte und andere Behörden in ihrer Heimat beklagen. In den 47 Staaten des Europarats leben 800 Millionen Personen. Im Prinzip steht ihnen allen das Recht zu, sich beim EGMR wegen einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beschweren.

Die Kehrseite der Medaille ist ein völlig überlasteter Strassburger Gerichtshof. 120'000 Beschwerden waren Anfang Jahr hängig: Davon stammten 33'500 aus Russland, wo es namentlich wegen des Konflikts in Tschetschenien Beschwerden hagelte. Auch viele Türken (13'100 Pendenzen), Ukrainer und Rumänen (je 10'000 Pendenzen) versuchen mit dem «Gang nach Strassburg» zu ihrem Recht zu kommen. Aus der Schweiz sind 417 Fälle hängig. Die 47 Richter behandelten letztes Jahr zwar 30'000 Beschwerden, aber gleichzeitig kamen 57'000 hinzu.

90 Prozent der Beschwerden unzulässig

Die chronische Überlastung rühre daher, dass 90 Prozent der eingereichten Beschwerden unzulässig und die Hälfte Wiederholungsfälle seien, heisst es dazu in Strassburg. Das 14. Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention, das der Europarat 2004 verabschiedete, sollte Abhilfe bringen. Danach kann ein Einzelrichter eine Beschwerde für unzulässig erklären, wenn dies ohne weitere Abklärungen möglich ist. Ferner können bei offensichtlich begründeten Beschwerden Ausschüsse von drei Richtern im summarischen Verfahren einstimmig eine Verletzung der Konvention feststellen. Bisher mussten auch diese Beschwerden durch eine Kammer mit sieben Richtern behandelt werden.

Russland widersetzte sich lange einer effizienteren Behandlung von Beschwerden, weil es dadurch riskiert, häufiger an den Pranger gestellt zu werden. Erst Mitte Januar ratifizierte die russische Duma das 14. Protokoll und machte so den Weg für diese kleine Reform frei. Sie reicht laut Kennern des EGMR aber nicht aus. So prognostiziert der Schweizer Luzius Wildhaber, der den Gerichthof von 1998 bis 2007 präsidierte, die Umsetzung des 14. Protokolls erhöhe die Produktivität des EGMR um lediglich etwa 10 Prozent. Das Gericht werde auch künftig überlastet sein.

Schweiz lanciert Aktionsplan

Die Schweiz, die derzeit den Europarat präsidiert, hat daher an einer Ministerkonferenz des Europarats in Interlaken eine tiefgreifende Reform lanciert. Der Gerichtshof soll «bis spätestens 2019 wieder voll funktionsfähig sein», sagt der Chef der Direktion für Völkerrecht im Aussendepartment, Paul Seger. Die Schweiz unterbreitet in Interlaken einen Aktionsplan mit Massnahmen auf drei Ebenen: Erstens sollen die Staaten ihre Rechtssysteme so verbessern, dass weniger Beschwerden in Strassburg anfallen. Zweitens soll die Effizienz des EGMR gesteigert werden, in dem zum Beispiel ein Gremium von Richtern aussichtslose Beschwerden herausfiltert. Falls diese Massnahmen nicht genügen, sieht der Plan drittens Änderungen der Menschenrechtskonvention vor.

Selbst unter Schweizer Experten ist umstritten, ob das Recht auf Individualbeschwerde so eingeschränkt werden soll. Der frühere Gerichtspräsiden Wildhaber fordert, der EGMR solle künftig die wichtigen Fälle beurteilen und aus allen anderen Beschwerden eine Auswahl treffen. Doch Giorgio Malinverni, der amtierende Schweizer Richter in Strassburg, sagte Swissinfo, ein solches System wie am obersten US-Gericht wolle man nicht. Für viele Kläger aus den 47 Europaratsstaaten sei der EGMR «praktisch die einzige Möglichkeit, ihren Fall vor ein unabhängiges und unparteiisches Gericht zu bringen».

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.02.2010, 04:00 Uhr

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3 Kommentare

Charles Dupond

19.02.2010, 07:26 Uhr
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Mit der Verschaerfung der Zahlsklaverei des geschiedenen Mannes sowie der Geheimapartheid gegen farbige oder nichtchristliche Verlobte und Kernfamilien von vermoegenslosen Nurschweizern koennte die Lawine auch aus der Schweiz explodieren. Ohne systematische bis jahrzehntelange Verzoegerung und Verweigerung des auszuschoepfenden innerstaatlichen Rechtswegs waere sie schon jetzt viel groesser..... Antworten


Elmar Hutter

19.02.2010, 09:26 Uhr
Melden

Schweizer Vertreter im Europarat schlagen wegen der Beschwerdelawine in Strassburg vor, die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten zu reformieren. Unser Land könnte dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Insbesondere muss die Missbrauchsmöglichkeit der Psychiatrie durch den "fürsorglichen Freiheitsentzug" - z.B. zwecks Bekämpfung lokalpolitischer Opposition - grundsätzlich verhindert werden. Antworten



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