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Bundesrichter sagt Schleudertrauma-Kultur Kampf an

Von Jürg Steiner. Aktualisiert am 06.07.2010 18 Kommentare

Weil Schweizer Richter Schleudertrauma-Patienten regelmässig Invalidität attestieren, ist ein Therapeuten- und Juristenmarkt mit Milliardenumsatz entstanden. Jetzt entwirft Bundesrichter Ulrich Meyer eine härtere Praxis.

Die Diagnose Schleudertrauma fällt in der Schweiz sehr oft: 25'000-mal jährlich.

Die Diagnose Schleudertrauma fällt in der Schweiz sehr oft: 25'000-mal jährlich.
Bild: Keystone

Die Schweiz ist ein Schleudertrauma-Paradies. Gemäss einer Studie der schweizerischen Unfallversicherungen wird diese Diagnose jährlich rund 25'000-mal gestellt. Es ist die häufigste Verletzung, die Versicherern gemeldet wird. Eine europäische Vergleichsuntersuchung von leichten Verletzungen bei Heckkollisionen hat gezeigt, dass in der Schweiz rund jeder dritten körperverletzten Person attestiert wird, nach einer Stosseinwirkung von hinten sei auch die Halswirbelsäule betroffen. Rund zehn Prozent der Schleudertraumata werden zu chronischen Fällen.

Und vor allem: In keinem anderen Land zahlt das Versicherungssystem bei der Diagnose eines leichten Schleudertraumas so hohe Entschädigungen wie in der Schweiz: Im Schnitt 35'000 Euro pro Fall – das ist 23-mal so viel wie in Finnland, obschon die Halswirbelsäulen der Schweizer kaum empfindlicher sind als diejenigen der Finnen. Selbst die zweitklassierten Holländer kostet ein Schleudertraumafall nur halb so viel wie die Schweizer.

Von Richtern lanciert

Das zeigt: Schweizerische Schleudertraumata sind weniger eine Folge des Unfallgeschehens, sondern eher eine Reaktion der Geschädigten auf das grosszügig ausgestattete Entschädigungs- und Versicherungssystem.

Lanciert wurde die Karriere des Schleudertraumas 1991 mit einem Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts. Die Richter bejahten den Zusammenhang selbst zwischen einer leichten, normalerweise innert Tagen oder Wochen heilenden Verstauchung der Halswirbelsäule und einem später auftretenden «bunten Beschwerdebild» mit Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Depressionen bis hin zu Wesensveränderungen und allfälliger anschliessender Arbeitsunfähigkeit.

Medizinisch sind diese Zusammenhänge bei leichten Fällen bis heute nicht nachgewiesen. Doch die Justiz stellt sie seit 1991 immer wieder her, und das bedeutet – salopp gesagt: Mit einer Schleudertrauma-Diagnose im Sack kann man sich in der Schweiz bis heute auf Jahre hinaus hohe Versicherungsleistungen bis hin zur lebenslangen IV-Rente erstreiten.

Milliarden-Markt

Laut dem renommierten Berner Anwalt Rolf P.Steinegger, der in Schleudertraumafällen vor Gericht oft Versicherungen vertritt, aber auch aus persönlicher Überzeugung seit Jahren gegen die Schleudertraumakultur kämpft, geht es in solchen Fällen regelmässig um Streitwerte von mehreren Millionen Franken.

Auf über eine Milliarde Franken pro Jahr belaufen sich nach Expertenschätzungen die Folgekosten der juristischen Schleudertrauma-Förderung. Ungefähr so hoch ist auch der Umsatz des Dienstleistungsapparats, der sich zur Betreuung der Schleudertrauma-Patienten gebildet hat – bestehend aus Spezialanwälten, Ärzten, Therapeuten, Reha-Kliniken und Gutachtern.

Doch jetzt gerät dieser lukrative Markt ins Wanken.

Denn in den letzten Jahren hat das Bundesgericht seine Haltung verschärft. Beispielsweise müssen Schleudertrauma-Geschädigte heute schon innert sechs Monaten ein fachärztliches Gutachten vorlegen. Das hat unter anderem bereits dazu geführt, dass die Zahlungen der Unfallversicherer an Schleudertrauma-Geschädigte spürbar zurückging.

Klare Worte aus Luzern

Nun aber zieht Ulrich Meyer, Präsident des zweiten sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes in Luzern, die Schraube weiter an. In der eben erschienen Festschrift zum 65.Geburtstag des Freiburger Rechtsprofessors Erwin Murer formuliert Meyer einen Satz, der faktisch das Ende der Schleudertraumakultur bedeutet. In Anbetracht des heutigen medizinischen Wissensstandes, schreibt Meyer, rechtfertige sich die regelmässige Bejahung des Zusammenhangs zwischen erlittenem schwachem Schleudertrauma und dem längere Zeit anhaltenden «bunten Beschwerdebild» nicht.

«Aus der Feder eines Bundesrichters», kommentiert Rolf Steinegger, «hat man solch klare Worte noch nie gehört.» Er ist überzeugt, dass Meyers unmissverständlicher Positionsbezug dem Schleudertrauma-Paradies Schweiz den Nährboden entziehen wird.

Leistungen für nur ein Jahr

Folgen die Richter Meyers Argumentation, wird die Entschädigungspflicht von Unfallversicherungen nach erlittenem Schleudertrauma auf höchstens ein Jahr beschränkt. Damit verkleinert sich allerdings auch der Milliardenmarkt empfindlich, in dem sich Therapeuten, Gutachter und Anwälte von Schleudertraumaopfern angesiedelt haben.

Diese Interessenvertreter werden sich allerdings mit Händen und Füssen gegen Bundesrichter Meyers Sicht wehren, sieht Steinegger voraus. Der Schleudertraumaverband etwa beklagt sich schon heute über die «hohen medizinischen und juristischen Hürden», die das Bundesgericht aufgestellt habe. (Berner Zeitung)

Erstellt: 06.07.2010, 07:39 Uhr

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18 Kommentare

Anina Kornfelder

06.07.2010, 08:39 Uhr
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Wer schon einmal die Unannehmlichkeiten eines echten Schleudertraumas erfahren hat, weiss dass kein Geld auf der Welt einem helfen kann. Man möchte dann nur eines, nähmlich gesund werden und keine Schmerzen mehr haben. Dies ist allerdings nicht so einfach und zeitaufwändig. Arbeiten ist natürlich nicht so einfach währendessen. Aber es braucht sicher keine Millinonen - sondern gute Therapeuten. Antworten


christoph scheidegger

06.07.2010, 09:40 Uhr
Melden

von einem bundesrichter darf man erwarten, dass er die ursachen bekämpft und nicht die symptome. es sind die unfallverursacher und ihre versicherungsprämien, die vom gericht genauer angeschaut werden müssen, die opfer aber, gehören sehr wohl zum arzt und nicht noch vor gericht, speziell wenn es sich bei den opfern um kinder, ältere menschen und leute mit vorbestandenen beeinträchtigungen handelt. Antworten



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