Bundesrat will Hundehalter stärker in die Pflicht nehmen
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Er hat am Mittwoch einen Entwurf der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) im Grundsatz gutgeheissen. Die Vorlage, mit der die Hundehalter verstärkt in die Pflicht genommen werden sollen, kommt in der nächsten Sommersession ins Parlament.
Ausschlaggebend für die Kehrtwende der Landesregierung waren in erster Linie die Ergebnisse einer Vernehmlassung. Diese habe klar gezeigt, dass eine gesetzgeberische Aktivität auf Bundesebene zum Schutz vor gefährlichen Hunden erwünscht sei. Der Vorschlag der WBK sei deshalb ein gangbarer Weg in die richtige Richtung, auch wenn es der Bundesrat vorgezogen hätte, dass die Kantone die erforderlichen Massnahmen selbst getroffen und auf die wünschbare Harmonisierung der Vorschriften geachtet hätten, wie es in der Stellungnahme der Landesregierung heisst.
Schärfere Haftungsregeln verankern
Mit dem Gesetzesvorschlag der Nationalratskommission sollen auch künftig einzelne Hunderassen wie Pitbulls nicht verboten werden. Er sieht jedoch vor, die Hundehalter allgemein stärker in die Pflicht zu nehmen und orientiert sich eng an den Bestimmungen der geltenden Tierschutzverordnung. Zentrale Punkte des neuen Gesetzes sind unter anderem eine obligatorische Meldepflicht bei Beissunfällen oder die Forderung nach einer systematischen Weiterbildung von Hundehaltern. Daneben sollen darin auch schärfere Haftungsregeln verankert werden, wie sie der Bundesrat bereits früher selber vorgeschlagen hatte. Die Kantone wiederum sollen auch künftig die Möglichkeit erhalten, über das Bundesgesetz hinausgehende Vorschriften zu erlassen. (mbr/ap)
Erstellt: 22.04.2009, 15:08 Uhr
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