Bundesratsjet aus Tripolis zurück – ohne Schweizer Geiseln
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Der Bunderatsjet ist in der Nacht ohne die beiden in Libyen festgehaltenen Schweizer Geschäftsleute aus Tripolis in die Schweiz zurückgekehrt. Die beiden Männer befinden sich weiterhin in Tripolis. Die Vorbereitungen ihrer Rückkehr laufen weiter, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in der Nacht auf Freitag mitteilte.
Die Rückkehr der Falcon der Swiss Air Force begründete das EFD damit, dass das Flugzeug anderweitig benötigt werde. Die Schweizer Delegation kehrte mit der Falcon zurück. Nach Angaben der Website der Tagesschau landete das Flugzeug offenbar auf dem Militärflugplatz Dübendorf. Wann genau ist unklar. Laut Medienberichten kurz nach Mitternacht.
Für die Schweizer Diplomatie entwickelt sich die Libyen-Affäre allmählich zum Desaster. Hans-Rudolf Merz hatte letzte Woche nach Zugeständnissen an die Staatsführung Libyens die Zusage erhalten, dass die zwei Schweizer Geschäftsleute noch vor dem 1. September ausreisen dürfen. Gestern erhielten die beiden Schweizer ihre Pässe und Ausreisevisa. Jetzt fehlt noch eine Zustimmung des libyschen Justizministeriums.
Der Bundesratsjet war am Dienstag nach Tripolis geflogen, um die beiden seit einem Jahr in Libyen festgehaltenen Schweizer Geschäftsleute in die Schweiz zurückzubringen.
Warten auf Zustimmung der Justizbehörde
Die beiden Männer hatten am Dienstagabend gemäss Angaben aus Bern ihre Pässe zurückerhalten, ebenso lagen Ausreisevisa vor. Für die Ausreise fehlte noch die Zustimmung der libyschen Justizbehörde.
Es sei «eine Frage der Zeit», bis diese Zustimmung vorliege, hatte der libysche Premierminister Al-Baghdadi Ali Al-Mahmoudi laut EFD dem Bundespräsidenten Merz mitgeteilt. Seit Dienstagnachmittag wartete eine Schweizer Delegation in Tripolis darauf, die beiden Geschäftsleute mit dem Flugzeug des Bundes in die Schweiz zurückzubringen.
Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hatte sich am Donnerstag vor einer Woche bei Libyen für die Verhaftung von Hannibal Qadhafi im Juli 2008 entschuldigt. Im Gegenzug erhielt Merz vom libyschen Premierminister die mündliche Zusicherung, dass die beiden Schweizer vor dem 1. September in die Schweiz zurückkehren könnten.
Umsetzung des Abkommens
Unterdessen hat die libysche Regierung das von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz in Tripolis unterzeichnete Abkommen für gültig erklärt. Dies meldete Jana, die staatliche Nachrichtenagentur Libyens, am Donnerstag.
Die Umsetzung des Abkommens beschloss am Mittwoch auch der Bundesrat. Das Eidgenösssiche Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte zuvor in einer Aussprache festgehalten, dass der Vertrag die Schweiz auf internationaler Ebene verpflichtet.
Unklar ist bislang die Zusammensetzung des Schiedsgerichts, welches das Abkommen zwischen der Schweiz und Libyen für die Untersuchung der Festnahme von Qadhafis Sohn Hannibal und dessen Frau Aline vorsieht.
Die Polizeiaktion im Juli 2008 in Genf wegen mutmasslicher Misshandlung zweier Hausangestellten war der Auslöser der seither schwelenden diplomatischen Krise zwischen den beiden Ländern.
Gemäss Vertrag müssen bis Sonntag zwei diplomatische Vertreter eines Drittstaates für das Schiedsgericht bestimmt werden. Sie ernennen dann den Vorsteher des Schiedsgerichts mit Sitz in London. (cpm/sda)
Erstellt: 28.08.2009, 10:43 Uhr






































