Bundesrat will Eigenmietwert abschaffen
Statt nur für Rentner will der Bundesrat die Besteuerung des Eigenmietwerts für alle abschaffen: Wohnsiedlung in Zürich. (Bild: Keystone)
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Eigenmietwert
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer schreibt vor, dass unter anderem Erträge (Einkommen) aus Vermögen zu versteuern seien, also auch Vermögensertrag aus Grundstücken. Bei Eigengebrauch eines Grundstücks oder Grundstücksteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die sie als Einkommen zu versteuern haben. Die Naturalleistung entspricht dem Betrag, den die Eigentümer bei Fremdvermietung erwirtschaften würden, bzw. den Mieter als Miete bezahlen müssten (Quelle: Website Kanton Bern).
Die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter», die der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) im vergangenen Januar eingereicht hat, lehnt der Bundesrat ab, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mitteilte. Sie sieht vor, dass Rentner den Eigenmietwert nicht mehr versteuern müssen. Im Gegenzug sollen sie die mit dem Wohneigentum verbundenen Schuldzinsen nicht mehr abziehen können. Jährliche Unterhaltskosten bis 4000 Franken und die gesamten Kosten für Energiespar-, Umweltschutz- und Denkmalpflegemassnahmen sollen aber abzugsberechtigt bleiben. Der Bundesrat ist dagegen, die Abschaffung des Eigenmietwerts auf einzelne Gruppen beschränken, weil dies zu einer nicht begründeten Ungleichbehandlung führen und das Steuerrecht unnötig verkomplizieren würde.
Steuerrecht vereinfachen
Er will die Volksinitiative aber nutzen, um das Steuerrecht im Bereich des selbst genutzten Wohneigentums zu vereinfachen und auch dem Grundanliegen der Initiative sowie der Stossrichtung verschiedener parlamentarischer Vorstösse Rechnung zu tragen. Er hat am Mittwoch das EFD beauftragt, eine Botschaft für einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Statt nur für Rentner will der Bundesrat die Besteuerung des Eigenmietwerts für alle abschaffen. Gleichzeitig sollen die Abzugsmöglichkeiten bis auf zwei Ausnahmen wegfallen. Abzugsfähig bleiben nach dem Willen des Bundesrats die Hypothekarzinsen für jene, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben, sowie hochwertige Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Damit soll dem Verfassungsauftrag, das Wohneigentum zu fördern, und dem Energiesparziel Rechnung getragen werden.
Keine Einbussen
Die Vorlage soll laut Mitteilung so ausgestaltet sein, dass bei der direkten Bundessteuer keine Einbussen entstehen. Das EFD hält aber fest, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts für Kantone mit grossem Zweitwohnungsbestand zu beträchtlichen Mindereinnahmen führen kann. Der Bundesrat hat das Departement deshalb beauftragt, diese Problematik in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu analysieren und Lösungen vorzuschlagen.
Hauseigentümer: Skepsis bei Steuerabzügen
Der Hauseigentümerverband (HEV) begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, den Eigenmietwert abzuschaffen, bedauert aber das Nein zu seiner Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter». Skeptisch äussert sich der Verband zu Einschränkungen bei Steuerabzügen. Die Eigenmietwertbesteuerung sei ein alter Zopf und gehöre abgeschnitten, wurde Ansgar Gmür, der Direktor des Hauseigentümerverbandes (HEV), in einer Mitteilung zitiert.
Damit Wohneigentümer auch nach einem Systemwechsel faire Bedingungen hätten, seien gewisse Abzüge weiterhin zwingend nötig. Dass der Bundesrat die Steuerabzüge für Aufwendungen für das eigene Haus einschränken will, beurteilt der HEV skeptisch. Heute könnten die Kosten für den Unterhalt unbeschränkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und ebenso Schuldzinsen bis zur Höhe des Vermögensertrages zuzüglich 50'000 Franken. (mbr/ap/sda)
Erstellt: 17.06.2009, 16:51 Uhr
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