Schweiz
Das Quintett, dessen Urteil eine Staatskrise auslöste
Von . Aktualisiert am 28.01.2010 29 Kommentare
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Seit Tagen ist das erst 2007 geschaffene Bundesverwaltungsgericht auf allen Kanälen und in allen Zeitungsspalten präsent. Mit den zwei Entscheiden zur UBS (UBSN 12.75 -2.60%) erschreckte es die Bank und die Bundespolitik. Doch wer fällte tatsächlich den Entscheid, der im politischen Bern hektische Aktivitäten auslöste?
Es waren: der 40-Jährige Michael Beusch (SP, Zürich, Vorsitz), der 51-jährige Thomas Stadelmann (CVP, Luzern), die 54-jährige Salome Zimmermann (SP, Zürich), der 46-jährige Daniel Riedo (SVP, Freiburg) und der 61-jährige Markus Metz (FDP, Basel-Land). Da kommt gleich ein Verdacht auf: Bei zwei SPlern und einem SVPler ist es kein Wunder, dass die UBS unter die Räder geriet und FDP-Bundesrat Merz und BDP-Bundesrätin Widmer-Schlumpf im Regen stehen.
Computer bestimmt die Richter
Die parteipolitische Zusammensetzung des Gremiums war keine Absicht. Das Team in dieser Reihenfolge zusammengestellt hat ein Zuteilungscomputer, intern Bandlimat genannt. Der Computer ist keine Erfindung von Gerichtspräsident Christoph Bandli, aber auf seine Anregung hin angeschafft worden. Bandli wollte von Anfang an dem allfälligen Vorwurf entgehen, bei der Zuteilung der Fälle werde manipuliert.
Die Maschine berücksichtigt den Anstellungsgrad sowie die Sprache eines Richters und achtet darauf, dass nicht immer die gleiche Clique zu Gericht sitzt. Und dann spuckt sie aus der zuständigen Kammer fünf Namen aus. Dass es - mit Ausnahme von Zimmermann - auch das gleiche Team war, das kürzlich die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe durch den Bundesrat als widerrechtlich beurteilte, war demnach reiner Zufall. Die fachliche Qualifikation eines Richters ignoriert der Bandlimat, denn diese wurde bei der Zuteilung zu einer der fünf Abteilungen und insgesamt zehn Kammern berücksichtigt.
Bandli spricht
Angaben zum beruflichen Werdegang der fünf Richter will das Bundesverwaltungsgericht «vorläufig» nicht herausrücken. Anstelle der Richter spricht Präsident Bandli, obwohl er an den Entscheiden nicht beteiligt war. «Wenn Kritik an einem Urteil geäussert wird, ist es laut Reglement mein Job als Präsident, hinzustehen und zu erklären, was wir gemacht haben.» Erklären, nicht rechtfertigen - diese Unterscheidung ist Bandli wichtig. Es gehe weder darum, die fünf Richter zu schützen, noch um seine eigene Profilierung. Die Richter sollen einfach in Ruhe ihren Dossiers nachgehen können.
Zur Ruhe kommt Bandli nicht. Nach dem aktuellen UBS-Entscheid zweifelten Fachkollegen und Vertreter der Bundesverwaltung an der Kompetenz des Gerichts. Schon zuvor hatten hochrangige Politiker erklärt, sie würden wieder gleich handeln. So viel Geringschätzung muss den Chef doch aufregen? «Das haben Sie Recht, und deshalb habe ich mich auch vergleichsweise pointiert geäussert», sagt Bandli.
Wer sind die fünf Richter?
Michael Beusch, aktuell auch Ersatzmitglied des Zürcher Verwaltungsgerichts, ist Steuerrechts-Experte. Er ist unter anderem Herausgeber der Jahrbücher «Steuerrecht» und Redaktor der Online-Zeitschrift für Steuerfachleute. Als gefragter Experte, Dozent und Referent hat er keine Mühe, beim progressiven Verband der Demokratischen Juristinnen und Juristen (DJS) ebenso aufzutreten wie beim traditionellen Zürcherischen Juristenverein oder als Gastredner an der Uni St. Gallen.
Thomas Stadelmann, im Dezember zum Bundesrichter in Lausanne gewählt, hat sich ebenfalls aufs Steuerrecht spezialisiert. Der langjährige Luzerner Verwaltungsrichter und Richter an der Eidgenössischen Steuerrekurskommission ist seit 2007 Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter.
