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Der Bund hat jahrelang weggeschaut

Von Daniel Friedli, Bern. Aktualisiert am 26.07.2010

Jahrelang fehlten Überwachungsreglemente für Staumauern. Im Wallis, wo die grossen Dämme stehen, existierte kein einziges solches Konzept.

Hier gabs kein Überwachungsreglement: Staumauer der Grande Dixence im Kanton Wallis.

Hier gabs kein Überwachungsreglement: Staumauer der Grande Dixence im Kanton Wallis.
Bild: Keystone

Infobox

Widerstand gegen Aufsichtsabgabe

Die Überprüfung der Aufsicht über die Talsperren schliesst auch in einem anderen Punkt mit einem kritischen Fazit: Dem Bund fehlt es für die Aufsicht an Personal (TA vom 20. Mai). Um alle Aufgaben in der geforderten Qualität zu erledigen, müssten zu den derzeit sieben Fachleuten sechs weitere dazukommen. Umweltminister Moritz Leuenberger hat darauf reagiert und beim Bundesrat vorerst drei zusätzliche Stellen beantragt. Finanziert werden könnten diese aus Gebühreneinnahmen, unter anderem auch aus der neuen Aufsichtsabgabe, die Bundesrat und Ständerat für die Kontrolle der Staudämme erheben wollen. Doch gegen diese Abgabe regt sich nun im Nationalrat Widerstand. Der Aargauer SVP-Mann Hans Killer will die zusätzliche Steuer bekämpfen, mit Unterstützung des Wasserwirtschaftsverbandes. Die Aufsicht sei Bundesaufgabe und müsse auch von diesem bezahlt werden, sagt dessen Direktor Walter Hauenstein. Er fürchtet auch, dass höhere Einnahmen zu neuen, fragwürdigen Aufgaben verleiten.(fri)

Die offizielle Mitteilung des Bundesamts für Energie (BFE) hörte sich beruhigend an. Die Aufsicht über die 220 grossen Schweizer Talsperren funktioniere gut, schrieb das Amt Ende Mai, auch wenn das Alter der Anlagen und der Boom der Wasserkraft nun eine Aufstockung des Aufsichtspersonals nötig machten. Der Bericht, auf den sich das Amt dabei bezieht, stützt zwar in seinem Fazit diese Aussage. Gleichzeitig weist er aber auf eine Reihe von Mängeln hin, von denen das BFE in seinem Communiqué nichts schrieb.

Die nicht genehmigten Reglemente

Am offensichtlichsten wird dies bei den «Massnahmen für die Durchführung der Aufsichtstätigkeit». Dort stellen die Autoren der deutschen Firma DNV «ein systematisches Defizit der Sicherheitsaufsicht» fest. Denn die Behörden duldeten jahrelang einen Zustand, der gegen geltendes Recht verstösst. Dieses Recht schreibt allen Werkbetreibern vor, ein Überwachungsreglement zu führen, in dem sie festhalten, wie sie die Anlagen bedienen und überwachen. Der Bund seinerseits hat als Aufseher diese Reglemente zu prüfen und zu genehmigen.

In der Praxis geschah dies freilich bei Weitem nicht überall. In der Ostschweiz und in Graubünden lag zum Zeitpunkt des Audits für 72 respektive 62 Prozent der Anlagen ein genehmigtes Überwachungsreglement vor. In der Romandie lag diese Quote gerade einmal bei 8 Prozent. Im Oberwallis, wo so grosse Stauwerke wie der Gries- oder der Mattmarkdamm stehen, fand sich kein einziges genehmigtes Reglement. Dies verwundert selbst Fachleute aus der Branche: «Dieser Befund hat mich erstaunt», sagt Walter Hauenstein, der Direktor des Wasserwirtschaftsverbands. Dass jedes verantwortungsvolle Unternehmen ein solches Reglement führt, «dünkt mich eine Selbstverständlichkeit».

Enge Bande zu Beaufsichtigten

Dass es trotzdem nicht geschah, wird im Bericht auf Versäumnisse in der Vergangenheit zurückgeführt. Laut Georges Darbre, dem Leiter der Sektion Talsperren im BFE, darf man daraus indes keine Sicherheitsmängel ableiten. «Das bedeutet nicht, dass niemand diese Anlagen kontrolliert hat», sagt Darbre. Vielmehr hätten sich die Aufseher des Bundes jeweils bei der Jahreskontrolle auch vergewissert, dass die Überwachung korrekt organisiert und wahrgenommen wird. Dasselbe bei der Prüfung der jährlichen Sicherheitsberichte.

Für die aussenstehenden Experten reicht dies indes nicht. Das Fehlen von schriftlichen Unterlagen birgt für sie die Gefahr, dass die Aufseher in zu (un)kritische Nähe zu den Beaufsichtigten geraten. «Es muss hier eine sehr enge Beziehung zwischen der Sektion Talsperren und den Betreibern der Talsperren unterstellt werden», schreiben sie. Dieser Verdacht wird im Bericht auch an anderer Stelle erhoben: «Es wurde deutlich, dass generell eine beachtliche Zurückhaltung geübt wird bei säumigem Verhalten der TalsperrenBetreiber», heisst es zur Überwachung.

Risiko bei kleinen Werken

Angemahnt wird ferner, dass der Bund bezüglich der rund 1000 kleinen Stauanlagen zu wenig tut. Diese unterliegen der Verantwortung der Kantone, über welche wiederum der Bund die Oberaufsicht ausüben müsste. Auch dies ist nicht geschehen, da es dem BFE dafür schlicht an Personal fehlte. «Die Oberaufsicht des Bundes über die kleinen Talsperren wird zurzeit von der Sektion Talsperren praktisch nicht wahrgenommen», steht im Bericht.

Dabei besteht aus Sicht von Fachleuten gerade bei diesen Anlagen ein Risiko, das bisweilen unterschätzt wird. Auch wenn sie nicht unmittelbar gefährdet seien, entsprächen viele der kleineren Anlagen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen, sagt der Tessiner Ingenieur Eduard Ammann. Zudem wüssten die Kantone bisweilen gar nicht, wo welche Dämme wofür stehen, auch weil teilweise die Baupläne fehlten.

Mittlerweile hat das BFE auf die Kritik reagiert. Seit 1. März ist eine zusätzliche Ingenieurin angestellt, die prüft, welche Kleindämme wie beaufsichtigt werden müssen. Und bezüglich der Überwachungsreglemente haben alle Talsperren-Betreiber ein Rundschreiben erhalten mit der Aufforderungen, die Reglemente zu liefern. Laut Georges Darbre treffen diese nun nach und nach ein. Und das BFE hat es zur Priorität erklärt, sie zu prüfen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 26.07.2010, 14:53 Uhr

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