Chronik des Steuerstreits
Dossiers
UBS-USA
- Bundesrat verweigert den vollen Einblick in UBS-Affäre
- «Man muss die Volkswirtschaft vor den Bankern schützen»
- Wer hat die elf Banken verraten?
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Im Steuerstreit mit den USA hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde einer amerikanischen UBS-Kundin gutgeheissen. Damit könnte der seit knapp zwei Jahren dauernde Streit über die Freigabe von Daten wieder aufflammen.
Die Affäre im Zeitraffer:
Ende April 2008: Die US-Behörden verdächtigen UBS-Kundenberater, Amerikaner zum Steuerbetrug animiert zu haben, und leiten ein Verfahren ein.
Der Leiter des US-Vermögensverwaltungsgeschäfts, Martin Liechti, wird in den USA bis August als Zeuge festgehalten.
6. Juni 2008: Die USA ersuchen die Schweiz in Sachen UBS (UBSN 11.15 -0.89%) um Zusammenarbeit. Die US-Steuer- und Justizbehörden verlangen von der UBS die Kundendaten von bis zu 20'000 Amerikanern.
19. Juni 2008: Der ehemalige UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld bekennt sich vor einem Bundesbezirksgericht in Florida der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.
17. Juli 2008: Die UBS entschuldigt sich vor einem US- Senatsausschuss für Fehlverhalten in den USA.
12. November 2008: Der Chef des UBS Global Wealth Management & Business Banking, Raoul Weil, wird in Abwesenheit von einem Gericht in Florida wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung angeklagt.
18./22. Februar 2009: Die UBS zahlt 780 Millionen Dollar an die US- Justiz, um den Steuerstreit zu beenden, und händigt die Daten von rund 250 Kunden aus. Dies hat die Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnet. Die US-Behörden forderten unterdessen die Herausgabe von weiteren 52'000 UBS-Kunden-Daten. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte den Entscheid der Finma später als rechtswidrig, nun muss das Bundesgericht urteilen.
4. März 2009: Der UBS-Manager Mark Branson wehrt sich im Namen der Grossbank vor einem US-Senatsausschuss gegen die Herausgabe weiterer Kundendaten.
13. März 2009: Die Schweiz lockert ihr Bankgeheimnis. Der Bundesrat beschliesst, die OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen. Damit wird der Informationsaustausch mit anderen Ländern im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage ausgebaut.
25. April 2009: Bundespräsident Hans-Rudolf Merz trifft US- Finanzminister Timothy Geithner. Er schlägt vor, dass durch die Unterzeichnung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens die Klagen der US-Behörden gegen die UBS zurückgezogen werden.
19. Juni 2009: Die Schweiz und die USA paraphieren ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen.
30. Juni 2009: Das US-Justizministerium hält die Klage gegen die UBS aufrecht und weist den Antrag der UBS und der Schweizer Regierung auf Abweisung zurück. Die UBS sperrt Konten von US-Kunden, die der Aufforderung, die Bankbeziehung in US-registrierte Einheiten zu transferieren oder aufzulösen, nicht nachgekommen sind.
8. Juli 2009: Der Bundesrat verbietet der UBS in einem Grundsatzentscheid die Herausgabe von Kundendaten.
28. Juli 2009: Ein US-Kunde der UBS bekennt sich vor einem Bundesgericht in Fort Lauderdale der Steuerhinterziehung via Schweizer Konten für schuldig.
Ausserdem habe er einen Schweizer Beamten für Hilfe zur Vertuschung des Betruges bestochen.
31. Juli 2009: Die Prozessparteien einigen sich darauf, die Streitigkeiten mit einem Vergleich beizulegen.
19. August 2009: Im Streit zwischen der UBS und der US- Steuerbehörde unterzeichnen die Schweiz und die USA einen Vergleich. Danach muss die Schweiz Informationen von 4450 Konten an die USA ausliefern (und nicht 52'000).
Ende Sept./Anfang Okt. 2009: Weitere Amerikaner, darunter der ehemalige Boeing-Manager Roberto Cittadini, bekennen sich der Steuerhinterziehung via UBS und andere Schweizer Banken für schuldig.
27. Okt. 2009: Robert McCann wird neuer UBS-Chef für das amerikanische Vermögensverwaltungsgeschäft.
17. Nov. 2009: Das Bundesamt für Justiz und die Eidg. Steuerverwaltung geben Details zum Vergleich UBS-USA bekannt. Die UBS liefert Kontodaten von mutmasslichen US-Steuerbetrügern an die US-Steuerbehörden, wenn sie mehr als 250'000 Fr. besitzen und betrügerisches Verhalten zur Täuschung der Steuerbehörden begangen haben, wie es im Anhang heisst.
22. Jan. 2010: Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde einer Amerikanerin gut und stoppt mit diesem Pilotentscheid die Lieferung von Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die USA. Mit dem Urteil könnte sich der im August getroffene Vergleich zwischen der Schweiz und den USA weitgehend in Luft auflösen. (sam/sda)
Erstellt: 22.01.2010, 16:24 Uhr







































