«Der Bundesanwalt hatte ausgezeichnete Erfolgsquoten»
Von Mischa Aebi. Aktualisiert am 17.06.2011 29 Kommentare
Artikel zum Thema
Zur Person
Berner Wurzeln Der in Bern geborene Thomas Hansjakob ist
56 Jahre alt und Vater von vier Kindern. In St.Gallen hat er Ökonomie und Recht studiert. Danach arbeitete er im Rechtsdienst des Baudepartements. 1988 wurde er Untersuchungsrichter, danach Staatsanwalt. Seit 2007 ist er als Erster Staatsanwalt der höchste Ermittler im Kanton St.Gallen. Obwohl prädestiniert für die Nachfolge Beyelers, winkt er ab: Er möge seine Arbeit nicht nach Parlament und Medien richten, sagt er. Das ist eine Anspielung auf das neue Wahlsystems des Bundesanwalts.ma
Abgangsentschädigung
Wenn Chefbeamte gehen müssen, bekommen sie gewöhnlich eine Abgangsentschädigung. Im Fall des abgewählten Bundesanwalts ist die Frage aber offenbar nicht geregelt. Bei der Einführung der neuen Organisation der Bundesanwaltschaft hat niemand daran gedacht, dass diese Frage ungeklärt ist. Das Eidgenössische Personalamt sagt, das Justizdepartement sei zuständig. Dieses verweist auf die Bundesanwaltschaft, dieses wiederum verweist auf das Parlament. Offen ist, ob Beyeler eine Abgangsentschädigung fordert.ma
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Herr Hansjakob, was hat der vorgestern abgewählte Bundesanwalt Erwin Beyeler falsch gemacht?
Thomas Hansjakob: Das ist mir nicht klar. Nüchtern betrachtet hat er einen hervorragenden Leistungsausweis.
Es steht fest, dass er viele prominente Fälle verloren hat.
Dieser Eindruck mag in der Öffentlichkeit entstanden sein, vor allem wegen der beiden Fälle Holenweger und Hells Angels.
Aber?
Die Bundesanwaltschaft hat bei Fällen, die sie ans Bundesgericht weiterzog, eine Erfolgsquote von ausgezeichneten 75 Prozent. Ein erstinstanzlicher Freispruch bedeutet deshalb noch wenig. Auch erstinstanzlich führen Ermittlungen der Bundesanwaltshaft oft zu Schuldsprüchen – auch in grossen Fällen.
Ein Bundesanwalt muss aber gerade auch mit den prominenten Fällen umgehen können.
In der Tat fusst die Kritik an der Bundesanwaltschaft vor allem auf den Fällen Holenweger und Hells Angels. Mir ist allerdings nicht klar, was Beyeler da anders hätte machen sollen.
Er hätte die Fälle gar nie zur Anklage bringen dürfen.
Das sehe ich anders. Im Fall Holenweger lag ein Schlussbericht vor, aufgrund dessen jedem Strafverfolger klar ist, dass bei vorliegender Aktenlage Anklage erhoben werden muss.
Es ist naheliegend, dass Sie das im Fall Holenweger sagen, schliesslich haben Sie diesen Schlussbericht zuhanden der Bundesanwaltschaft verfasst.
Man kann sich darüber streiten, ob der Fall Holenweger ein Zweifelsfall ist. Selbst wenn er das ist: Unser Rechtssystem sieht vor, dass Staatsanwälte auch im Zweifelsfall Anklage erheben müssen. Das Gericht hat dann die Aufgabe, umgekehrt den Angeklagten im Zweifelsfall freizusprechen.
Das sahen die Richter des Bundesstrafgerichts anders. Sie kritisierten, dass schon der Anfangsverdacht ungenügend war.
Über den Anfangsverdacht könnte man diskutieren. Zur Zeit, als das Verfahren eröffnet wurde, war aber Beyeler noch Erster Staatsanwalt in St.Gallen. Zudem: Der Freispruch Holenwegers ist ein Zwischenergebnis und nicht das Endergebnis dieses Verfahrens...
Sie halten es also für möglich, dass sich die Bundesanwaltschaft nach der grossen Schelte nun noch wagt, den Fall Holenweger weiterzuziehen?
Ich fände es sehr schade, wenn sie es nun nicht mehr wagen würde, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Warum?
Im Fall Holenweger gibt es viele sehr entscheidende Rechtsfragen, die bis anhin noch nie vom Bundesgericht beantwortet wurden. Deshalb hat die ganze Strafverfolgung in der Schweiz ein Interesse an einer bundesgerichtlichen Klärung.
