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Bundesrat hält unbeirrt an Pauschalbesteuerung fest

Aktualisiert am 07.05.2009 16 Kommentare

Die Landesregierung ist nicht bereit, die Abschaffung der Pauschalsteuer in internationale Verhandlungen zur Trockenlegung der Steueroasen einzubringen. Trotz massiven Vorwürfen.

Reiche, nicht erwerbstätige Ausländer profitieren in der Schweiz von einer Pauschalbesteuerung: Michael Schumacher ist einer von ihnen.

Reiche, nicht erwerbstätige Ausländer profitieren in der Schweiz von einer Pauschalbesteuerung: Michael Schumacher ist einer von ihnen. (Bild: Keystone)

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Einmal mehr hielt Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) fest, dass die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer der Steuergerechtigkeit widerspreche und den Ruf der Schweiz als Steueroase festige. Der Bundesrat müsse hier für einmal präventiv handeln, fordert sie in einer Motion.

Der Bundesrat erinnert daran, dass das Parlament eine Verschärfung oder Abschaffung der Pauschalsteuer mehrmals abgelehnt habe. Die Aufwandbesteuerung dränge sich aus praktischen Gründen auf, wo ausländische Einkommen kaum zu überprüfen seien. Sie könne zwar attraktiv sein, sei aber weit entfernt von der Praxis einer Steueroase.

Laut Bundesrat haben Bund und Kantone im internationalen Steuerwettbewerb ein berechtigtes Interesse an dieser Besteuerung hochmobiler ausländischer Personen. Es bestehe kein Anlass, das Thema in ein internationales Paket im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Doppelbesteuerungsabkommen und die Amtshilfe aufzunehmen. (sam/sda)

Erstellt: 07.05.2009, 16:13 Uhr

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16 Kommentare

Patrick Meier

07.05.2009, 21:24 Uhr
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Die Frage ist nicht, ob Michael Schumacher gleichviel zahlt wie ein aequivalent situierter Schweizer. Die Frage ist, ob er ueberhaupt etwas zahlt, und wenn ja, wieviel. Er kann ja schliesslich wohnen, wo er will, und mir scheint es wuenschenswert, ihn in der CH zu haben und hier CHF 2M pro Jahr abzugeben. Wenn er in Monaco wohnt, haben wir gar nichts davon. Antworten


Peter Salto

07.05.2009, 16:25 Uhr
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In London ist eine minimale Pauschalbesteuerung für Ausländer, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die Regel! Antworten



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