Salome Zimmermann promovierte 1981 mit einer Arbeit im Bereich des Bankvertragsrechts und leitete zehn Jahre lang den Rechtsdienst der Dachorganisation der gemeinnützigen Wohnbauträger. Die Anwältin sass in drei Rekurskommissionen des Bundes. Seit Mitte 2008 ist sie auch Präsidentin der Stiftung Frauenhaus Zürich.
Daniel Riedo dissertierte 1998 über das «Wesen der Mehrwertsteuer als allgemeine Verbrauchssteuer». Der Freiburger, dem in der Gemeindeversammlung von Tafers zur Wahl zum Bundesverwaltungsrichter im gleichen Atemzug gratuliert wurde wie Schauspieler Martin Schick zur Teilnahme an einer Sitcom des Schweizer Fernsehens, war zuvor Vizepräsident der Eidgenössischen Zollrekurskommission.
Markus Metz, ein passionierter Cellospieler, arbeitete vor seiner Wahl als Strafrichter im Kanton Baselland, war zuvor zehn Jahre in der Rechtsabteilung der Ciba-Geigy und anschliessend sieben Jahre Partner in einem Basler Anwaltsbüro. Der in Chur aufgewachsene Metz ist gegenwärtig Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.01.2010, 11:37 Uhr
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29 Kommentare
Was mir bei beim Durchlesen der Qualifikationen dieser Fünf auffält ist, dass sie im Gegensatz zu unseren Spitzenpolitiker vom Fach sind und ihre Beweggründe erklären können. Sehr wohltuend, wenn ich dies mit unserem Bundeshaus, seinen drei Räten und ihrem Klüngel vergleiche. Antworten
Herzlichen Glückwunsch den 5 Richtern für die richtige Entscheidung!! Unehrenhafte Verhaltensweisen der UBS und der Politik schaden nicht nur dem Image der CH-Banken und dem Staat. Wer sich die Suppe einbrockt, darf diese auch auslöffeln und die richtigen Lösungen ehrenhaft umsetzen.Schwarzpeter-Zuweisungen sind fehl am Platz. Überlegen - Prüfen - Entscheiden und Realisieren - Verantworten Antworten
Finde ich gut. Vor 10 Jahren erzählte Herr Villiger an einem Podiumsgespräch in der KKL Luzern, dass es bekannt sei wie Italien " kreative Buchhaltung" beherrscht. Er hätte ja besser machen können zu seiner Zeit als BR. Die " buchhalterische Kreativität" verfolgt ja seine Bank bis heute. Und die Swissair Grounding hat er ja nicht verhindern können oder wollen? Antworten
Meine absolute Hochachtung dieser richterlichen Elite. Ihr habt dem Volk wieder ein Stück Vertrauen in diesen Staat gegeben. Die UBS erpresste sich (mit dem) vom BR trickreich Hilfe für eine Situation in die sie sich selbst hineinmanövriert hat. Hier wurde dieser "Bande" (gemeint UBS und den amtierendenden Bundesräten) nun ein Riegel vorgeschoben.Die Tricks gehen leider weiter, wie man sieht! Antworten
Es ist schon absurd wie jetzt bald schon seit 2 Jahren der Ball hin und her geschoben wird. Fakt ist dass sich die UBS in den USA kriminell verhalten hat und die Konsequenzen dem Schweizerischen Staat zumutet. Seilschaften alter Bundesratsfamilien : Schlumpf - Villiger und das absolute unvermögen mit den USA einen verbindlichen Deal zu schliessen macht die Sache auch nicht besser. Antworten
Für die Krise sind nicht irgendwelche Richter verantwortlich. Sondern die gierige, eitle Geld-Elite, die am diesjährigen WEF entweder das Pfauenrad stellen oder aber auf "betroffen" machen. Was zudem empörend ist, ist die Tatsache, dass unsere Bundepräsidentin findet, die Banken machten weiter wie bisher und das sei falsch. Aber der Bundesrat sitzt weiter aus. Antworten
Dieses Quintett hat doch lediglich bestätigt, dass die Herausgabe der Kundendaten rechtswidrig war, was eigentlich alle wussten. Die Schweiz ist ja in der Kriese eben wegen diesem fatalen Fehlentscheid des Bundesrates und der Finma, auf Grund von Lumpereien der UBS. Antworten