Welche Fragen meinen Sie?
Es geht zum Beispiel um die Frage, welcher Anfangsverdacht die Eröffnung eines Strafverfahrens rechtfertigt.
Bei Holenweger war es ein kolumbianischer Drogenboss, der ihn, ohne viele Anhaltspunkte vorweisen zu können, der Geldwäscherei bezichtigte. Kann das rechtsstaatlich sein?
Diese Frage darf man mit gutem Grund kontrovers diskutieren. Wer Geldwäscherei aufklären will, kann allerdings nicht Pfarrerstöchter als Informanten beschäftigen. Und Ramos lieferte in andern Verfahren Hinweise, die sich als sehr zutreffend erwiesen.
Aber Beyeler hätte den Fall schon nur aufgrund des umstrittenen Anfangsverdachts einstellen können.
Dazu hatte er keinen Anlass. Bereits während der Ermittlungen hatten zwei Bundesstrafrichter, darunter der heutige Gerichtspräsident, die Sache mit dem Anfangsverdacht geprüft und sind zum Schluss gekommen, die Bundesanwaltschaft habe das Verfahren eröffnen dürfen. Nach diesem richterlichen Befund war die diesbezügliche Kritik für Beyeler schlicht kein Grund mehr, auf die Anklage zu verzichten.
Glaubt man Ihrem Plädoyer für Beyeler, hat er sich wohl nach aussen schlecht verkauft. Sonst wäre er jetzt nicht abgewählt worden.
Ich glaube eher, dass das damit zusammenhängt, dass neu das Parlament für die Wahl des Bundesanwalts zuständig ist.
Finden Sie das problematisch?
Jedenfalls finde ich es schon fast einen Hohn, wenn die SP-Fraktionschefin Ursula Wyss kurz nach der Abwahl sagt, die Stellung des Bundesanwalts sei jetzt, da er vom Parlament gewählt wird, unabhängiger. Der Bundesanwalt ist jetzt zwar unabhängiger von der Regierung, dafür ist er völlig abhängig vom Parlament.
Warum ist das problematisch?
Es wurde Beyeler als Fehler angelastet, dass er auch in heiklen Fällen Anklage erheben liess, obwohl er das als Strafverfolger ja eben gerade muss, auch wenn er einen Freispruch riskiert. Wenn die Nichtwiederwahl durch das Parlament signalisiert, dass der Bundesanwalt in heiklen Fällen künftig nicht mehr Anklage erheben soll, dann wäre das eine dramatische Einflussnahme auf die Justiz, gerade auch bei Wirtschaftsfällen, die beweisrechtlich meistens heikel sind.
Eignet sich Beyeler Ihrer Meinung nach in jeder Hinsicht als Bundesanwalt?
Ja. Meiner Meinung nach erfüllt er sowohl fachlich wie persönlich die Anforderungen.
Kritisiert wird aber auch seine Führungskompetenz.
Ich weiss, wie er die Staatsanwaltschaft St.Gallen organisierte, als er dort Erster Staatsanwalt wurde. Sie bestand bei Beyelers Amtsantritt aus fünf Ämtern, die keine einheitliche Strategie hatten. Er machte die St.Galler Staatsanwaltschaft zu dem, was sie heute ist – eine gut organisierte, geschlossen auftretende Behörde, die gute Leute rekrutieren kann. Deshalb hat ihn Blocher, der ja etwas von Führung versteht, wohl auch nach Bern geholt. Ich bin übrigens weder Parteikollege von Beyeler noch von Blocher.
Und dass er, wie ihm oft nachgesagt wird, stur und uneinsichtig ist, stimmt auch nicht?
In St.Gallen habe ich das nie so empfunden; dort wurde er aber auch anständig behandelt.
(Berner Zeitung)
Erstellt: 17.06.2011, 11:40 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
29 Kommentare
Klar kritisiert Herr Hansjakob die Abwahl seines Buddy. Herr Hansjakob leitete die Voruntersuchen im Fall Holenweger. Er war zuständig für das Verschwinden der Ramos Akte. Wen interessierts ob man Blocher etwas vorwerfen wollte. Fakt ist, dass Herr Beyeler nicht die Wahrheit gesagt hat und das Herr Hansjakob versucht hat Herr Beyeler zu schützen. Auch der Stuhl von Hansjakob wackelt jetzt.... Antworten
Schweiz
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Remund führend in Werbetechnik
Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.
Online-Wettbewerb
Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!


Bitte warten