Vergeigt hat es nun wirklich die UBS, allerdings haben lausige Geiger und Geigerinnen die Partitur schlecht gespielt, offensichtlich ohne richtige Notenkenntnisse.Nun das Quintett für die unstimmige Musik verantwortlich machen ist doch zu einfach. Der Taktstock ist nun mal zerbrochen, man war in Bern wohl überfordert und übereifrig. Antworten
Andreas Binz hat nur zum Teil recht, die UBS hat sicher Verfehlungen gemacht, aber die Krise hat nicht sie ausgelöst, die kam von ganz wo anders, und zwar aus den USA wo der ganze Bankenzusammenbruch stattgefunden hat und dessen Auswirkungen weltweit zu spüren waren. Oswald Grübel sagte am WEF "die Politik soll das Problem lösen" scheint mir doch zu einfach, wir müssen es zusammen mit USA lösen. Antworten
Diesem Quintett ist dafür zu danken, dass es die Unabhängigkeit der Justiz hochhält (was nämlich gerade in den USA bestens verstanden wird!) und sich vom Bundesrat und seinen juristischen Gefälligkeitsgutachtern, die auf allen Kanälen als "Fachleute" über das Gericht herziehen dürfen, nicht ins Bockshorn jagen lässt. Antworten
Scheint mir auch so. So langsam wird aus dem Täter ein Opfer gemacht. Die Opferhilfe wenigstens hat ja schon seit längerem begonnen. Entgegen der Ansicht unseres Finanzministers haben wir auch noch keinen Gewinn gemacht, wenigstens nicht, wenn die Opferhilfe der Nationalbank einbezogen wird. Antworten
Jetzt fängt das grosse Jammern an, wir wissen schon lange, dass überall Parteibüchleinpolitik betrieben wird. In diesem Beispiel dürfte es auch nicht anders sein. Man sieht, das System krankt; die einfachste Art Karriere zu machen wird jemandem leider über das Parteibüchlein und Quote ermöglicht! Teilweise absolut realitätsfremde und unfähige Leute bekommen ihre Posten. Antworten
Diejenigen denen das Urteil nicht passt, suchen die Nadel im Parteienhauffen! Nein, das sind Persönlichkeiten die unabhängig und mit Rückgrat gerichtet haben. Ihnen gebürt ein Dank des Rechtstaates Schweiz. Leider sind solche Juristen/Richter in der Minderzahl! Antworten
Erst 2007 mit einer Unmenge von Steuergeldern geschaffen und bis dato ggenährt, ein Computer der die Anwälte aussucht (Nach welchem Prinzip?) klingt schon fas wie Science-fiction. In der CH ist eben alles möglich. Schlussendlich ist die Zusammensetzung willkürlichh, wie schon die Wahl der Anwälte in BVG. Am besten wieder abschaffen, das spart Ärger und Geld Antworten
Bravo, Verwaltungsrichter/Innen! Die Grundlage unserer Eidgenossenschaft sind unabhängige Richter (s. Bundesbrief 1291). Die Kritik an den Urteilen zeigt deutlich, wie durcheinander unser Staatswesen heute ist. Eine Ohrfeige für BR und UBS. Auch wenn es hapert: Unser Staatsprinzip beruht aus Rechtsstaatlichkeit, wer dagegen verstösst, gehört selbst vor den Richter, ohne Ansehen der Person! Antworten
Der Artikel offenbart eine spezielle Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit. Das BVerG hat juristisch sauber und gut begründet festgestellt, dass der Bundesrat nicht nach Gutdünken ein vom Parlament genehmigtes internationales Abkommen ändern kann, welches auf der seit Jahrzehnten geltenden Amtshilfepraxis der Schweiz beruhte. Wer hat damit allenfalls "die Schweiz in eine Krise gestürzt"? Antworten
Die Zusammensetzung der Gerichte ist ja nicht erst seit heute ein Problem. Bestes Beispiel sind die Haftpflicht- und Sozialversicherungsverfahren.Je nach Zusammensetzung kann man im voraus schon sagen, wie ein Prozess enden wird. Gewisse dem linken Lager nahe stehenden Richter erachten Ihren Tätigkeit anscheinend als Möglichkeit der Umverteilung der Vermögen in der CH. Antworten
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pauline overath
Die Richter haben falsch entschieden. Die USA brauchen Geld, sind skrupellos und werden nie klein beigeben. Da andere Rechtsprofessoren anders entschieden hätte, geht es her gar nicht um Recht, sondern um Rache. Antworten